Praktikumsvertrag ( Inhalt vertraglich vereinbart auf Übernahme in eine Ausbildung) beendet wegen Schwangerschaft?

3 Antworten

Ich scheue mich vor einer Rechtsberatung wenn die Inhalte eines Vertrages nicht zur Gänze klar sind. Es kommt nämlich immer auf den genauem Wortlaut an. Am besten du besprichst das einfach nur mit deinem Anwalt und machst dich nicht vorher hier im Internet verrückt.

Also wenn Deine Übernahme wirklich vertraglich, also schriftlich vereinbart war, dann kannst Du natürlich auf Erfüllung (also Einstellung und Übernahme) - anderenfalls Schadensersatz klagen!

Dann war Deine Kündigung wg. Schwangerschaft nämlich grob sittenwidrig - Eine solche Kündigung hält vor keinem Arbeitsgericht stand!

...es kommt halt auf den Wortlaut Deines Vertrages an.


Neuling2029 
Beitragsersteller
 04.02.2025, 00:00

Ich würde da nicht so hinterher hängen wenn ich in der Zeit nicht mehr als genug finanzielle Probleme bekommen habe womit ich immer noch kämpfen muss was mit Elterngeld nicht Mal eben zu schaffen ist

Neuling2029 
Beitragsersteller
 03.02.2025, 23:58

Im Vertrag steht "Das Praktikum im Bereich Berufskraftfahrer findet vom 01.12.2023 bis zum 31.01.2024 statt und umfasst eine Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche. Im Anschluss wird Frau.... als Auszubildende zum Berufskraftfahrer übernommen"

Zertifizierter  04.02.2025, 00:02
@Neuling2029

JA, das ist eine eindeutige Aussage! - Damit kannst Du zu einer Anwältin/Anwalt und Rabatz machen!

...oder haben die Dir aus "wichtigem Grund" schriftlich gekündigt? - Welcher Grund steht denn im Kündigungsschreiben?

...achso - jetzt lese ich: Die haben Dir gar nicht schriftlich gekündigt - dann ist der Fall noch klarer! - Unbedingt zum Anwalt!

Neuling2029 
Beitragsersteller
 04.02.2025, 00:04
@Zertifizierter

Ich haben nie ein Kündigungsschreiben bekommen die haben den Vertrag quasi auslaufen lassen. Die Frage ist ehr ob ich jetzt Überhaubt noch was erreichen kann nach so einer langen Zeit

Zertifizierter  04.02.2025, 00:07
@Neuling2029

Achso, ds ist über ein jahr her - nun ja, m.W. ist die Verjährungsfrist 3 Jahre - Ein Grund mehr, zum Anwalt zu gehen! - Natürlich wird Dein Ex-Arbeitgeber versuchen, mit Deiner "konkludenten Zustimmung zur Kündigung" und u.U. Verjährung zu argumentieren.

....ich bin ja keiner - also möcht ich mich da nicht so weit aus dem Fenster lehnen - Aber der Gang zum Anwalt lohnt allemal!

Neuling2029 
Beitragsersteller
 04.02.2025, 00:08
@Zertifizierter

Danke sehr auch wenn hier die Meinungen auch sehr weit auseinander gehen werde ich mich einfach Mal beraten lassen. Schadet am Ende ja auch nicht dann ist man halt klüger fürs hofgentliche nicht nächste Mal 😅

Neuling2029 
Beitragsersteller
 04.02.2025, 01:10
@Zertifizierter

Mir fällt gerade noch ein. Ich war davor in der gleichen Ausbildung nur beim anderen Betrieb es sollte also nur ein Betriebswechsel sein der mit der Schule auch vereinbart wurde und die die Bestätigung für die Ausbildungsübernahem soweit ich weiss schon hatten. Es lief nur über ein Praktikumsvertrag Damit die Zeit während des Wechsels als Ausbildungszeit angerechnet werden konnte

Neuling2029 
Beitragsersteller
 03.02.2025, 23:52

Wenn ich ein Bild einfügen könnte würde ich das machen ansonsten kann ich nur den Wortlaut abschreiben

Zertifizierter  03.02.2025, 23:53
@Neuling2029

Wenn es Dir nich t zu aufwendig ist - Es kommt ja nur auf die Passage an, in der Dir Einstellung bzgl. Ausbildung und/oder Übernahme zugesichert wird.

Neuling2029 
Beitragsersteller
 03.02.2025, 23:59
@Zertifizierter

Ich hab auch nie eine Schriftliche Kündigung oder ähnliches erhalten. Leider war ich sehr blauäugig auch wasdas glauben an die IHK betrifft

MarSusMar  04.02.2025, 00:03
@Neuling2029

Du hast rechts drei Punkte

Frage bearbeiten

Da kommt das Bild rein. Das Symbol ist ein Polaroidbild

Zertifizierter  04.02.2025, 00:11
@Neuling2029

Achso, ja, und die IHK, das sind meist die ultimativen Loser! - denen sollte frau nicht vertrauen!

Neuling2029 
Beitragsersteller
 04.02.2025, 00:13
@Zertifizierter

Auch ein Grund mehr warum diese ganze hin und her schon ein Jahr geht gefühlt. Da ich immer auf antworten warten musste

eine ziemlich chaotische Beschreibung und solang wie das alle her ist müsstet doch schon Mutter sein.

Wenn man noch keinen Ausbildungsplatzvertrag hast kann man Keine KDG bekommen. Hast du einen Vertrag eh nicht denn Schwangerschaft darf nicht gekündigt werden.

Aber wofür willst du jetzt Schadenersatz?

Bei dem Bürgeramt, Versicherungskasse

Wird einem Gesagt was wie Läuft.

Wenn du BG bekommst, bist du krankenversichert. Da muss man sich nicht privat versichern.


Neuling2029 
Beitragsersteller
 04.02.2025, 00:05

Aber ich bin auch der Meinung daß man auch nicht immer einfach alles mit sich machen lassen kann

Neuling2029 
Beitragsersteller
 04.02.2025, 00:03

Bin ich wie oben beschrieben nicht mehr BG. Natürlich bin ich mittlerweile Mutter nur die einen sagen so die anderen so. Es fängt jetzt alleine an das die Firma alles zurück erstattet haben möchte und ja ich weiss ist alles etwas blöd geschrieben

MarSusMar  04.02.2025, 00:05
@Neuling2029

Nochmal hast du denn einen AusbildungsVertrag? Was will denn die Firma zurück haben?

Neuling2029 
Beitragsersteller
 04.02.2025, 00:07
@MarSusMar

Kosten bezüglich der Ausbildung. Nein die haben die wohl fertig gehabt es hat aber immer an der angeblichen Förderung gehapert. Ausbildung zum Berufskraftfahrer