Provision - Versteuerung - Arbeitsentgelt oder sonstiger Bezug?

2 Antworten

Provisionen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses gezahlt werden. Handelt es sich um eine einmalige Zahlung, bei der kein bestimmter Bezug zu einem Lohnzahlungszeitraum besteht, so sind Provisionen als sonstige Bezüge zu erfassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Was im Endergebnis aber völlig egal ist, weil es einfach Bruttoarbeitslohn ist.

Am Jahresergebnis und an der Jahreslohnsteuer ändert sich dadurch nichts, egal wie es behandelt wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium und Berufserfahrung