Schulden privatinsolvenz kindesunterhalt?

Hallo liebe Leser, Ich bekam post vom Jugendamt. Es geht darum dass der Vater meines Kindes kein Unterhalt zahlt ( unterhalsvorschuss steht mir nicht zu da ich verheiratet bin) Ich habe bereits einen Titel auf den Unterhalt und mittlerweile ist der kindesvater fast 14000euro im Rückstand. Nun kündigt der kindesvater , privatinsolvenz an. Er arbeitet nicht und ist in einer Einrichtung untergekommen wo unter anderem Obdachlose , Süchtige und entlassene Straftäter Hilfe finden können.... Ich soll mir nun überlegen ob ich auf die fast 14 tausend Euro verzichten würde da der kindesvater mir keine Zahlung anbieten kann. -ob ein gerichtliches Insolvenzverfahren jedoch ein anderes Ergebnis erzielen würde kann anschließend nicht eingeschätzt werden- so steht es im Brief vom Jugendamt.
Bis Montag soll ich mir die weiter Vorgehensweise überlegen.... Ich möchte nicht verzichten. Was für Möglichkeiten gibt es von einem hartz4 Empfänger Unterhalt zu bekommen? Laut Aussage von Freunden die Kontakt zum kindesvater haben kann er sehr wohl arbeiten er ist körperlich und geistig fit. Er will nur nicht da er viele Gläubiger hat und vom verdienten Geld nix bleiben würde. Soll das amt ihm 7 tausend als darlehen geben dann verzichte ich auf den Rest. 😊 nee ernsthaft ich seh nicht ein dass mein Mann und ich buckeln um täglich essen für mein Kind und unser gemeinsames Kind auf den Tisch zu bekommen und der kindesvater aus allem raus ist....

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Ich möchte nicht verzichten

Dann tu es nicht. Du hast dir doch die Antwort selbst gegeben. 

Du musst auf das Vergleichsangebot nicht eingehen. Du wirst aber wohl so oder so von diesem Menschen nie einen Cent Unterhalt für das Kind sehen.

Aber wer weiß, vielleicht erbt er ja eines Tages?

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Kann das Jugendamt ohne Absprache einfach Kindergeld einstreichen, bzw Geld verlangen?

Hallo, seit dem 1. Dezember letzten Jahres lebt meine 17jährige Tochter (sie wird im Juli diesen Jahres volljährig) im betreuten Einzelwohnen. Zweimal wöchentlich bekommt sie Besuch von einer Familienhelferin, die ihr wöchentlich 50 Euro aushändigt. Mehr Informationen habe ich nicht über den Ablauf und auch nie Bekanntschaft mit der FH gemacht. Ich muss hinzufügen, dass meine Tochter schon viele Monate zuvor stark gedrängt hat, eine eigene Wohnung zu beziehen. Zum Erfolg kam sie schließlich, nachdem eines Tages ein Streit zwischen uns eskalierte und sie handgreiflich gegen mich wurde, was ich nie erwartet hätte, da es noch nie zuvor auch nur ansatzweise dazu kam. Sie ging dann sogar noch soweit, die Polizei anzurufen und MICH der Misshandlung zu bezichtigen.Jedenfalls bekam meine Tochter letztendlich ihren Willen und eine eigene betreute Wohnung. Ich war noch stark gekränkt und wollte vorerst mal nichts mehr mit meiner Tochter zu tun haben, bis ich das Ganze verarbeitet habe und äußerte dies auch. Das wurde auch so akzeptiert und mir wurde gesagt ich hätte nicht mehr zu tun, als hin und wieder eine Unterschrift für mein Kind zu leisten, da sie noch nicht volljährig ist. Das Kindergeld bekommt meine Tochter schon seit September letzten Jahres von mir immer zur Monatsmitte bar ausgehändigt, da sie mir auch da schon ewig in den Ohren lag. Das heisst, abzüglich 65 Euro, die ich immer zwei Wochen im vorraus an meine älteste Tochter aushändige, über die der Handyvertrag meiner Teenietochter läuft. Nun bekam ich plötzlich Anfang letzten Monats Post vom JA mit der Aufforderung meiner Zahlungspflicht nachzukommen und ihnen für Januar und Februar insgesamt rund 400 Euro zu überweisen. Und so wurde mir langsam klar, dass die 50 Euro wöchentlich, die meine Tochter bekommt, wohl das Kindergeld sind, was aber weder ich noch mein Kind wussten. Umgekehrt sollte das JA aber wissen, dass ich monatlich das Geld meiner Tochter aushändige, da ich dies mitgeteilt habe. Zwei Wochen nach diesem Schreiben kam Post vom Arbeitsamt, dass das Jugendamt veranlasst habe, daß das Ki-Geld für mein Kind nun an das JA geht. Daran hätte ich nichts einzuwenden gehabt, jedoch geschah ohne Vorwarnung oder Absprache mit mir oder meiner Tochter. Was dazu führte, dass nicht nur ich auf den 2 Wochen im Voraus gezahlten 65 Euro für ihren Handyvertrag sitzen bleibe, sondern auch meine Tochter zum 15. mit Geld von mir rechnete um andere Rechnungen zu zahlen.darf das Jugendamt so vorgehen? Muss ich das Geld bezahlen? Sind diese wöchentlichen 50 Euro, also allein das Kindergeld wie wir nun wissen, alles wovon mein Kind seinen Lebensunterhalt finanzieren muss? Mir ist inzwischen klar, dass das JA seiner vollständigen und ausführlichen Aufklärungspflicht nicht im Geringsten nachkam. Muss ich mir das gefallen lassen? Ich bin übrigens alleinerziehend und beziehe HartzIV. Danke schonmal für eure Antworten

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Deine Tochter ist nun in einer Maßnahme der Jugendhilfe. Diese unterliegt dem SGB VIII, demnach bist du (so auch deine Tochter) nach §93 und 94 zur Mitfinanzierung verpflichtet.

Da du kein eigenes Einkommen hast, musst du lediglich das Kindergeld abtreten. 

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Selbstverständlich hat das Kind und auch die Frau Anspruch auf Unterhalt gemäß BGB. Dieser Anspruch ist an keine Staatsangehörigkeit gebunden. 

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Diverse Fragen zu Scheidung, strittig oder einvernehmlich?

Wir wollen eine einvernehmliche Scheidung.

  1. Ausser Immos, Autos, Sparbüchern, was muss noch in die Berechnung einfliessen? Gehören auch die Beiträge für Lebensversicherungen dazu?

  2. Ich habe einen Ehevertrag mit gegenseitigem Totalverzicht, auch im Falle der Not. Er schliesst also Unterhalt / Versorgung und Rente aus. Während der Ehe haben sich die Lebensumstände zu meinem Nachteil geändert: Ich konnte größtenteils nicht arbeiten, da wir lange im Ausland waren, ich die meiste Zeit keine Arbeitsgenehmigung hatte. 2 Jahre Arbeit in Abhängigkeit von seiner Genehmigung, das heisst, dass ich in der Zeit keine eigene Sozialversicherung hatte. Ausserdem habe ich 3 Kinder großgezogen, bzw. bin noch dabei: 20, 14, 7 Jahre. Unsere Ehe besteht kommenden August 22 Jahre. Ich wollte wieder arbeiten, bin unvermittelbar (fast 50 und 16 Jahre nicht erwerbstätig) und habe mich daher, um nicht ganz unnütz herumzusitzen, selbständig gemacht. Hatte aber auch leider keinerlei Unterstützung, auch nicht im Haushalt und bei kranken Kindern etc. Daher läuft mein Geschäft noch nicht, davon kann ich gerade mal die Umlagen / Sozialversicherung bezahlen. Es bessert sich sehr langsam. Leider sehr, sehr langsam. Ist es besser, mich arbeitslos zu melden?

  3. Unstrittig ist der Unterhalt für die Kinder. Muss ich von dem Geld auch leben und bekomme gar nichts mehr, wenn die aus dem Haus sind?

  4. Wovon kann ich meine Sozialversicherung / Krankenversicherung bezahlen?

  5. Da er gut verdient haben wir 3 Immobilien, die uns zu gleichen Teilen gehören. Er möchte mir 2 geben, wovon auf einer noch eine hohe Belastung ist. Die andere erbringt Mieteinnahmen, mit denen ich gerade mal die Belastung der anderen decken kann. Es bleibt mir ein Plus von 100 EUR.

  6. Einerseits will mein Mann (verständlicherweise) einen Schlußstrich ziehen und nicht mehr jeden Monat etwas bezahlen. Andererseits habe ich eingewilligt, dass er hier wohnen kann, wenn er die Kinder besucht (wohnt 700 km entfernt). Und er soll sich hier auch möglichst normal verhalten können, außer dass er im Gästezimmer ist.
    Nur: Einerseits einen Schlußstrich ziehen, andererseits Vorteile geniessen ist auch komisch. 'Best of both worlds' geht irgendwie nicht, auch wenn ich nicht kleinlich sein möchte. Gute Idee zu einer Lösung???

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Einvernehmlich hin oder her... geh zu einem Anwalt (besser sogar zu einer Anwältin!), die nur dich vertritt. Du kannst ansonsten nur verlieren!

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Man stellt keinen Antrag auf ein Pflegekind! Wenn man sich für den Gedanken, eine Pflegefamilie zu werden, eine öffentliche (!) Familie, interessiert, sucht man das Gespräch mit dem Jugendamt (oder einem entsprechenden Träger der Kinder- und Jugendhilfe) und informiert sich. Man muss sich dafür absolut nackt machen, dass sollte euch klar sein. 

Damit meine ich nicht nur finanzielle Gegebenheite, eure Wohnsituation, nein, auch solch eventuell unangenehme Dinge wie die eigene Kindheit, wie läuft die Ehe, hat jemand von euch Krankheiten, wie ist der Kinderwunsch etc. pp. 

Einer von euch wird nicht mehr arbeiten gehen können einige Zeit ohne finanziellen Ausgleich..

Hält man euch für geeignet, werdet ihr einige Seminare machen müssen und wenn IHR euch danach immer noch für potentielle Pflegeeltern haltet, kommt ihr in einen Wartepool, bis ein Kind auf Vermittlung wartet, für das ihr passende Pflegeeltern sein könntet....ihr werdet also passend zum Kind vermittelt, nicht umgekehrt.

Das kann ein paar Monate dauern oder eben Jahre, so lange, bis es halt passt. Nichts ist schlimmer für ein Kind als eine falsche Vermittlung und ein erneuter Abbruch!

Das ihr Kinder eines "bekannten" Paares aufnehmen könnt, ist ausgeschlossen.

Es werden auch seltenst mehrere Kinder (Geschwister) aus einer Inobhutnahme gemeinsam in eine Pflegefamilie vermittelt.

Diese Kinder sind hoch traumatisiert und werden ihren Rucksack auspacken! 

Wie stehen eure Kinder dazu? Diese Entscheidung wird sie schwer beeinflussen und sollte nicht an ihnen vorbei getroffen werden.

Auch eure Ehe wird belastet, wenigstens eine Zeitlang.

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Beim Jobcenter kannst du einen Zuschuss für die Schulsachen beantragen.

Eingliederungshilfe über das Jugendamt bei einer Rückführung kenne ich nicht...

Das Kind bekommt die Sachen aus der Pflegefamilie mit, die ihm dort gehören,  also seine Kleidung und uU die Einrichtung des Kinderzimmers, sofern die Pflegefamilie das seinerzeit vom Jugendamt bezahlt bekommen hat.

Günstige Möbel und Kleidung bekommst du auf Flohmärkten, Kleinanzeigen, Aushängen im Supermarkt etc.

Ansonsten besorge die Unterhaltsvorschuss für deine Kinder. Das Kindergeld für den Jungen bekommst du ab Einzugsdatum wieder gezahlt.

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Nach SGB §93 und §94 müssen sich die "Beteiligten" an den Kosten dieser Unterbringung beteiligen, die Eltern in Höhe der Düsseldorfer Tabelle (beide Elternteile werden herangezogen), das Kind mit 75% seiner Einnahmen.

Das Jugendamt als Kostenträger wird sich mit den Beteiligten in Verbindung setzen und entsprechende Nachweise für die Berechnung verlangen.

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Da Unterhalt immer im Voraus gezahlt werden muss, du also im August, da noch keine eigenen Einnahmen vorliegen, noch bedürftig bist, muss er auch für den August noch Unterhalt zahlen.

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Sie kann ja nicht einfach zur Polizei/Jugendamt gehen....

Das wäre aber die einzige Lösung.

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Der Grund, den du hier so verzweifelt nicht sehen willst, liegt im BGB §1684.

Dort heißt es klar und unmissverständlich:


(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

Mein Rat: Halte dich daran! Rede nicht schlecht über den Kindsvater, fördere den Umgang. Dein Kind hat 2 Elternteile!



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Wenn die beiden nicht verheiratet waren zum Zeitpunkt der Ggeburt, dann hat die (alleinstehende) Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht (wäre die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt mit jemand anderem verheiratet, würde diese beiden als rechtliche Eltern das Sorgerecht gemeinsam haben...). 

Der Kindsvater kann das gemeinsame (!) Sorgerecht beantragen (und bekommt es auch zugesprochen, wenn keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen).

Damit er als Vater das alleinige Sorgerecht hätte, müsste dieses der Mutter aberkannt worden sein (oder aber, sie hätte freiwillig darauf verzichtet, aber warum sollte sie das tun?).

Damit das Sorgerecht aber entzogen wird, müssen gewichtige Gründe vorliegen, also das Kindeswohl gefährdet sein durch die Mutter. Dann wiederum würde das Kind aber kaum bei ihr leben..

Ergo: dein Mann erzählt hier mit großer Wahrscheinlichkeit nicht die Wahrheit.

Das ABR wird meistens nicht unabhängig vom Sorgerecht vergeben, also wird die Mutter entweder das alleinige SR und ABR haben, oder eben beide haben es gemeinsam. 

Warum aber zahlt dein Mann keinen Unterhalt?

Das Kindergeld steht dem zu, bei dem das Kind lebt. Dein Mann könnte (wenn er denn Unterhalt zahlen würde) den Unterhaltsbetrag um das halbe Kindergeld kürzen.

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Hier sehen Sie eine spontane Reaktion auf...

Hier sehen Sie eine unmittelbare Reaktion auf...

Hier sehen Sie eine direkte Reaktion auf...

Unsere deutsche Sprache bietet dir hier deutlich mehr Facetten als dieses "denglisch" ;-)

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Wie willst du 600 Euro verdienen, wenn du krank bist?

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Ihr seit jetzt beide barunterhaltspflichtig, Vater wie Mutter, entsprechend den jeweiligen Möglichkeiten.

Auch für die Mutter gilt jetzt eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, damit sie Unterhalt zahlen kann.

Ihr beteiligt euch gemäß §93 SGB VIII an den Kosten, dann kann nicht zusätzlich noch Kleidergeld verlangt werden.

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Du bist sozialpädagogische Pflegestelle und fragst ernsthaft nach der gesetzlichen Grundlage für Hausbesuche durch das Jugendamt?

Tipp: SGB VIII.... ist übrigens auch die gesetzliche Grundlage für eure Aufwandsentschädigung als sozialpädagogische Pflegestelle...

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Was macht das Pflegekind denn? Schule? Ausbildung? All das wurde im (hoffentlich jährlich aktualisierten) Hilfeplan besprochen.

Wenn der Hilfeplan weiter besteht (also das Pflegeverhältnis mit euch), steht euch für ihn auch weiterhin Hilfe (Hilfe für junge Erwachsene) zu.

Kontaktiert euren Ansprechpartner beim Jugendamt und drängt auf ein zeitnahes HPG.

Eurer Pflegesohn könnte natürlich auch ausziehen und eine eigene Wohnung beziehen. Dazu muss er sich selbst mit Jobcenter und Jugendamt auseinander setzen.

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Unser "ewiger" Wohlstand basiert auf endlichen Ressourcen dieser Erde, von daher kann diese Gleichung niemals aufgehen.

Wir werden teilen müssen.

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Ja, Sozialhilfe.

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Um das Sorgerecht auf einen Vormund zu übertragen, muss es den Eltern erst entzogen werden.

Dafür muss erhebliches vorgefallen sein.

Über den Entzug des Sorgerechts entscheidet IMMER ein Familiengericht.

Dein Weg führt zum Jugendamt, erläutere dort die Problematik, die deiner Meinung nach diesen Schritt erforderlich machen.

Ob du mit 18 ein geeigneter Vormund für deinen Bruder (Wie alt?) wärest, entscheidet ebenfalls ein Gericht, das Jugendamt wird hier eine für eine Empfehlung angehört.

Mit deiner unten genannten Einstellung zum Jugendamt bist du kein geeigneter Kandidat, denn du wirst mit diesem Amt eng zusammen arbeiten müssen als Vormund.

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