Probleme nach Zwangsversteigerung

3 Antworten

Nein kann er nicht Er war erstens verschollen. Es lag unter seiner Verantwortung seine Wertgegenstände zu holen, falls es die gab. Und wenn ihr belegend könnt das es die nicht gab, giebt es da eigendlich nichts zu befürchten. Doch könnte ein Besuch beim Anwalt auch nicht schaden

Das kann er schon. Allerdings wird er kaum einen von euch verursachten Schaden beweisen können, womit das Ganze nicht von Erfolg gekrönt sein wird.

Verlangen kann er alles, nur muss er nachweisen, dass sich nachdem Ihr als Eigentümer des Gebäudes eingetragen wurdet, dass sich die von Ihm vermissten Gegenstände noch im Haus waren.

Da dürfte er Schwierigkeiten haben.

An eurer Stelle würde ich ihm sagen, ich erwarte das Schreiben mit seinen Forderungen von seinem Anwalt.

Da er vermutich die Nachweise nicht erbringen kann, verläuft sich das im Sande.

Also nicht ärgern oder wundern und erst reagieren wenn ein Schreiben eines Anwalts eintrudelt