ppa unterschreibt als Geschäftsführer ...

4 Antworten

Wofür ein Strafmaß? Für ein Stramaß muß zuerst einmal eine Straftat vorliegen. Davon schreibst Du überhaupt nichts, also gibt es kein Straßmaß, sondern Freispruch! (hahaha).

Außerdem ist ppa die Bezeichnung, in dem sich der Prokurist vom GF unterscheidet, denn der Prokura hat, ist kein GF. Oder: als GF brauche ich keine Prokura, wäre sogar eine Einschränkung der Zeichnungsberechtigung. Viel wichtiger ist, daß Du im HR nachsiehst, mit wem jemand (egal ob GF oder Prokurist) zeichnungsberechtigt ist oder ob er vielleicht sogar einzelvertretungsberechtigt ist!

...bei der Frage "welches Strafmaß" wäre erst einmal zu klären, welcher Straftatbestand erfüllt sein soll.

Bekanntlich ist das Kürzel "ppa" das für den Prokuristen. Prokura ist die umfassenste Vertretungsmacht, die das HGB kennt. Rein rechtlich ist der Prokurist aber auch nichts anderes, als ein Vertreter nach den §§ 164 ff. BGB.

Ein Geschäftsführer ist in aller Regel der (gesetzliche)Vertreter einer juristischen Person, wobei je nach Art der Geschäftsführung die damit verbundene Vertretungsmacht zwar geringer, aber nicht umfangreicher als die eines Prokuristen sein kann. Beide Funktionen können sehr theoretisch auch in einer Person zusammenfallen.

Zu klären wäre mithin, in welcher Funktion der Unterzeichner seine Unterschrift leistet, Machte er sich dabei "kleiner", als er eigentlich ist, wäre eine strafrechtliche Relevanz nur schwerlich zu erkennen. Machte er sich "größer", könnte ein Betrug vorliegen, der mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft würde...

Bornshoe 
Fragesteller
 22.06.2010, 20:58

Wer liest ist klar im Vorteil! Wenn man als Prokurist sich als Geschäftsführer ausgibt, dann dürfte es unschwerlich erkennbar sein, daß hier sich jemand "größer" gemacht hat, als das er selbst ist! Demnach nehme ich an (letzter Satz von Ihnen), daß es sich um Betrug handelt ... nach welchen Paragraphen im StGB?

Da dieser "Kleine" sich nicht nur einmal "größer" gemacht hat, sondern öfters Briefe unterschrieben hat als GF, dürfte das Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe auf alle Fälle erfüllt sein. Da man davon ausgehen kann, daß diese Person ohne Vorstrafen ist, kann man davon ausgehen, daß eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung rauskommt.

Okay - aber besser als gar nichts - schließlich darf man sich nicht größer machen als man selbst ist!

NORDANWALT  14.07.2010, 13:57
@Bornshoe

...ja, ja, lesen hilft. Letzter Satz: "...könnte ein Betrug vorliegen...". Der Tatbestand des einschlägigen Paragraphen verlangt schon ein wenig mehr, als das man sich größer macht, als man ist...

nur....ppa, warum so abwertend? Prokura ist eine Handlungsvollmacht, der Prokurist ist im Handelsregister eingetragen und somit Vertretungsberechtigt! Warum also Strafmaß?

Bornshoe 
Fragesteller
 26.04.2010, 22:31

Nun, es ist einfach klar und deutlich, daß sich nicht jeder Geschäftsführer nennen darf - auch wenn er ppa hat. Es gibt klare Unterschiede zwischen Geschäftsführer und Prokura. Es geht hier lediglich wie hoch das Straßmaß sein kann (minimal oder maximal).

Volker13  26.04.2010, 22:43
@Bornshoe

Aber beides kann vereint sein!

Nachbar1708  26.04.2010, 22:50
@Bornshoe

Gut, mir fehlen mal wieder 99 Ct um die Frage zu verstehen. Für was und warum soll der Prokurist bestraft werden? Es ist doch die Frage zu klären, ob er "Alleinvertretungsberechtigt" ist, also in Abwesenheit des GF als GF in Vertretung als ppa unterschreiben darf, ob er Handlungs, oder Arthandlungsvollmacht hat.

Nachbar1708  26.04.2010, 22:54
@Volker13

Danke schön!

Bornshoe 
Fragesteller
 22.06.2010, 21:06
@Nachbar1708

Hallo Nachbar - nun, es gibt klare Abgrenzungen zwischen einem GF und PPA. Und wenn man sich als PPA größer macht zu einem GF, dann ist es in irgendeiner Form Betrug. Schließlich ist er nicht GF und somit nach aussen hin auch nicht als solcher befugt nach aussen hin so aufzutreten.

Das er mit PPA vielleicht die gleichen Befugnisse hat wie ein GF steht auf einem anderen Blatt - aber er ist kein GF und darf sich auch nicht als GF bezeichnen, schon gar nicht Briefe damit unterschreiben und diese Dokumente in den Aussenverkehr bringen!

Nochmal zum Klartext:

Geschäftsführer ist nicht gleich Prokurist.

Prokurist ist nicht gleich Geschäftsführer!

Es gibt klare Abgrenzungen zwischen einem Geschäftsführer und einem Prokuristen. Ich unterschreibe ja auch nicht als Bundeskanzler meine Geschäftsbriefe!

joeluc  11.08.2012, 19:30

Na hoffentlich, denn mir wäre es sehr peinlich mit diesem weiblichen Taugenichts und StaatsratsvorsitzendenKanzler gleich zu setzen.