Ratenvereinbarung!

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Hinweis vorab: Grundsätzlich gilt, dass frühzeitig reagiert werden sollte, wenn eine Rechnung nicht wie vereinbart beglichen werden kann, denn grundsätzlich wird sich die Gegenseite gesprächsbereit zeigen, wenn sie den Zahlungswillen erkennt und zeitgleich rechtzeitig, also bevor Mahnungen verfasst oder weitere Schritte eingeleitet werden, über die Situation informiert ist.
Eine Möglichkeit, eine solche Situation zu lösen, besteht darin, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, denn davon profitieren letztlich beide Seiten. Derjenige, der die Rechnung ausgestellt hat, erhält, wenn auch mit zeitlicher Verzögerung, sein Geld und derjenige, der die Rechnung zu bezahlen hat, ist finanziell etwas entlastet. Grundsätzlich ist ein Schreiben, in dessen Rahmen eine Ratenzahlung beantragt wird, nicht an formale Vorgaben gebunden.
Zu den wesentlichen Inhalten gehört allerdings neben den Angaben zu Empfänger und Absender und der Benennung, worum es sich handelt, eine Begründung, die das Ansuchen um Ratenzahlung erklärt und rechtfertigt.

Im Folgenden kann der Brief, ein Ratenzahlungsansuchen formuliert so aussehen:

Vorname NameStraße / Hausnummer

PLZ Ort

Ort, den xx.xx.xx

EmpfängernameStraße / HausnummerPLZ Ort

Ansuchen um Ratenzahlung

Rechnungsnummer u.ä.

Sehr geehrte Frau (...), / Sehr geehrter Herr (...), / Sehr geehrte Damen und Herren, für die Begleichung der o.g. Forderung (oder: für den Rückstand in Höhe von XXX Euro) bitte ich, mir Ratenzahlung zu gewähren. Mein Zahlungsvorschlag diesbezüglich beläuft sich auf xx Monatsraten in Höhe von xx Euro mit Beginn zum xx.xx.xx.
Als Begründung möchte ich anführen, dass ...(z. B. ich Sozialhilfe beziehe von xxx Euro monatlich, die mir die Begleichung der Forderung durch eine einmalige Zahlung nicht ermöglicht.Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der Telefonnummer xxxx/xxxxx zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
(Deine richtigen Daten und finanzielle Situation musst Du entsprechend einfügen.)

Bei einer staatlichen Stelle würde ich auch erst mal anrufen und nach Ratenzahlung fragen (Achtung, bei manchen privaten Gläubigern und vor allem Inkassobüros sieht das anders aus, da erkennt man mit Ratenzahlungen meist absolut nachteilige Konditionen und unberechtigte Forderungen an!). Strafbehörden wissen meist genau, dass ihre "Kundschaft" nicht immer direkt zahlen kann. Und natürlich sollte man keine krummen Dinger mehr machen ;-)

Einfach bei der zuständigen Stelle anrufen, erklären wie deine finanzen aussehen und direkt fragen ob raten möglich sind. Wenn du es nicht im ganzen bezahlen kannst müssen sie ja zustimmen damit sie ihr geld sehen. Die meißten behörden reagieren positiv darauf wenn man sich meldet, denn damit signalisierst du das du gewillt bist zu zahlen.

grundsätzlich sind ratenzahlungen möglich. schreib einen brief. erkläre dich zu der tilgung der forderung bereit. erläutere, warum du nicht alles auf einmal zahlen kannst, weil du sozialleistungen erhälst und schlage eine rate vor, die du dir leisten kannst.