Gewerbe: Unbezahlte Rechnungen, was tun?

2 Antworten

Das klingt nach einem klassischen Fall für eine Inkasso Beauftragung. Du kannst auch selbst einen Mahnbescheid beim Gericht stellen, ich würde das aber Profis überlassen.

Achtung: Das geht nur, wenn du die Kunden schon gemahnt hast und die Zahlungsfrist verstrichen ist.

Hier auch nachzulesen: https://www.debtist.de/inkasso/beauftragen/

Woher ich das weiß:Recherche

Anwalt einschalten, mitunter auch ein Inkassobüro


LisaAusPisa  04.08.2024, 11:21

Deine Ahnungslosigkeit in so vielen Bereichen ist beeindruckend.

Etain13  04.08.2024, 11:23
@LisaAusPisa

Das da?

Wenn du eine Rechnung gestellt hast, kannst du die Verbindlichkeiten im Zweifel auch gerichtlich einfordern

Was hat das mit meiner Antwort zutun?

LisaAusPisa  04.08.2024, 11:24
@Etain13

Für keinen Schritt der Einforderung ist ein Anwalt notwendig.

Etain13  04.08.2024, 11:25
@LisaAusPisa

Aber es ist besser, wenn man einen mit an Bord holt. Denn als Selbstständiger, hat man noch mehr zu tun. Außerdem kann er jederzeit ein Inkassobüro beauftrageb

Etain13  04.08.2024, 11:26
@LisaAusPisa

Man delegiert Aufgaben. Meine Antwort ist nicht falsch. Aber dein Kommentar darauf schon.