Polizeibrief,wie darauf antworten?

16 Antworten

Darauf kannst du, musst aber nicht antworten. Es ist die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit für einen Beschuldigten, sich zur Sache äußern zu können. Danach gibt es vor einem Strafbefehl oder einer Verhandlung keine weitere Gelegenheit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Keine Angabe zur Sache machen! Wenn Du es Dir leisten kannst (und willst) einen Strafverteidiger beauftragen, der nimmt dann Einsicht in die Ermittlungsakte und nimmt dann ggf. schriftlich zum Vorwurf Stellung.

Wenn Du nicht reagierst, wird das Ermittlungsverfahren entweder eingestellt (es kann durchaus sein, dass die Ermittlungsakte (noch) nichts belastendes enthält) oder es wird Anklage erhoben bzw. ein Strafbefehl erlassen. Ein Strafbefehl ist so etwas wie ein "schriftliches" Urteil ohne mündliche Verhandlung. Gegen den Strafbefehl kann man Einspruch einlegen.

Du kannst also zunächst abwarten und erst dann zum Anwalt gehen, wenn Du die Anklageschrift oder einen Strafbefehl bekommst.

Naja, das ist doch da deutlich erklärt. Du hast jetzt die Gelegenheit schriftlich etwas zu den Beschuldigungen und dem Sachverhalt zu sagen. Wenn du das innerhalb der Frist nicht nutzt, hast du später nicht wieder die Gelegenheit dazu, wenn die Sache vor Gericht geht. Also, ich an deiner Stelle, würde das auf jeden Fall machen.

halozzy 
Fragesteller
 13.08.2018, 14:53

Könnte ich soetwas schreiben :  

Ich habe die Kennzeichen an den Honda angebracht da ich ihn per Zulassungsverfahren zum TÜV befördern wollte. Da ich ab dem Tag kurzfristig nach Augsburg reisen musste, ließ ich die Kennzeichen an dem Auto, ansonsten hätte ich wahrscheinlich eine Abmahnung des Hausmeisters erhalten, ich solle keine Abgemeldeten Fahrzeuge auf meinen Parkplatz stellen. Meine Versicherung hatte ich am selben Tag auf den Honda gemeldet und informiert. Die Kennzeichen habe ich nun sofort entfernt. Ich entschuldige mich hiermit und verspreche das dies nicht noch einmal vorkommen wird.

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NX7800  13.08.2018, 20:12
@halozzy

Du darfst keine Kennzeichen von einem Auto an nem anderen anbringen, wie kommt man auf soeinen schwachsinn? Wenn du nur zum Tüv willst und kein Kennzeichen hast dann frag doch einfach telefonisch mal bei der Zulassungsstelle nach ob du mit ner gültigen EVB alleine fahren darfst oder ob du zwangsläufig nur mit nem Kurzzeitkennzeichen fahren darfst. Ich musste auch schon in den sauren Apfel beißen und für 60€ KZKs holen um am Tag darauf den Wagen anzumelden, hab sogar schonmal für 330€ ne Exportzulassung geholt um nen Wagen ordnungsgemäß aus der Schweiz nach Deutschland zu holen.

Autos kosten immer Geld, solche geringen Kosten kalkuliert man eben mit ein beim Kauf. Stell dir mal vor du hättest nen Unfall gehabt, deine Versicherung hätte dir sofort gesagt dass sie dafür nicht zuständig sind weils der falsche Wagen is. Werde erwachsen und hör auf mit so nem dämlichen Mist, manche lernens zwar nie aber vlt. bringt dich die Vorstrafe jetzt mal auf den richtigen Weg!

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Da wird die Umstände nicht kennen und beurteilen können ob es stimmt, können wir auch nicht antworten.

Schreib wie es dazu gekommen ist, lass es, oder geh damit zum Anwalt und lass Dich beraten.

https://dejure.org/gesetze/StVG/22.html

Du mußt nicht darauf antworten.

Du kannst erwarten, dass Du als "Ersttäter" eine Geldstrafe zahlen mußt. Per Strafbefehl, weils schnell geht oder Gerichtsverhandlung, weil man Dich als "Wiederholungstäter" härter bestrafen will, eventl. Haft.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....
PolNRW93  13.08.2018, 15:28

Dafür wird er ganz sicher keine Haftstrafe bekommen.

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BVBDortmund  13.08.2018, 15:48
@PolNRW93

Das entscheidet der Richter. Warum steht die Freiheitsstrafe im Gesetz?

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PolNRW93  13.08.2018, 16:23
@BVBDortmund

Dass es in so einem Fall rein theoretisch sein könnte, dass er eine Haftstrafe bekommt, ist korrekt. Allerdings ist es äußerst unwahrscheinlich. In der Praxis wird das kaum vorkommen. „Eventuell“ hört sich für mich allerdings an, wie eine 50/50 Chance.

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BVBDortmund  13.08.2018, 16:25
@PolNRW93

50/50 Chance? ist doch ein spekulieren ins Blaue. Wir kennen die Vorgeschichte des Fragestellers nicht.

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