Pferd testgebiss zurückschicken- bezahlung?

3 Antworten

Ja das was der Verkäufer Dir anbietet ist reine Kulanz.

Es gibt keinen generellen Widerruf bei Geschäften auf einer Messe.

§ 356 BGB steht dem Endverbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Geschäften ein Widerrufsrecht zu.

Laut § 312b BGB gibt es zwei Arten von Geschäftsräumen: den unbeweglichen und beweglichen Geschäftsraum.

Unter unbeweglichen Geschäftsräumen wird dabei der Raum verstanden, in dem der Unternehmer seine Geschäfte dauerhaft ausübt; ein beweglicher Gewerberaum , ist ein Ort, an dem die Tätigkeit für gewöhnlich ausgeübt wird. Beweglicher Geschäftsraum kann auf Messestände zutreffen(BGH sagt ja), an denen der Unternehmer, Tätigkeiten auch nur wenigen Tagen oder gar einzelnen Tagen im Jahr ausübt.

So bleibt Dir nur Ware gegen Geld.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

Erst Ware zuück, dann Geld zurück, dass ist der übliche Weg bei Widerruf.


Du wirst das Geld vorher nicht erhalten, da kannst du drauf bestehen wie du möchtest. Erst Ware zurück, dann Geld zurück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin