Rechnung stellen als Minderjähriger?
Hallo zusammen,
Ich bin 15 Jahre alt und habe vor mir etwas Geld nebenbri Online zu verdienen, da ich erstmal das ganze Ausprobieren muss, würde ich am Anfang noch nicht versuchen ein Gewerbe anzumelden, ich gehe aber davon aus das Kunden, da es Geschäftskunden sind eine Rechnung wollen.
Habt ihr Ideen wie ich dieses Problem lösen kann, ich mache Aufträge und würde dafür eine Rechnung stellen, ich muss aber erst ausprobieren ob die Idee angenommen wird und würde deshalb nicht direkt versuchen ein Gewerbe anzumelden.
Wenn ihr Vorschläge für genau diese „Übergangszeit” habt gerne her damit
Ich bedanke mich bei allen Antworten im Vorraus
8 Antworten
Vielleicht verkaufst du erstmal über Plattformen wie eBay-Kleinanzeigen!
Und wenn du dann erfolgreich warst, hörst du dir eine gerichtliche Genehmigung, meldest ein Gewerbe an und stellst auch Rechnungen aus.
Gruß, Martin Harwig
Pessimistisch und sinnfrei, also bleiben wir mal realistisch und sinnvoll!
Gruß, Martin Harwig
- Als Minderjähriger bist du nur beschränkt geschäftsfähig. Du kannst also noch keine gewerblichen Verträge schließen, egal in welcher Größenordnung.
- Testphasen kennt das Gewerberecht auch nicht.
- Auf jeder Rechnung muss die Steuernummer des Gewerbes angegeben werden. Die hast du auch nicht.
Für diese Probleme gibt es nur die Lösung:
- Geschäftskonzept erstellen.
- Zustimmung des Familiengerichts einholen.
- Gewerbe anzeigen.
vielen Dank, das mit dem Gewerbe wäre ja auch der Plan, aber die ganze Arbeit wenn es dann am Ende doch nichts wird, da dachte ich es gäbe evtl. eine andere Möglichkeit
Stell dir mal vor, du kaufst im Internet etwas von jemandem der scheinbar Geschäft ein Geschäft hat. Und du weißt nicht, dass er minderjährig ist. Jetzt liegt bei der Sache, die du gekauft hast ein Mangel vor. Du willst es reklamieren. Und der minderjährige nur so: scusi, das war ja nur ein Test um zu gucken, ob ich Geld verdienen kann, aber jetzt Geld bei Beschwerden ausgeben, will ich nicht. Außerdem bin ich ja minderjährig, deswegen kann mir nichts passieren, denn ich bin nur beschränkt geschäftsfähig. Ach und dein Geld hab ich schon wieder reinvestiert, deswegen muss ich es dir auch nicht zurückgeben, weil ich im übrigen kein weiteres Geld habe.
ja, so würde der Handel richtig in Schwung kommen.
Das ist klar, das ist ja auch nicht mein Ziel damit, mit testen meine ich eher ob die Idee angenommen wird und ob Leute dafür zahlen würden, es ist in keinster Weise ein eigenes Produkt von mir oder ähnliches . Die Situation die du hier beschrieben hast geht natürlich gar nicht. Naja aber vielen Dank für die Antwort
Mal davon abgesehen, dass du mit 15 kein Gewerbe anmelden kannst, darfst du als minderjähriger auch keine Rechnungen stellen, weil du in dem Alter noch nicht geschäftsfähig bist und keine Verträge unterzeichnen darfst.
Mit der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und der Erziehungsberechtigten, ist er befähigt auch mit fünfzehn Jahren eine Gewerbe anzumelden!
Gruß, Martin Harwig
Du kannst nur Rechnungen schreiben, wenn du ein Gewerbe hast. Schau dir die gesetzlichen Bestimmungen an, die eine Rechnung enthalten muß. Unter anderem muß auch deine Steuernummer drauf stehen. Mwst. ist nicht erforderlich, wenn du dein Unternehmen als Kleinunternehmen angemeldet hast.
Das ist § 14 UStG, dies ist mir bekannt. Ich nehme an, dass du Nummer 2 meinst. Nur ist dieser kurzgefasst.
Vom UStG selbst:
"die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,"
Eine Privatperson muss also keine Steuernummer oder UStId-Nr. angeben, da keine USt angegeben werden darf.
Er will ja Rechnungen schreiben, dazu braucht er eine Steuer-Nr, nicht unbedingt die Identifikationsnummer. Das sind zwei verschiedenen Nummern. Die eine gibt es beim ortsansäßigen Finanzamt, die andere gab es immer beim Zentralamt für Steuern. Die Nummer zwei ist nicht unbedingt erforderlich.
Theoretisch muß er aber seine Einnahmen versteuern. Dazu muß er am Jahresende eine Steuererklärung abgeben. Einem Privatkunden ist es egal ob da eine Steuernummer draufsteht, einem Unternehmer aber nicht, denn wenn er eine Rechnung ohne Steuernummer bei seiner Firma ansetzt könnte die bei der nächsten Steuerprüfung rausfliegen.
§ 25a UStG - Differenzbesteierung. Wenn ein Unternehmer Ware von einer Privatperson kauft, dann darf er keine Vorsteuer abziehen, da eine Privatperson keine USt angeben darf. Die Rechnung ist also eine Nettorechnung! Der Unternehmer verkauft die Ware weiter und muss dann wieder die USt angeben. Hier wird aber nicht der komplette Betrag versteuert, sondern nur die Differenz von Verkauf zu Einkauf.
Beispiel: Ein Unternehmer kauft bei einer Privatperson eine Waschmaschine für 100€ und verkauft diese wieder für 150€ (netto). Er muss jetzt nicht 28,5€ als USt ausweisen, sondern nur 9,5€ - er besteuert also nur die Differenz. Auf der Rechnung muss noch als Vermerk: "Gebrauchsgegenstände/Sonderregelung" dran stehen. Siehe § 14a (6) UStG.
Ja richtig. Es geht aber nicht nur um die Umsatzsteuer. Auch Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerpflicht müssen Rechnungen schreiben und ihre Einnahmen versteuern. Differenzbesteuerer halt nur die Differenz, trotzdem muß eine Rechnung geschrieben werden. Der Käufer zieht den Einkauf ja auch von seinen Einnahmen ab, dazu braucht er eine Rechnung. Auch wenn da gar keine UST draufsteht ist es für diesen Wareneinkauf oder Betriebskosten und die kann er wieder an seiner Steuer geltend machen, natürlich nicht an seiner Umsatzsteuer aber er muß weniger Gewinn versteuern, weil er die Kosten abzieht.
Ich sag dazu nur eins: Fähnchen im Wind.
Es ging die ganze Zeit darum, dass eine Privatperson eine Rechnung erstellen darf und jetzt soll es um die Versteuerung der Einnahme sein. Netter Versuch.
Btw. USt =/ EStE/KStE. Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe!
Lass das sein und warte noch etwas ab. Du bist gar nicht geschäftsfähig und ohne Gewerbe Geld verdienen zu wollen ist auch ein ganz falscher Ansatz. Rechnung ausstellen ohne Gewerbe geht ebenfalls nicht.
Und die ganzen Kunden, die bis dahin mangelhafte Wäre bekommen haben oder anderweitig Grund zur Beschwerde haben, die kann der FS ja schön ignorieren dann. Klasse.