ABLEHNUNG EINER RETOURE / PARFÜMGERUCH?
Guten Morgen,
ich habe zu Black-Friday eine teure Jacke bestellt. Diese habe ich kurz anprobiert und gleich bemerkt das diese nicht passt, also direkt wieder verpackt und einen Tag später beim Versanddienstleister zurückgeschickt.
Nun waren mehr als zwei Wochen vergangen vom Eingang der Retoure beim Online-Händler und noch keine Bearbeitung der Retoure. Auf Nachfrage per Mail wusste man nicht wo das Paket sei und ich musste eine "rechtsverbindliche Erklärung" ausfüllen wo ich bestätige das ich die Jacke zurückgesendet habe. Gesagt - Getan!
Am nächsten Morgen erhielt ich dann via Zahlungsdienstleister eine Erstattung des Kaufpreises. Am selbigen Tag kam erneut ein Paket vom Online-Händler, wo ich mir nicht erklären, konnte was ich bestellt habe. Siehe da, es war die Jacke die ich retouriniert habe aufgrund der zu kleinen Größe. Des Weiteren, lag ein Zettel dabei mit einer allg. Floskel:
"Die von uns zugesandten Warteile/ Artikel aus Ihrer Bestellung erhalten Sie hiermit zurück. Eine Gutschrift können wir nicht erstellen, denn die/ das Kleidungsstück sind getragen bzw. benutzt."
Sehr merkwürdig, da ich ja bereits die Gutschrift erhalten hatte und diese bereits auf meinem Konto eingegangen war.
Auf Nachfrage bei der Hotline wurde gesagt ich solle es bitte bezahlen, da die Bearbeiter der Retoure einen "Starken Parfüm-Geruch" am besagten Kleidungsstück wahrgenommen hatten.
Erst auf Forderung mit einem Vorgesetzten zu sprechen, sagte mir die Teamleiterin ich solle das Kleidungsstück nochmals retournieren und diese werden es intern nochmals überprüfen.
Meine Frage ist nun, was für Rechte habe ich? Ich habe es so verglichen, das wenn ich eine Jacke/ Kleidungsstück im Laden anprobiere, ich mir vorher auch keine Gedanken darüber mache ob ich Parfüm oder Deo trage, welches den Geruch annehmen könnte..
Hatte jemand evtl. schon mal so einen Fall und kann mir seine Erfahrungen berichten bzw. weiterhelfen?
Du hast dein Geld doch schon zurück erhalten, oder ?
Ja, aber Aufgrund der angeblichen verlorenen Retoure, mit der rechtsverbindlichen Erklärung und nicht auf Basis der Bearbeitung der Retoure
2 Antworten
Wer hat was er will, sitzt am längeren Hebel.
Sie wollen was von dir, also müssen die es auch nachweisen dass die Jacke über das übliche und zu erwartene Maß verschlechtert wurde durchs "Anprobieren".
Grad Widerruf vom Verbraucher anzufechten ist ein ganz dünnes Eis für Händler. Da gab es schon unfaire Urteile. Unfair gegenüber den Händlern, was die fürn Rotz zurücknehmen mussten was letztendlich nur was für die Mülltonne ist weil sich eine Reinigung für einen Weiterverkauf nicht rechnet.
Wenn du sie nur einmal getragen hast, dann sagst das so und wenn sie was wollen willst das von einem Richter selbst hören dass einmal tragen schon zuviel ist. Dann ignorierst sie.
Und vielleicht nicht eingedieselt fremde Sachen anprobieren. Niemand braucht Parfüm. Ich gebe dann solche Sachen zurück weil sie stinken. :(
Nun für mich wäre der Fall beendet, Du hast nichts bestellt und das was Du erhalten hast willst Du nicht, also abwarten und The trinken. Di eJacke kannst Du verschenken.