Bei meinem Drucker heißt der Sammelbegriff dafür "Graustufen". Also : "Ich habe ein Bild in verschiedenen Graustufen gemalt." (weiß ist ja auch nur ein ganz helles grau und schwarz ein ganz dunkles, oder?)

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Keine Angabe zur Sache machen! Wenn Du es Dir leisten kannst (und willst) einen Strafverteidiger beauftragen, der nimmt dann Einsicht in die Ermittlungsakte und nimmt dann ggf. schriftlich zum Vorwurf Stellung.

Wenn Du nicht reagierst, wird das Ermittlungsverfahren entweder eingestellt (es kann durchaus sein, dass die Ermittlungsakte (noch) nichts belastendes enthält) oder es wird Anklage erhoben bzw. ein Strafbefehl erlassen. Ein Strafbefehl ist so etwas wie ein "schriftliches" Urteil ohne mündliche Verhandlung. Gegen den Strafbefehl kann man Einspruch einlegen.

Du kannst also zunächst abwarten und erst dann zum Anwalt gehen, wenn Du die Anklageschrift oder einen Strafbefehl bekommst.

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Ich kann das Problem überhaupt nicht verstehen! Ich bin beruflich viel unterwegs und deshalb auch gezwungen, meinen Haushalt am Wochenende zu erledigen. Für mich ist das ganz normal, auch an einem Sonntag Wäsche zu waschen und aufzuhängen.

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