Auf Polizeiwache: War unklare Fragestellung ordnungsgemäß oder nicht?

11 Antworten

Scheinbar hast du ja genug Mist gebaut, sonst hättest du auch auch kein Fahrverbot (gehabt) und da du hier scheinbar auch nicht die ganze Geschichte erzählst, bzw. den Teil der dich in einem schlechten Licht erscheinen lässt, weggelassen hast, sage ich mal, dass die Polizei richtig gehandelt hat. Der Arzt wird nicht ohne Grund gerufen.

salvadrive 
Fragesteller
 31.03.2022, 08:12

Jop. Es geht nicht darum, was genau passiert ist, sondern zu erfahren, ob das ordnungsgemäß war oder ich in meinen pers. Rechten verletzt wurde.

Ich denke ich hab meine Antwort, dass es eben ordnungsgemäßg war.

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Jack98765  31.03.2022, 08:19
@salvadrive

Welche Rechte sollen denn verletzt worden sein? Du hast dazu beigetragen, dass du entsprechend kontrolliert werden musstest. Die Frage bezügl. des Arztes betraf den Alkoholtest aber es musste auch noch ein gereichtlich verwertbarer Drogentest gemacht werden und dieser kann nun mal nicht anders erfolgen.

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Das ist jetzt 2 Jahre her, habe Depressionen mit Angstzuständen in den 2 Jahren entwickelt,

Ich denke eher du suchst hier einen Schuldigen für deine Krankheit. Das erlebt man leider immer wieder bei Patienten mit psychischen Erkrankungen. Das hilft dir aber nicht weiter. Bearbeite deine Erkrankung mit deinem Therapeuten, nur so lernst du mit der Krankheit zu leben.

Und noch was, Alkohol und Drogen machen es nicht besser. Eher im Gegenteil, sie behindern den Gesundungsprozess massiv.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zunächst wollten die Polizisten wohl nur nach § 24a StVG einen Alkotest durchführen. Deshalb das Angebot: pusten oder zahlen.

Dann haben sie sich umentschieden und auch Drogen nach § 24a StVG nachweisen wollen. Das geht nur mittels Blut, aus dem man dann beide Werte, also Drogen und BAK nehmen kann.

Also kein linkes Verhalten, sondern nur für dich nicht nachvollziehbar.

Wer bitte widerspricht dfen seinem Ding zwischen den Ohren?

Deine Einnahme, Du hast Dich erwischen lassen, Deine Weisung, ubd seit zwei Jahren keine Erlebnisse ubd auch keine Rechnung vom Arzt?

Das glaubt meine Glaskugel nicht, und die Karten sind schon zu Bett. Ich selber auch nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
salvadrive 
Fragesteller
 31.03.2022, 08:08

Okay, ich habe mir schon gedacht dass diese Fragestellung NICHT ordnungswidrig war.

Mit der Polizei in Zukunft zu kooperieren kann ich dann wohl vergessen, um mich selber zu schützen.

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Ich sehe da ehrlich gesagt keine "hinterlistige Frage".

Es ist so, dass ausschließlich ein Bluttest einen rechtskräftigen Wert für den Alkohol- oder Drogenmissbrauch liefert. Der muss durch einen Arzt durchgeführt werden und kann durch die Polizei angeordnet werden, wenn bei einer Verkehsrkontrolle der Verdacht einer "rauschbedingten Verkehrsstraftat" (§81a Abs. 2 Satz 2 StPO) vorliegt.

Normalerweise ist es so, dass die Beamten den Verdächtigen bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle fragen, ob er einem Alkoholtest zustimmen würde. Dieser wird mit einem Messgerät direkt vor Ort gemacht. Ist der Wert in Ordnung, dann ist alles ok. Befindet sich der gemessene Wert im Grenzbereich, dann wird meist auf der Wache mit dem geeichten Gerät nochmals genauer nachgemessen. Und wenn der Wert beim mobilen oder dem stationären Gerät einen zu hohen Wert anzeigt, dann wird die Blutprobe als beweissicheres Mittel angeordnet.

Wenn sich der Verdächtige hingegen weigert, einen Atemalkoholtest durchzuführen, dennoch der Verdacht des Alkoholkonsums vorliegt (z.B. unsichere oder auffällige Fahrweise, unsicheres/auffälliges Verhalten, Alkoholgeruch, leere Flaschen/Dosen im Auto, usw.), dann könnne und müssen die Beamten ebenfalls eine Blutprobe anordnen.

ich wurde mal nach einer Verkehrskontrolle mit auf die Wache genommen für einen Alkoholtest und Drogentest.

Und was war vorher?
Wie gesagt: Um nach einer Verkehrskontrolle mit auf die Wache genommen zu werden, muss vorher schon irgendwas schief gelaufen sein. Entweder hast Du einen auffälligen Eindruck gemacht oder warst nicht kooperativ, was Dich dann auch wiederum verdächtig macht...

Der POLIZIST antwortet mir dann: "Ok, den Arzt rufen wir jetzt so oder so auf Ihre Kosten, weil er den Drogentest (Blutabnahme) macht."

Dann hat sich der Polizist zwischenzeitlich entschieden, definitiv den Amtsarzt zu rufen. Warum, dass kann ich Dir von hier aus nicht sagen. Vielleicht war der zuvor durchgeführte Atemalkoholtest doch relativ eindeutig oder Du hast Dich derart auffällig verhalten, dass der Polizist von einem Konsum (vielleicht auch Drogen?) ausgehen musste.

Kurzum: JA, der Polizist durfte das, was er getan hat. Und wie sich die Beamten verhalten, das kommt meist eben auch darauf an, wie sich die Überprüften verhalten (kooperativ/unkooperativ, freundlich/aggressiv, sicher/unsicher usw.).

Was mich persönlich interessieren würde: Was ist denn aus der Geschichte geworden? Wurden Alkohol und/oder Drohen bei dir nachgewiesen? Wenn ja, wie hoch ist die Strafe ausgefallen?

salvadrive 
Fragesteller
 31.03.2022, 08:36

Danke. Gerne kann ich jetzt mehr Daten liefern.
Vorweg: Ich will mich null verteidigen und habe alle Strafen ohne innerliches murren akzeptiert, weil ich sie ja auch verdient hab. Ich hatte mich nur SEHR verarscht gefühlt auf der Wache. So:

Ich wurde Nachts 2Uhr aufm E-Scooter kontrolliert, weil ich die Straßenseite gewechselt hatte, als ich den Polizeitwagen gesehen hab (verdächtig^^)
Später beim geeichen Test kam heraus, ich hatte 0,53promil.

Ich hatte also Alkoholatem! Deswegen wurde vorort auf der Straße ein Alkoholschnelltest gemacht (dem hab ich zugestimmt). Dieser ergab 0,55promill .. also schon sehr genau.

Es roch nach Marihuana, da ich 1,8g in der Tasche hatte. Ich ein Drogenschnelltest auf der Straße durchgeführt wurde, weis ich nicht mehr genau, wäre aber auch irrelevant gewesen.

Dass ich in diesem Abend 30 Minuten zu Fuß nach Hause gelaufen bin (weil eben getrunken), aber für die letzten 1000 Meter vor meinem Zuhause einen E-Scooter genommen hatte wird mir hier warscheinlich keiner glauben. Nochmal: Ich will hier nix herunterspielen, ICH Darf natürlich auch nicht 5Meter vor meinem Zuhause so ein Ding betrunken fahren, schon klar, aber Lustig und ärgerlich ist es schon sehr.

Ja, Drogentest hat eben Marihiana positiv ergeben, ka welcher Wert genau.

500€ Strafe für 1,8g Marihuana Besitz
500€ Strafe wegen Alk am Steuer
500€ Strafe wegen Drogen am Steuer
250€ Bearbeitung, Labor, Arzt
Fahrverbot von E-SCootern und ähliches bis 2025
(Hab ich alles verdient ;))

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salvadrive 
Fragesteller
 31.03.2022, 08:49
@salvadrive

Und auf der Wache eben wie beschrieben... Mir wurde das neue geeichte Gerät gezeigt und ich wurde gefragt.. "Dieses beutzten, oder den Arzt auf meine Kosten kommen lassen".

Dass noch ein Drogentest gemacht werden sollte, hatte ich zu dem Zeitpunkt in der Situation gar nicht auf dem Schirm. So war ich eben sehr überrumpelt, dass sein nächster Satz lautete, dass der Arzt trotzdem gerufen wird.
Ich war menschlich sehr entäuscht :'( Bin aber auch sehr emotional und sowas gehört anscheindend zur rauen harten Welt :)

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peti12314  31.03.2022, 13:53
@salvadrive

Der Arzt wäre sowieso gekommen. Er muss nämlich die Blutentnahme durchführen. Nur diese ist gerichtsverwertbar. Selbst wenn du zugibst, das du unter Einfluss von Alkohol und BTM gefahren bist. Die Blutentnahme ist verpflichtend.

Gut das du es einsiehst, ab jetzt so eine Scheiße nicht mehr machen, dann kommst du auch nie wieder in so eine Situation. Alles gute für die Zukunft!

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Still  31.03.2022, 09:41

Bei § 24a StVG wird die OWI mit einem geeichten Dräger-Gerät (Atemluft) dokumentiert.

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