PflegeAusbildung trotz Diebstahl mit Körperverletzung eintrag?

4 Antworten

Ich glaube, mit Vorstrafe wird das nichts.

Im Pflegeberufegesetz (PflBG) sind unter § 2 die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung durch die Bezirksregierung aufgeführt.

Bei 2. dieses Paragraphen findet sich, dass die antragstellende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.

Aufgrund des bekannten Fachkräftemangels kann ich mir durchaus vorstellen, dass eine Pflegeschule sich mit der Bezirksregierung kurzschließt, ob ein Ausbildungsinteressent trotz eines nicht eintragungsfreiens Führungszeugnisses gegebenenfalls doch zur Absolvierung der Ausbildung angenommen werden kann.

Denn die Ausbildung macht ja nur Sinn, wenn am Ende der Ausbildung die Bezirksregierung zur Prüfung und Tragens der Berufsbezeichnung zustimmt.

Alles Gute für dich!

Was hat die Bundesregierung damit zu tun? In Pflegeberufen, Krankenhäuser, Kita usw. schaut man auf das Führungszeugnis. Ich denke deine Chancen auf eine Ausbildung stehen gar nicht so schlecht, aber das ist nur meine Meinung. Da hilft nur abwarten.

Das entscheidet keine Bundesregierung, nein. Das entscheidet dein Arbeitgeber bzw. die Schule.