Rechnungen über Kleinbeträge eintreiben?

9 Antworten

Stimmt genau, eine Mahnung genügt. Das Eintreiben kostet viel Geld und ist nicht immer von Erfolg gekrönt. Zwar muss der Schuldner diese Kosten tragen, aber nicht immer lohnt der Aufwand, manchmal bleibst trotzdem auf den Kosten sitzen. Bei derartigen Beträgen würde ich auf Barzahlung bestehen. Solvente Kunden haben dafür ganz sicher Verständnis.

in unserer (Klein-)Stadt gehen die Handwerker zu den Leuten nach Hause, präsentieren dem "Schuldner" die Rechnung mit dem entsprechenden Datum und kassieren meist gleich in bar, weil es den meisten Leuten richtig peinlich ist. oft stellt sich dann auch raus, dass es nicht am Geld, sondern an der Bequemlichkeit liegt - vergessen, noch nicht wieder überwiesen, PC defekt, .. usw.

über eine derartige Vorgehensweise kann man geteilter Meinung sein, aber alle anderen Wege, die du auch oben benannt hast, funktionieren selten und sind mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden, die sich dann bei den relativ kleinen Beträgen nicht lohnen.

LG :)

SiViHa72  10.09.2015, 09:11

Ich kanns sogar verstehen.. der Handwerksbetrieb, wo ein Kumpel angestellt war, ist genau wegen der vielen Kleinbeträge, die andauernd verschlürt wurden von den netten Kunden, pleite gegangen.

Wie auch immer man es nun regelt (challo, mein Namä ist Vladimirrrr).. so was darf keinen ruinieren. Die Leute kassieren Ware/ Leistung und kommen dann nicht in die Pötte- indiskutabel. Da versteht man dann solche "Regelungen"  ;-S

mepeisen  11.09.2015, 11:20
@SiViHa72

challo, mein Namä ist Vladimirrrr

Dir ist hoffentlich klar, dass so etwas ggf. Straftaten beinhaltet? Nötigung und dergleichen? Man darf sich beim Rechnung-Eintreiben am Ende nicht alles erlauben.

kevin1905  10.09.2015, 12:49

Das Vorgehen kann allerdings für den Kunden extrem nachteilig sein, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit geht.

Haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B. Handwerkerarbeiten werden vom Finanzamt nur akzeptiert wenn diese unbar bezahlt werden.

snugata  14.09.2015, 08:50
@kevin1905

zum einen muss ich mal sagen, wäre mir die Steuererklärung des Kunden vollkommen egal, wenn er meine Arbeit nicht bezahlt trotz mehrfacher Aufforderung.

und dann möchte ich gern mal wissen, was sich die Leute hier so vorstellen - kein Mensch (zumindest nicht die, die ich kenne) rücken mit der Axt beim zahlungssäumigen Kunden ein. Da werden keine Omis bedrängt oder Menschen/Kunden mit der Pistole bedroht. Sie stehen einfach vor der Tür  mit der Rechnung und den Kopien der Mahnungen in der Hand, fragen, ob sie mit den Leistungen zufrieden waren und warum bisher nicht gezahlt wurde.

ich kann das Problem nicht erkennen. in den kleinen Städten kennt man sich. vielleicht ist das auch EIN Grund dafür, dass die meisten gleich vor Ort in bar zahlen. Oft kommt dann, dass man es vergessen hat oder der Rechner nicht geht oder auch, dass man dachte, dass es sich um einen zu kleinen Betrag handelte.

die Gesetze helfen dem kleinen Handwerker nicht!

Welche Vorgehensweise könnt ihr mir empfehlen?

Einmalig Zahlungserinnerung/Mahnung mit Fristsetzung, z.B. 14 Tage.

Danach bietet sich der Mahnbescheid an, der kostet bei deinen Kleinforderungen 32 Euro, bringt aber den Schuldner in Zugzwang. Die Kosten kannst du gleich mit als Nebenforderung geltend machen

Wenn die Zahlungsfrist nicht bereits bei Auftragserteilung wirksam vereinbart wurde (AGB reicht nicht), dann kannst du in der Rechnung schreiben was du willst - es ist unwirksam, wenn du nicht mindestens 30 Tage einräumst.

In jedem Fall sollte eine Mahnung (Zahlungserinnerung) geschickt werden, in der (nach den 30 Tagen) eine letzte kurze Frist gesetzt wird und am besten konkret der gerichtliche Mahnbescheid angekündigt wird.

Ist die Frist rum, direkt online Mahnbescheid und wenn dem widersprochen wird Klage.

Die Wahrscheinlichkeit, auf den damit verbundenen Kosten halte ich nicht für sehr hoch, denn wegen 200 Euro gibts keine Privatinsolvenz und selbst ein Arbeitsloser wird sich überlegen, ob er sich wegen der paar Kröten mit einer EV die Schufa versaut.

Keinesfalls mit Inkassobüro drohen, denn damit machst du dich bei informierten Leuten nur lächerlich.

wie treibe ich solche Beträge am besten ein?

Gerichtliches Mahnverfahren.

Ein Inkassobüro hilft dir nicht viel. Sie arbeiten möglicherweise auf Flatrate oder auf Erfolgsbasis, heißt es kostet dich nichts. Aber es bringt dir auch keinen rechtlichen Mehrwert.

LenaMaerz  05.03.2018, 13:27
Gerichtliches Mahnverfahren.

Ehrlich gesagt würde ich das erst als Allerletztes versuchen. Es gibt mittlerweile auch Inkassounternehmen, die Sammlungen von Rechnungen mit kleinen Beträgen annehmen.

Oder du schaust gleich, ob du dein Mahnwesen nicht noch optimieren kannst. Wir haben im Zuge einer Überarbeitung von unserem Mahnwesen angefangen mit Bilendo zu arbeiten, das ist ganz gut - einfach mal ausprobieren. Dann hast du gleich auch ein automatisiertes Mahnwesen: https://goo.gl/466Nqv

kevin1905  05.03.2018, 17:34
@LenaMaerz
Es gibt mittlerweile auch Inkassounternehmen, die Sammlungen von Rechnungen mit kleinen Beträgen annehmen.

Vor Titulierung? Als Zession oder nur Forderungseinzug?