Für die Studienrichtung Sportmanagement würde ich Dir auf jeden Fall eine kaufmännische Ausbildung empfehlen, wenn es schon etwas in Richtung Sport sein soll: Sport- und Fitnesskaufmann/-kauffrau.

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Welche Fachrichtung studierst Du? Bei vielen Studiengängen sind für die Bewerbung nur die Noten der Abschlussprüfung relevant.

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Also eine Generation ist ein Abstand von mindestens 16 Jahren, ehr 20. Du musst Dir immer die Frage stellen, ob die andere Person (theoretisch) Dein Kind sein könnte - dann würde Euch tatsächlich eine Generation trennen.

Ich habe meinen Mann mit 20 kennen gelernt, er war da 33. Jetzt sind wir schon 19 Jahre verheiratet... Also nur Mut! Es gibt so viele Dinge, die zwei Menschen trennen oder verbinden können, das Alter ist erstmal nur eine Zahl.

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Ich habe vor allem die Erfahrung gemacht, dass man sich für die Geburt nichts "vornehmen" kann, es kommt nämlich sowieso alles ganz anders, als man sich das vorher vorstellt.

Vor allem ändern sich die persönlichen Vorlieben unter dem Geburtsschmerz: ich mochte es immer, stundenlang in der Badewanne zu liegen, bei der Geburt fand ich das unangenehm. Ich dachte auch, ich würde es mögen, von meinem Mann massiert zu werden, unter der der Gurt wollte ich nicht mal, dass er mich kurz streichelt...

Ich bin zwischen den Wehen viel herum gelaufen und bei den Wehen dann stehen geblieben/ habe mich so lange irgendwo abgestützt.

Ich hatte zwei Geburten und beide haben (zufällig?) auf dem Gebärhocker geendet. Das ist niedriger Hocker (sieht wie ein U aus), der Partner kann auf einem "normalen" Stuhl dahinter sitzen und Dich stützen, die Hebamme sitzt vor Dir auf dem Fußboden und nimmt das Kind in Empfang. Fand ich sehr schön und die Haltung hat die Geburt auch erleichtert.

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Bei meinem Drucker heißt der Sammelbegriff dafür "Graustufen". Also : "Ich habe ein Bild in verschiedenen Graustufen gemalt." (weiß ist ja auch nur ein ganz helles grau und schwarz ein ganz dunkles, oder?)

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Keine Angabe zur Sache machen! Wenn Du es Dir leisten kannst (und willst) einen Strafverteidiger beauftragen, der nimmt dann Einsicht in die Ermittlungsakte und nimmt dann ggf. schriftlich zum Vorwurf Stellung.

Wenn Du nicht reagierst, wird das Ermittlungsverfahren entweder eingestellt (es kann durchaus sein, dass die Ermittlungsakte (noch) nichts belastendes enthält) oder es wird Anklage erhoben bzw. ein Strafbefehl erlassen. Ein Strafbefehl ist so etwas wie ein "schriftliches" Urteil ohne mündliche Verhandlung. Gegen den Strafbefehl kann man Einspruch einlegen.

Du kannst also zunächst abwarten und erst dann zum Anwalt gehen, wenn Du die Anklageschrift oder einen Strafbefehl bekommst.

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Wenn das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wurde (nicht mit dem Insolvenzantrag verwechseln) dann kann Dich nur der Insolvenzverwalter verklagen.

Wenn die Klage schon rechtshängig ist, dann ruht das Verfahren zunächst (§ 240 ZPO), kann vom Insolvenzverwalter aber wieder aufgenommen werden.

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Ja, es kann passieren, dass Du angezeigt wirst. In diesem Fall wir ein Ermittlungsverfahren durchgeführt und Du bekommst als Beschuldigter Gelegenheit, Stellung zu dem Vorwurf der Körperverletzung zu nehmen. Du bekommst entweder einen Anhörungsbogen, den Du schriftlich ausfüllen und zurückschicken kannst oder Du wirst zu einem Gespräch eingeladen. Es kann auch passieren, dass ein Beamter ohne Ankündigung vor Deiner Tür steht und Dich zu den Vorwürfen befragen will.

In jedem Fall würde ich Dir raten, KEINE Angaben zur Sache zu machen. Wenn Du es Dir leisten kannst (und willst) würde ich unbedingt einen Strafverteidiger beauftragen. Der nimmt dann erstmal Einsicht in die Ermittlungsakte und dann eventuell schriftlich Stellung zu dem Tatvorwurf.

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Dein Text ist wirklich schwer zu verstehen, aber die Frage in der Überschrift kann ich Dir gerne beantworten:

Selbst wenn Dein Arbeitgeber (berechtigte) Ansprüche gegen Dich hat, kann er die nicht einfach mit Deinem Lohn verrechnen. Der unpfändbare Teil des Lohns - bei einem Alleinstehenden sind das 1.139,99 EUR - kann nämlich auch nicht durch eine Aufrechnung einbehalten werden.

Du kannst also die Zahlung der 450 EUR verlangen.

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Ich kann das Problem überhaupt nicht verstehen! Ich bin beruflich viel unterwegs und deshalb auch gezwungen, meinen Haushalt am Wochenende zu erledigen. Für mich ist das ganz normal, auch an einem Sonntag Wäsche zu waschen und aufzuhängen.

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