Rauswurf?

5 Antworten

Wenn es eine fertige Ausbildung hat, dann dürfen die Eltern es raus schmeißen – oder auch wenn es keine hat aber nur zu Hause faul rum sitzt und nicht aktiv nach einem Job oder Ausbildungsstelle sucht. In beiden Fällen entfällt dann die Unterhaltspflicht der Eltern.

 

Ja, allerdings sind die Eltern unterhaltspflichtig, bis es seine erste Ausbildung abgeschlossen hat.

So müssen sie dann halt für die höheren Lebenshaltungkosten mit eigener Wohnung für das Kind aufkommen.

Kann man machen. Aber wenn du kein eigenes Einkommen hast bzw. in Ausbildung/Studium stehst, müssen sie bis du 25 Jahre alt bist für deinen Unterhalt sorgen.

NonNam  29.07.2021, 08:08

Woher nimmst Du die Zahl "25"? Das wäre mir gänzlich unbekannt.

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Sagen darf man fast Alles.

Ein volljähriges Kind darf man aus dem Haus schmeissen. Evtl. ist man dann zum Unterhalt verpflichtet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eltern müssen sich nicht jedes Verhalten der Kinder gefallen lassen.

Unter Umständen sind sie noch unterhaltspflichtig und müssen dafür aufkommen. Wenn Du ein Zusammenleben unmöglich machst, hast Du - was das Wohnen in der elterlichen Wohnung betrifft - verloren.