Probleme mit dem Ordnungsamt?
Guten Tag,
wieder einmal habe ich eine Frage an euch um eine Lösung zu finden und zwar hatte ich heute ein Knöllchen dessen Grund ich nicht nachvollziehen kann. Extra wegen dem Ordnungsamt bin ich in eine andere Straße gezogen (eine Nebenstraße) damit die mich nicht mehr auf den Kieker haben. In dieser Straße darf man parken ohne eine parkuhr oder parkticket. So, unsere Straße wird durch eine begrenzte Haltezone kurz durchbrochen sonst kann man einseitig parken wie hält Platz ist. Vorne wo ich wohne ist meistens kein Platz deswegen Parke ich immer im hinteren Teil der Straße wo man auch stehen darf. Wo auch viele andere stehen. Da habe ich hinter ein Auto geparkt was da auch immer steht. Bisher hatte ich nie Probleme da zu stehen bis auf heute. Angeblich wurde der Zettel gestern am 10.11 um 14:45 ausgestellt obwohl ich gestern da kein Zettel gesehen habe ich habe mich heute morgen nur gewundert. Es heißt weil die Fahrbahn zu eng sei. Kaum ist der neue bußgeldkatalog draußen schon ein Knöllchen. Klar ich hatte bei mein alten Wohnort oft Auseinandersetzungen mit dem Ordnungsamt weswegen die mich auf den Kieker hatten. Da kann man machen was man will. Nur dieses Mal kann ich den Gedankengang nicht verstehen weil ich nie Probleme hatte da zu stehen wo ich stand als mir der Zettel ausgeteilt wurde. Viele andere stehen da auch und die hatten nichts. Nur ich wieder. Nun meine Frage. Hat das was mit Willkür zu tun? Bitte nur ernsthafte Antworten und nicht solche Antworten "such den Fehler bei dir selbst" wie ich schon oft gelesen habe.
Danke schonmal im Voraus
9 Antworten
Ein Foto vom Bereich des Parkplatzes würde weiterhelfen, Deine Situation beurteilen zu können. Gibt es dort irgendwelche Verkehrszeichen, Linien, etc.?
Ach so:
deswegen Parke ich immer im hinteren Teil der Straße wo man auch stehen darf. Wo auch viele andere stehen.
Es heißt weil die Fahrbahn zu eng sei.
Du musst ja mindestens 5m Abstand zur Kreuzungseinmündung einhalten.
Dies gilt zum Beispiel auch beim Parken im Kreuzungsbereich. § 12 Abs. 3 StVO schreibt diesbezüglich vor, dass Fahrzeugführer in einem Abstand von 5 Metern vor und hinter Kreuzungen nicht parken dürfen. Dieser wird sogar auf 8 Meter ausgeweitet, wenn rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Fahrradweg verläuft.
https://www.bussgeldkatalog.de/parken-im-kreuzungsbereich/

Ja, kann man ohne Foto der örtlichen Begebenheiten so nicht klären. Dachte beispielsweise an ein Müll- oder Einsatzfahrzeug, welches dann dort nicht einbiegen könnte. Dann müsste allerdings ein Schild oder eine Fahrbahmarkierung dies kennzeichnen.
Wie gesagt, es war ein Erklärungsansatz, nicht der Erklärungsansatz. Und in diesem Falle wohl ein Falscher.
Direkt hinter Kreuzungen oder Einmündungen Parke ich eigentlich nie. Gerade aus diesem Grund deshalb Reihe ich mich immer hinter parkenden Fahrzeugen ein wenn es geht
Du musst ja mindestens 5m Abstand zur Kreuzungseinmündung einhalten.
Es geht um eine Engstelle, nicht um einen Kreuzungsbereich. So verstehe ich den Fragesteller jedenfalls:
Es heißt weil die Fahrbahn zu eng sei.
Ja, kann man ohne Foto der örtlichen Begebenheiten so nicht klären. Dachte beispielsweise an ein Müll- oder Einsatzfahrzeug, welches dann dort nicht einbiegen könnte. Dann müsste allerdings ein Schild oder eine Fahrbahmarkierung dies kennzeichnen.
Dann müsste allerdings ein Schild oder eine Fahrbahmarkierung dies kennzeichnen.
Das Parken an engen Fahrbahnstellen ist auch ohne Beschilderung und/oder Markierung nicht erlaubt. 12 Abs. Nr. 1 StVO
Wobei "eng" ohne nähere Ausführungen immer ein dehnbarer Begriff bleibt.
Wie gesagt, die Rechtsprechung geht von mindestens 3,05m (2,55m maximale Fahrzeugbreite + 50cm Sicherheitsabstand) aus.
Willkür?
so ein Unsinn
Du hast falsch geparkt, deswegen das Ticket
bezahlen - zukünftig richtig parken (noch besser Garage oder Parkplatz mieten) und gut ist ...
Ich habe nicht falsch geparkt ich stand da, wo ich stehen darf, wie jeder andere auch. Sie können ja liebend gerne vorbei und ich zeige ihnen diese Situation
Es heißt weil die Fahrbahn zu eng sei. Kaum ist der neue bußgeldkatalog draußen schon ein Knöllchen.
Das parken war an engen oder unübersichtlichen Stellen schon immer verboten. Die rechtssprechung geht regelmäßig davon aus das mindestens 3,05m Fahrbahnbreite frei bleiben muss damit andere Fahrzeuge durchfahren können.
Angeblich wurde der Zettel gestern am 10.11 um 14:45 ausgestellt obwohl ich gestern da kein Zettel gesehen habe
Viele Ordnungsbehörden hängen auch gar keine Zettel mehr an die Autos, da kommt das alles per Post. Der Zettel dient auch nur mehr deiner Information.
Hat das was mit Willkür zu tun?
Nein. Park korrekt dann kann dir keiner was.
Du kannst ja ein Foto von der Situation machen und Widerspruch einlegen.
Nein, das hat nichts mit Willkür zu tun. Du darfst da nicht parken.
Ich habe nicht falsch geparkt ich stand da, wo ich stehen darf, wie jeder andere auch. Sie können ja liebend gerne vorbei und ich zeige ihnen diese Situation
Dann ein Foto machen und dem Ordnungsamt vorlegen. Das ist dann doch ein absolut sicherer Beweis.
Nun, deine tolle Bildvorlage hat nicht`s mit der angeschriebenen Fahrbahnbreite zu tun.
Dein Bild erklärt das Halten / Parken an Kreuzungen und Einmündungen.
Die Breite ergibt sich aus der Meterzahl von Bordstein zu Bordstein.
Gruß