ABLEHNUNG EINER RETOURE / PARFÜMGERUCH?

MrSlowhand129  23.12.2022, 08:53

Du hast dein Geld doch schon zurück erhalten, oder ?

DELANO91 
Fragesteller
 23.12.2022, 08:54

Ja, aber Aufgrund der angeblichen verlorenen Retoure, mit der rechtsverbindlichen Erklärung und nicht auf Basis der Bearbeitung der Retoure

2 Antworten

Nun für mich wäre der Fall beendet, Du hast nichts bestellt und das was Du erhalten hast willst Du nicht, also abwarten und The trinken. Di eJacke kannst Du verschenken.

Wer hat was er will, sitzt am längeren Hebel.

Sie wollen was von dir, also müssen die es auch nachweisen dass die Jacke über das übliche und zu erwartene Maß verschlechtert wurde durchs "Anprobieren".

Grad Widerruf vom Verbraucher anzufechten ist ein ganz dünnes Eis für Händler. Da gab es schon unfaire Urteile. Unfair gegenüber den Händlern, was die fürn Rotz zurücknehmen mussten was letztendlich nur was für die Mülltonne ist weil sich eine Reinigung für einen Weiterverkauf nicht rechnet.

Wenn du sie nur einmal getragen hast, dann sagst das so und wenn sie was wollen willst das von einem Richter selbst hören dass einmal tragen schon zuviel ist. Dann ignorierst sie.

Und vielleicht nicht eingedieselt fremde Sachen anprobieren. Niemand braucht Parfüm. Ich gebe dann solche Sachen zurück weil sie stinken. :(