Probleme mit dem Ordnungsamt?

9 Antworten

Ein Foto vom Bereich des Parkplatzes würde weiterhelfen, Deine Situation beurteilen zu können. Gibt es dort irgendwelche Verkehrszeichen, Linien, etc.?

Ach so:

deswegen Parke ich immer im hinteren Teil der Straße wo man auch stehen darf. Wo auch viele andere stehen.
Es heißt weil die Fahrbahn zu eng sei.

Du musst ja mindestens 5m Abstand zur Kreuzungseinmündung einhalten.

Dies gilt zum Beispiel auch beim Parken im Kreuzungsbereich. § 12 Abs. 3 StVO schreibt diesbezüglich vor, dass Fahrzeugführer in einem Abstand von 5 Metern vor und hinter Kreuzungen nicht parken dürfen. Dieser wird sogar auf 8 Meter ausgeweitet, wenn rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Fahrradweg verläuft.

https://www.bussgeldkatalog.de/parken-im-kreuzungsbereich/

Bild zum Beitrag

 - (Recht, Auto und Motorrad, Ordnungsamt)
Stadewaeldchen  11.11.2021, 09:45
Du musst ja mindestens 5m Abstand zur Kreuzungseinmündung einhalten.

Es geht um eine Engstelle, nicht um einen Kreuzungsbereich. So verstehe ich den Fragesteller jedenfalls:

Es heißt weil die Fahrbahn zu eng sei.
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Amtsschreck  11.11.2021, 09:47
@Stadewaeldchen

Ja, kann man ohne Foto der örtlichen Begebenheiten so nicht klären. Dachte beispielsweise an ein Müll- oder Einsatzfahrzeug, welches dann dort nicht einbiegen könnte. Dann müsste allerdings ein Schild oder eine Fahrbahmarkierung dies kennzeichnen.

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Stadewaeldchen  11.11.2021, 10:00
@Amtsschreck

Wie gesagt, die Rechtsprechung geht von mindestens 3,05m (2,55m maximale Fahrzeugbreite + 50cm Sicherheitsabstand) aus.

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derlandser123 
Fragesteller
 11.11.2021, 09:45

Direkt hinter Kreuzungen oder Einmündungen Parke ich eigentlich nie. Gerade aus diesem Grund deshalb Reihe ich mich immer hinter parkenden Fahrzeugen ein wenn es geht

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premme  11.11.2021, 09:47

Nun, deine tolle Bildvorlage hat nicht`s mit der angeschriebenen Fahrbahnbreite zu tun.

Dein Bild erklärt das Halten / Parken an Kreuzungen und Einmündungen.

Die Breite ergibt sich aus der Meterzahl von Bordstein zu Bordstein.

Gruß

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Amtsschreck  11.11.2021, 09:48
@premme

Ja, kann man ohne Foto der örtlichen Begebenheiten so nicht klären. Dachte beispielsweise an ein Müll- oder Einsatzfahrzeug, welches dann dort nicht einbiegen könnte. Dann müsste allerdings ein Schild oder eine Fahrbahmarkierung dies kennzeichnen.

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Amtsschreck  11.11.2021, 09:52
@premme

Wie gesagt, es war ein Erklärungsansatz, nicht der Erklärungsansatz. Und in diesem Falle wohl ein Falscher.

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Willkür?

so ein Unsinn

Du hast falsch geparkt, deswegen das Ticket

bezahlen - zukünftig richtig parken (noch besser Garage oder Parkplatz mieten) und gut ist ...

derlandser123 
Fragesteller
 11.11.2021, 09:40

Ich habe nicht falsch geparkt ich stand da, wo ich stehen darf, wie jeder andere auch. Sie können ja liebend gerne vorbei und ich zeige ihnen diese Situation

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Es heißt weil die Fahrbahn zu eng sei. Kaum ist der neue bußgeldkatalog draußen schon ein Knöllchen.

Das parken war an engen oder unübersichtlichen Stellen schon immer verboten. Die rechtssprechung geht regelmäßig davon aus das mindestens 3,05m Fahrbahnbreite frei bleiben muss damit andere Fahrzeuge durchfahren können.

Angeblich wurde der Zettel gestern am 10.11 um 14:45 ausgestellt obwohl ich gestern da kein Zettel gesehen habe

Viele Ordnungsbehörden hängen auch gar keine Zettel mehr an die Autos, da kommt das alles per Post. Der Zettel dient auch nur mehr deiner Information.

Hat das was mit Willkür zu tun?

Nein. Park korrekt dann kann dir keiner was.

Du kannst ja ein Foto von der Situation machen und Widerspruch einlegen.

Nein, das hat nichts mit Willkür zu tun. Du darfst da nicht parken.

derlandser123 
Fragesteller
 11.11.2021, 09:41

Ich habe nicht falsch geparkt ich stand da, wo ich stehen darf, wie jeder andere auch. Sie können ja liebend gerne vorbei und ich zeige ihnen diese Situation

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Lurch123532  11.11.2021, 13:28
@derlandser123

Dann ein Foto machen und dem Ordnungsamt vorlegen. Das ist dann doch ein absolut sicherer Beweis.

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