Pflegegeld?

3 Antworten

Wenn sie offizielle Verwandtenpflegeperson beim Jugendamt geführt wird, dann bekommt sie ein (reduziertes) Pflegegeld dafür, dass sie sich um ihren Enkel kümmert.

Darüber hinaus kann sie natürlich auch aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung Pflegegeld für sich bekommen, das ist dann aber komplett was anderes.

Für den Enkel nicht! Es sei denn , er ist der Berechtigte.

somit kann das nur Pflegegrad 2 sein, das wird ausgezahlt. klar kann die Person ihren Enkel erziehen

Kindergeld bekommen die Eltern.

oder was wird noch so verschwiegen