Möglichkeiten des Mutterschutzes in GmbH- Geschäftsführervertrag?

3 Antworten

Das Mutterschutzgesetz greift nur bei Arbeitnehmerinnen.

Lt. gängiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, ist der
GmbH-Geschäftsführer in der Regel KEIN Arbeitnehmer. Ihm fehlen die
hiefür wesentlichen Eigenschaften.

Denn als Ar­beit­neh­mer sind nach der BAG-Recht­sprechung nur
sol­che Geschäftsführer an­zu­se­hen, die kei­ne oder ge­rin­ge
Geschäfts­an­tei­le be­sit­zen (dies scheint ja hier nicht der Fall zu sein) UND
die zu­dem von den Ge­sell­schaf­tern re­gelmäßig im Hin­blick auf
In­halt, Zeit und Ort der Ar­beit über­wacht und re­gle­men­tiert
wer­den.

Wenn dieser Sonderfall hier nicht vorliegt, findet das
Mutterschutzgesetz keine Anwendung - da in diesem Fall die Geschäftsführerin keine Arbeitnehmerin ist, besteht kein entsprechender Schutz (ebenso auch kein Kündigungsschutz).

Es bedarf keiner Regelung im Geschäftsführervertrag.

DerSchopenhauer  11.02.2016, 11:27

Wenn man freiwillig, die für den ArbG verpflichtenden Regelungen des Mutterschutzgesetzes anwenden möchte, sollten diese explizit gem. gesetzlicher Formulierungen im Vertrag genannt werden:

Kündigungsschutz, Anteil des ArbG zum Mutterschaftsgeld Krankenkasse, Fristen der Arbeitsbefreiung etc.

Es besteht aber, seitens der GmbH, keine Möglichkeit der Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse.

susicute 
Fragesteller
 11.02.2016, 11:37

Sie haben gründlich missverstanden. Uns ist (wie in der Frage erwähnt) bewusst, dass der gesetzliche Mutterschutz nicht greift.

Als nachhaltiges Unternehmen ist es aber in unserem Interesse unsere Mitarbeiter auf allen Ebenen abzusichern. Es kann aus Sicht der Gesellschaft nicht angehen, dass Frauen in einer Führungsposition systematisch benachteiligt werden. Und gerade weil in diesem Fall vom Gesetzgeber kein Schutz vorgesehen ist, benötigen wir eine Formulierung im Arbeitsvertrag. Und genau um diese Formulierung geht es in meiner Frage.

Denn es wird überall erwähnt, dass eine notwendig ist. Nur wie diese aussieht, wird nicht erwähnt.

DerSchopenhauer  11.02.2016, 14:26
@susicute

Das habe ich doch im zweiten Kommentar geschrieben: man sollte die entsprechenden Passagen aus den Formulierungen des Mutterschaftsgesetzes nehmen und alle Einzelansprüche aufnehmen, die gewährt werden sollen.

verreisterNutzer  11.02.2016, 15:49
@DerSchopenhauer

Das ist doch alles überhaupt nicht nötig!

Es genügt der Querverweis, dass im Fall von Mutterschutz und (wenn so gewollt) Erziehungsurlaub die jeweils gültigen (!) gesetzlichen Regelungen anzuwenden sind.

Meine Frau hat das über einen Anwalt und Notar regeln lassen. Sie war mit Geschäftsführerin des Familienunternehmens. 

Da ist der Mutterschutz und eine Erziehungszeit geregelt gewesen, sowie Zahlungen der Firma für Kita und dergleichen. Das ist jetzt aber auch schon 18 Jahre her.