PV Anlage aufs Dach?

2 Antworten

Eine Hälfte gehört Deiner Tochter und Du wohnst dort.
Die andere Hälfte gehört Dir und die hast Du vermietet - oder wie ist das zu verstehen? Oder wieso gehört diese Hälfte auch der Nachbarin?

Als Vermieter darfst Du selbstverständlich Veränderungen an Dach, Fassade etc. verbieten. Der Mieter darf nur in seinen Innenräumen machen, was er will, solange er keine Wände einreißt.

Und bei gemeinsamem Eigentum muss man sich selbstverständlich bei solchen Veränderungen einig sein. Ein Alleingang ist da inakzeptabel.

(Als Nicht-Jurist sind alle meine Angaben ohne Gewähr!)


Marion02421 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 22:38

Die andere Haushälfte gehört der Nachbarin die ist die Eigentümerin und genau ich wohne in meiner Haushälfte und die gehört meiner Tochter.

electrician  30.04.2025, 13:14
@Marion02421

Was Dir nicht gehört, da hast Du auch keinen Einfluss drauf. Wäre es das Haus gegenüber und Du würdest geblendet, dann sähe das wieder ganz anders aus.

Wieviel Hälften hat das Haus denn? Deine, Deine Tochter und die Nachbarin?

Ob Dir das gefällt, dass Deine Nachbarin eine PV Anlage aufs Dach montiert oder nicht, ist unerheblich. Mir gefällt auch so einiges nicht, muss es aber akzeptieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Marion02421 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 22:40

2 Hälften die Eine Gehört meiner Tochter da Wohne ich und ich habe das Volle Recht und die andere Der Nachbarin.

Ja aber warum ist unerheblich ???

Elektroheizer  30.04.2025, 07:00
@Marion02421

Na wenn der das Haus gehört, kann sie da machen was sie will, so lange es nicht andere Rechtliche Gründe gibt, die dagen sprechen. Eine Solaranlage ist auf jeden Fall zulässig. Haben ja bereits Millionen auf dem Dach.