Pflegeausbildung nur mit Hauptschulabschluss nach klasse 9?
Hallo,
meine Nichte ist gerade am überlegen, was Sie aus Ihrem Leben machen möchte.
Sie hat damals an einer Realschule die 9. Klasse mit einem Schnitt von 1,7 beendet. In der 10. Klasse ist dann ihre Mama verstorben und dies hat sie tief getroffen. Sie war dann fast ein ganzes Jahr, in einer Klinik und musste therapiert werden. Auf ihrem 10 er Halbjahres Zeugnis stand dann „aufgrund von Krankheit können ihre Leistungen überwiegend nicht beurteilt werden“
Sie hat dann in einer Abendschule angefangen Ihren Realschulabschluss zu wiederholen. Sie ist dann mit 18 schwanger geworden und durfte wegen der Corona Schutzverordnung damals nicht mehr hingehen.
Sie ist nun Mama& meistert diese Rolle wirklich gut. Sie lebt mit ihrem Partner zusammen in einer 3 Zimmer Wohnung. Der Partner geht ganz normal arbeiten.
Sie hat vorher einen Minijob ausgeübt ( weiterhin angestellt nur eben noch in Elternzeit). Sie hat in einem Heim gearbeitet, wo Menschen mit Einschränkungen, Behinderungen leben. Dort arbeitet sie, seit ihrem 16 Lebensjahr. Sie durfte, durch gewisse Schulungen, alles was die Vollzeit Arbeitskollegen auch gemacht haben. Sie ist dort wirklich sehr gerne gewesen und hat es total geliebt. In diesem Beruf ist sie definitiv aufgegangen.
Nun zu meiner Frage, denkt ihr, auch durch die ganzen Erfahrungen, die sie nun schon gemacht hat, hätte Sie Chancen auf einem Ausbildungsplatz in der Pflege?
Sie kann natürlich auch Ihren Schulabschluss in der Abendschule weitermachen. Sie hat definitiv dass Potenzial. Sie möchte allerdings endlich voran kommen und würde gerne eine Ausbildung beginnen.( ich kann das auch verstehen, denn Sie hat nun eben ein Kind zuhause, was auch ernährt werden muss, welche Option langfristig besser ist, darüber lässt sich natürlich diskutieren)Sie bekommt auch kein Bürgergeld oder Ähnliches. Der Partner verdient genügend Geld, so dass sie über die Runden kommen und sie zahlen keine Miete, da die Wohnung Eigentum meines Bruders ist.
Ich würde eigentlich vermuten , dass aufgrund des Personalmangels, welcher in der Pflege herrscht, die um jede Arbeitskraft dankbar sind oder nicht? Ich lese trotzdem immer noch oft, dass ein Realschulabschluss vorausgesetzt wird.
Bitte bleibt bei euren Antworten respektvoll, auch meiner Nichte gegenüber.
liebe Grüße und schönes Wochenende
5 Antworten
Hallo,
ich würde einfach mal in der nächsten Pflegeschule anrufen oder in einer Klinik die Pflegedienstleitung fragen. Die können euch da bestimmt eine gute und sichere Auskunft geben.
Für eine Fachkraftausbildung in der Pflege verlangt das Gesetz einen Realschulabschluss oder eine Ausbildung zum Pflegehelfer, die vorab gemacht wurde. Oder aber eine abgeschlossene sonstige 2-jährige Ausbildung.
Ihr bleibt momentan nur die Ausbildung zum Helfer, die 1,5 Jahre dauert.
Sie könnte eine Ausbildung zum Pflegehelfer machen. Falls sie keinen Betrieb finden, der sie einstellt, könnte sie eine Berufsfachschule besuchen und dort die Ausbildung zum Pflegehelfer absolvieren.
Nebenbei kann sie auch die Abendschule besuchen und ihren Realschulabschluss nachholen. Nach der Ausbildung zum Pflegehelfer kann sie eine "höhere" Ausbildung in der Pflege darauf aufbauen lassen. Die Ausbildung zum Pflegehelfer wird bei einer weiteren Pflegeausbildung angerechnet.
Leute, ist es wirklich soooo schwierig, die Voraussetzungen für diesen Beruf zu googlen???
https://www.pflegeausbildung.net/dein-weg-in-den-pflegeberuf/voraussetzungen-und-struktur.html
Mit Hauptschulabschluss kann sie erst mal nur Pflegehelfer werden, es wäre sehr viel vernünftiger gewesen, während der Mutterschutzzeit weiter am Schulabschluss zu arbeiten. Das geht nicht nur an Abendschulen, sondern auch per Fernstudium, was auch mit Kind machbar ist.
Evtl. wäre sogar eine Unterstützung durchs Amt möglich, aber das sind Einzelfallentscheidungen, für die man persönlich Kontakt aufnehmen muss.
Viel Text für wenig Antwort: die Bedingungen um für eine Ausbildung eingestellt zu werden, bestimmt der potentielle Arbeitgeber. Hier gibt es eben gewissen Mindestanforderungen die erfüllt werden müssen.