Pflegegeld und Betreuer, wer entscheidet?

3 Antworten

Ist der Betroffene noch einwilligungs- und geschäftsfähig?

Falls ja, entscheidet der Betroffene selbst.

Falls nicht, gibt es einen Rahmen, innerhalb dessen der Betroffene sich selbst schädigen darf und der Betreuer (Stichwort: Wunschbefolgungspflicht) nicht eingreifen wird.

Im Einzelfall kann der Betreuer sich aber auch über den Wunsch des Betreuten hinwegsetzen und verhindern, dass dieser auf Sachleistungen verzichtet und sich trotz Pflegebedürftigkeit das Pflegegeld auszahlen lässt.

Klassiker: Ein soziales Umfeld, das sich das PG einsacken will und den Betroffenen weitestgehend sich selbst überlässt.

Wenn es sich um eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt handelt, hat der Betreuer grundsätzlich "das Sagen".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Kurz Mal das Netz bemüht, gewusst hab ich's aber eigentlich eh:

Was darf der Betreuer?

Verwalten von Geld & Vermögen.

Wohnungsangelegenheiten regeln, z.B.: Mietverträge oder Versicherungsverträge abschließen oder kündigen.

Briefe öffnen & beantworten.

Eine neue Wohnung für Sie suchen.

Über ärztliche Behandlungen entscheiden.

Vertretung gegenüber Behörden und Sozialleistungsträgern.


Jespa666  25.05.2024, 11:49

Das Gericht muss dich aber nicht für alle der aufgelisteten Dinge einsetzen. Was der Betreuer darf, dass steht auf der grünen Betreuerkarte.

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DerBayer80  25.05.2024, 11:51
@Jespa666

Das ist klar. Jedoch war die Frage sehr allgemein gehalten. Deshalb eine allgemeine Antwort.

Wir hatten im engeren Kreis schon 3 Fälle in denen eine Person mit der maximale Betreuung "versorgt" wurde

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Jespa666  25.05.2024, 11:55
@DerBayer80

🤷‍♂️ Oh, das natürlich nicht schön. Meine Betreuungsfälle sind nicht ganz so schlimm dran, dafür mach ich das fast ehrenantlich bis auf die Pauschale. 🙄

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