Habe Ich unschuldiger Weise Geldwäsche/ eine Straftat begonnen?
Hallo, Bitte hilft mir
ich Habe ein Polizeibrief erhalten, worauf mir gesagt wird, dass Ich Geldwäsche gemacht haben soll.
Es war im April als Ich auf eine Anzeige für einen Nebenjob (bin 19 Jahre alt) reinfiel und unbewusst Weiterleitungen durch meinem Bankkonto geführt habe. Es waren 2-3 Transaktionen auf ein Mal also für den ersten ‘Arbeitstag’. Als es mir skeptisch rüberkam so einfach Geld zu verdienen, habe Ich diese Firma gegoogelt und herausgefunden, dass Ich auf so etwas bl*des reinfiel.
Ich machte direkt eine Anzeige bei der Polizei und jetzt, Monate später habe Ich so einen Brief erhalten.
Auf der 2. Seite des Polizeibriefes gibt es folgende Optionen anzukreuzen:
Ich habe die mir auf Seite 1 zur Last gelegte Tag begangen
Ich habe die mir auf Seite 1 zur Last gelegte Tat nicht begangen.
Ich kann mich nicht entscheiden welches Ich ankreuzen soll, da Ich davon nichts wusste bzw. extra gemacht habe und als Ich’s herausgefunden habe direkt eine Anzeige gemacht habe.
Es stecken ja mehrere Leute dahinter, die es geplant haben und mein Konto bzw. mich als Opfer benutzt haben
Bitte hilft mir. Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Intention ist bei Straftaten tatsächlich entscheidend.
Da du kein Verbrechen begehen wolltest sondern einfach nur im ersten Moment gutgläubig warst wird es hier nicht so leicht dir nen Strick draus zu drehen. Vor allem weil du ja sogar selbst eine Anzeige gestellt hast.
Trotzdem wäre es nciht verkehrt dir einen Anwalt zu suchen der dich in der Sache berät, das wird dir weder von Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Richter negativ angerechnet, es ist ja einfach nur dein gutes Recht.
Da du kein Verbrechen begehen wolltest sondern einfach nur im ersten Moment gutgläubig warst wird es hier nicht so leicht dir nen Strick draus zu drehen.
Doch, nennt sich "leichtfertige Geldwäsche" und findet man im StGB unter
§ 261 (6).
Wird auch alle diejenigen treffen, die sich z.B. Windwos 10 Keys für billige Euros über ebay und CO geordert haben.
Könnte aber nach (8) eingestellt werden
Ich habe die mir auf Seite 1 zur Last gelegte Tag begangen
Du hast sie zweifelsfrei begangen, ob du nun wusstest, dass das strafbar ist oder nicht, ist da zunächst unerheblich.
Es bringt nichts, das zweite anzukreuzen, weil du es ja tatsächlich gemacht, und bereits zugegeben hast durch deine Anzeige.
Ob man dir glaubt, dass du das aus Unwissenheit gemacht hast, wird ein Richter in seinem Urteil sagen, oder vorher schon der Staatsanwalt, der Klage erhebt oder einstellt.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da du aber die Sache zur Anzeige gebracht hast, hast du zum Ausdruck gebracht, dass du auf einen Trick hereingefallen bist und nicht wirklich etwas mit Geldwäsche zu tun haben willst.
Wahrscheinlich wurde dir zuvor mitgeteilt, das du bei diesen Geltransfers auch eine gewisse Summe bekommst. Ob du Geld bekommen hast, wissen wir nicht.
Wenn du welches bekommen hast und das für dich behalten hast, dann könnte man dir das anlasten.
Wenn nicht, dann könnte die Staatsanwaltschaft die Sache einstellen.
Ich kenne einen Fall, da fiel eine Studentin auf so ein Angebot rein. Trotz aller Versuche vor Gericht, dem Richter zu erklären dass sie keine Ahnung von Geldwäsche hat, wurde sie verurteilt.
Habe Ich unschuldiger Weise Geldwäsche/ eine Straftat begonnen?
Nein, in schuldhafter Weise, weil du wohl leichtfertig gehandelt hast.
Ich kann mich nicht entscheiden welches Ich ankreuzen soll,
Selbstverständlich nichts von beidem, sondern du gehst zum Anwalt.
Unwissenheit schützt vor strafe nicht und demnach musst eben das 1. ankreuzen und hast dir somit viel mehr erlegt als du denkst. Die Typen die vielleicht hochgenommen werden könnten dich auch ins visier bekommen aber ich denke nicht dass denen was passiert
Weil sie sich gut tarnen und bei wichtigen Geschäften nicht jeden ans boot holen würden die es versauen könnten. Warst nur mittel zum Zweck die kriegen sich da irgendwie raus denn beweise gibt es bestimmt auch keine richtigen. Ich denke dir wird dann auch nichts großartiges passieren
Jeder konnte sich bewerben, sie haben beliebige Personen angenommen. Mich ja auch nachdem Ich diese Bewerbung losgeschickt habe wo kaum was hinzuschreiben war
Genau das meine ich ja. Diese Organisationen sind nicht so dumm und du hast im Prinzip nichts in der Hand außer paar Transaktionen die schon safe sauber sind. Die bekommen höchstens paar Razzien ab und das wars
Warum sollte denen nichts passieren? Sie haben nicht nur eine sondern mehrere Straftaten begangen.