Verwandenpflege Und Pflegegeld
Hallo, ich habe meinen Enkel seit fast 1 Jahr bei mir wohnen und wollte Pflegegeld beantragen, da sagte man mir auf dem Jugendamt, daß ich dazu kein Recht habe, das dürften nur die Erziehungsberechtigten beantragen. Ist das so richtig? Obwohl ich es nicht glauben kann, denn meine anderen Anträge gehen doch auch niemand etwas an.
7 Antworten
Die Frage ist zwar schon etwas älter, aber vielleicht liest du die Antwort ja noch.
Voraussetzung, um Pflegegeld für ein Pflegekind (das kann auch in Verwandtenpflege sein) ist ein unterschriebener Hilfeplan.
Als Verwandten ersten Grades müsst ihr keine anerkannten Pflegeeltern sein (Kurs).
Die Jugendämter scheuen gerne die Zahlung von Pflegegeld bei Verwandtenpflege und verweisen darauf, das du nach BGB dem Enkel direkt zum Unterhalt verpflichtet bist, aber das stimmt so nicht. Lass dich nicht abwimmeln, bestehe auf einen Hilfeplan und die Zahlung der Gelder, die dir zustehen.
Sind es denn pflegebedürftige Kinder, die Du betreust?
Pflegegeld ist dafür gedacht, pflegebedürftige Menschen bzw. deren Angehörige (Pfleger) zu unterstützen.
Du kannst mit den Eltern aushandeln, daß Du das KIndergeld bekommst und/oder eine Aufwandsentschädigung.
Hier geht es um Pflegegeld nach SGB VIII, wenn Kinder in Pflegefamilien aufwachsen.
Meines Wissens müsst ihr vom Jugendamt erst einmal als Pflegefamilie anerkannt werden bzw. das beantragen und dann könnt auch ihr als Großeltern eine finanzielle Unterstützung vom Jugendamt bekommen !
Du kannst mal hier nachsehen ob du etwas brauchbares findest.
§ 39 Sozialgesetzbuch,Achtes Buch ( SGB - Vlll ) - Zahlung von Unterhaltskosten für Kinder oder Jugendliche
Ist schon richtig so...
Pflegegeld kann nur der zu Pflegende selbst, der Pfeger - wenn eine Vorsorgevollmacht u. Patientenverfühgung vorliegt sowie die Erziehungsberechtigten beantragen.
Nein, hier geht es um einen komplett anderen Sachverhalt. Pflegekind nach SGB VIII.
Warum wohnt der Enkel bei dir und nicht bei den Eltern wenn du kein Erziehungsberechtigung hast?
Wenn die Eltern noch Erzieungsberechtigt sind aber das Kind bei dir wohnt mußt du das Geld bei den Eltern einfordern.