//Rechnungen schreiben mit 15!?//

5 Antworten

Die Tätigkeit eines Fotografen ist schon mal nicht zwingend ein Gewerbe. Den Begriff des "Eigengewetbes" gibt es nicht.

Für die Ausübung eines selbstständigen Erwerbsfeschäfts benötigst Du die Zustimmung der Eltern und des Familiengerichts.

Verdienstgrenzen gibt es nicht, aber es gibt steuerrechtliche Vorschriften zu beachten.

Das geht nur unter Umwegen. Ein Erwachsener muß das Gewerbe anmelden und dich einstellen. Die Rechnungen können dann vom Inhaber des Gewerbes geschrieben werden.

Allerdings kannst du dich gleich mal von dem Gedanken verabschieden, daß alles, was du einnimmst, dein Geld ist. Nach Anmeldung eines Gewerbes kommen ganz viele Behörden und wollen dein Geld. Das Finanzamt ist da eher eine kleine Nummer.

Da du noch nicht voll geschäftsfähig bist, darfst du keine Rechnungen erstellen. es gibt kein Eigengewerbe. Es gibt Gewerbe, Selbstständigkeit, Freiberufler.

Ohne Gewerbe kannst du niemandem eine Rechnung ausstellen. Irgendwann steht dann das Finanzamt vor der Tür und verlangt Steuern, wenn sie nicht gleich mit Hinterziehung kommen. Und ein Gewerbe kannst du erst mit 18 Jahren anmelden. Mit Gewerbe wird man auch steuerlich registriert.

jurafragen  09.11.2014, 17:35

Freiberufler können das auch. Und ein Fotogaf kann eben ein solcher sein. Und das Finanzamt hat nur dann einen Anspruch auf Steuern, wenn solche auch tatsächlich anfallen. Das dürfte wegen der Kleinunternehmerregelung und der hohen Freibeträge kaum der Fall sein.

YK1972  09.11.2014, 19:40
@jurafragen

War doch klar dass du dich wieder einmischen mußt. Dennoch müßte man ein Gewerbe anmelden, auch wenn dieses dann unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Ansonsten kann man hier keine Rechnungen ausstellen. Dann ist und bleibt das ganze ein Hobbie.

Als Minderjähriger kannst du kein Gewerbe anmelden.

Rechnungen kannst du nur schreiben, wenn du auch ein Gewerbe angemeldet hast. Du bist dann auch Umsatzsteuerpflichtig

Menuett  09.11.2014, 15:02

Selbstverständlich kann man als Minderjähriger mit Einverständnis der Eltern ein Gewerbe anmelden.

Und bei den Beträgen, die er da verdienen wird, wird auch keine Umsatzsteuer anfallen.

jurafragen  09.11.2014, 15:06
@Menuett

Anmelden kann man das sicher, da die Anmeldung ja lediglich eine Anzeige de Aufnahme einer solchen Tätigkeit ist. Das BGB sieht jedoch vor, dass man zur Ausübung einer derartigen Tätigkeit der Zustimmung des Familiengerichts bedarf.

bronkhorst  09.11.2014, 17:10
Rechnungen kannst du nur schreiben, wenn du auch ein Gewerbe angemeldet hast.

Das ist falsch. Freiberufler stellen auch Rechnungen, sind aber keine Gewerbetreibenden!