Privat gekauftes PKW Mehrwertsteuer?

4 Antworten

Die Umsatzsteuer, die du bei Anschaffung für den PKW bezahlt hast?

Nein, die kannst du leider nicht nachträglich als Vorsteuer bekommen, auch wenn du den PKW ins Betriebsvermögen eingelegt hast

zu mehr als 50% betrieblich zu nutzen.

Denk dran, dass du für den Fall einer Privatnutzung umsatzsteuerlich dahingehend auch eine unentgeltliche Wertabgabe besteuern musst (Da hast du die Wahl, ob du die pauschale 1%-Methode wählst oder die Fahrtenbuchmethode).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig
civilaryan476 
Fragesteller
 22.04.2024, 00:17

Wieso kann ich das nicht machen? Das Auto gehört zu Betriebsvermögen. Was wäre der Unterschied wenn ich eine Laptop für 300 Euro kaufe?

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Giota210  22.04.2024, 00:25
@civilaryan476
Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt.

Der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs ist der, wo die Leistung an dich erbracht wurde und du eine (ordnungsgemäße) Rechnung darüber in der Hand hälst.

Und zu diesem Zeitpunkt war der PKW bei dir noch Privatvermögen.

Deshalb geht es nachträglich nicht.

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Nein. Die zukünftige betriebliche Nutzung führt nicht rückwirkend zu einer Anerkennung der MWST als VSt.

Wenn Du das Fahrzeug 2024 gekauft hast und USt bezahlt hast: JA

Beim späteren Verkauf mußt Du dann natürlich USt berechnen und diese abführen.

An privat hast du keine USt bezahlt, also kannst du nichts als Vorsteuer geltend machen.

civilaryan476 
Fragesteller
 22.04.2024, 00:23

Ich habe MwSt an Autohändler bezahlt und habe ich Rechnung

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Holzbiene2024  22.04.2024, 00:28
@civilaryan476

Dann ist es etwas anderes. Auch Ausgaben in Vorbereitung einer Unternehmensgründung müss(t)en anerkannt werden.

In Steuer-Details bin ich nicht fit, da sollte mal ein Fachmensch antworten.

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Giota210  22.04.2024, 00:26

Doch. Auch als Privatperson muss er Umsatzsteuer an den Verkäufer entrichten!

Dass er keinen Vorsteuerabzug hat, stimmt allerdings.

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