Pferd mit Vertrag zur Verfügung gestellt, Pferd verletzt sich und muss in die Klinik. Verfügungs Nehmerin war nicht vor Ort. Wer zahlt die Klinik Rechnung?
Ich habe mein Pferd 08/2024 zur Verfügung gestellt mit einem Vorgegeben Vertrag der FN, nunhat sich mein Pferd verletzt und musste in die Klinik. Die Verfügungsnehmerin war zum Zeitpunkt der Verletzung nicht vor Ort sondern eine Freundin die sich um mein Pferd gekümmert hat, von der spontanen Abwesenheit der verfügungsnehmerin wusste ich nichts. Nun weiss niemand wie der Unfall passiert ist und es ist auch nicht nachvollziehbar. Die verfügungnehmerin entzieht sich der Verantwortung, da es sich ja um einen unglücklichen Unfall handeln würde. Meine frage ist jetzt, wer zahlt die Klinik Rechnung von fast 2500 Euro.
6 Antworten
Hi,
Du übergibst ein Pferd mit einem vorgefertigten Vertrag, der handschriftlich von Dir geändert und nicht durch einen Anwalt geprüft wurde? An der falschen Ecke gespart würde ich sagen.
Du kannst den Vertrag jetzt nehmen, einen Anwalt aufsuchen und den Sachverhalt prüfen lassen.
Welche Verletzungen das Pferd hat weiß man ja und daraus müssten sich Rückschlüsse ziehen lassen, wie es dazu gekommen ist. Es gibt vermutlich auch dafür Sachverständige. Die kosten aber auch Geld.
Wenn du einen Anwalt findest, der da mitspielt (hängt vom Vertrag ab), kannst du das natürlich auch einklagen. Das Prozessrisiko liegt allerdings bei Dir. Sollte das Gericht nämlich zum Entschluss kommen, dass Klauseln im Vertrag ungültig/sittenwidrig sind oder sich aufgrund schlechter Formulierungen gegenseitig aufheben, bleibst du auf den TA-Kosten und den Prozesskosten sitzen.
Solltest du verlangen, dass die Besitzerin die Kosten übernimmt, könnte auch sie theoretisch dagegen vorgehen. Zwar hat sie dann das Prozessrisiko, aber auch hier besteht die Gefahr, dass zu ihren Gunsten entschieden wird und Du dann wieder zur Kasse gebeten wirst.
Deshalb: Geh zu einem Anwalt mit dem Vertrag und lass dich da beraten. Der kann die Frage beantworten oder eventuell einen Kompromiss aushandeln (abhängig von der Gültigkeit der Klauseln).
Sollte es auch nur den geringsten Zweifel seitens des Anwalts geben was den Vertrag angeht, nimm das Geld in die Hand und lass Dir etwas aufsetzen, das rechtlich einwandfrei ist.
SG
Die verfügungnehmerin entzieht sich der Verantwortung, da es sich ja um einen unglücklichen Unfall handeln würde.
Das ist schon mal Schwachfug. Denn es handelt sich ja so gut wie immer um einen unglücklichen Unfall... ! Habt ihr denn vertraglich festgehalten habt, dass sie in der Zeit welches ihr das Tier zV gestellt wird auch die Kosten für Krankheiten, Verletzungen übernimmt? Ob sie dabei dann selbst anwesend war, spielt erstmal keine Rolle.
Vllt schreibst du einfach mal kurz dazu, was überhaupt passiert ist und wie ihr es vetraglich aufgesetzt habt, sonst kann man dazu nicht wirklich viel sagen.
Danke, dass habe ich gesehen. Aber das ist keine Info zur generellen Vereinbarung bzgl. Krankheiten und Verletzungen während der Verfügungszeit. Und wenn sich eine andere Person während einer Abwesenheit wie Krankheit oder auch Urlaub der Verfügungsnehmerin um das Pferd kümmert, ist das keine Überlassung an Dritte im rechtlichen Sinn sondern eine vorübergehende Betreuung / in Obhutnahme. Die selbstverständlich in Ordnung ist. Niemand kann verlangen, dass sich 365 Tage 24/7 die Verfügungsnehmerin ausschließlich selbst um das Tier kümmert.
Ich sehe das Problem eher darin, dass ein vorgefertigter Vertrag aus dem Internet gezogen und selbst händisch umgeschrieben wurde, ohne das von einem Profi nochmal prüfen zu lassen. Da sie auf Nachfrage nur diese Klausel zitiert, gehe ich davon aus, dass es keine weiteren Bestimmungen in diesem Vertrag gibt, die eine Situation wie diese detailliert regeln.
der besitzer des pferdes, also der verfügungsnehmer.
ihm obliegt die sorgfaltspflicht und damit die verantwortung. sofern im vertrag nichts anderes oder gar nichts festgehalten wurde.
der unterschied zwischen besitzer und eigentümer sollte bekannt sein.
Die Frage ist, was in Eurem Vertrag steht ...
Schlussendlich wirst Du einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, der die Sache klärt.
Allerdings geht es ja nicht nur um die Rechnung, sondern auch den weiteren Verbleib des Pferdes.
Im vertrag steht: der Besitzer in dem fall dann die verfügungsnehmerin darf das Pferd nicht dritten überlassen. (Sie ist spontan in den Urlaub gefahren) im Krankheitsfall hat er einen Ersatz für die pflege des Pferdes zu besorgen, und diesen Ersatz ausreichend einzuweisen, diese Person soll das Pferd in der Reithalle laufen lassen oder longieren, darf jedoch nicht reiten.
Das meinte ich nicht, sondern wer für z.B. für die TA-Kosten in welchem Fall zuständig ist. Da gibt es ja zig Varianten.
Und ... sorry, aber der Passus ist ja schonmal seltsam ... natürlich gilt das mit dem Ersatz auch für Urlaub & andere Abwesenheiten, alles andere wäre lebensfremd (und damit rechtlich auch nicht haltbar).
Und was bedeutet?:
Nun weiss niemand wie der Unfall passiert ist und es ist auch nicht nachvollziehbar.
Was ist denn eigentlich passiert und was hat das Pferd ... irgendwer muss es ja auch in die Klinik geschafft haben?
Wenn nichts anderes vertraglich geregelt wurde, dann geht die Klinikrechnung an dich (den Besitzer).
Der Besitzer ist in dem Fall der Verfügungsnehmer, nicht der Eigentümer des Pferdes. Solange nicht klar ist, wie es vetraglich geregelt wurde wer für Krankheiten, Verletzungen,... des Tieres aufkommt in der Zeit, in der es zur Verfügung gestellt wird, kann man das nicht so einfach lösen.
Hi, an anderer Stelle kommentiert sie das:
Im vertrag steht: der Besitzer in dem fall dann die verfügungsnehmerin darf das Pferd nicht dritten überlassen. (Sie ist spontan in den Urlaub gefahren) im Krankheitsfall hat er einen Ersatz für die pflege des Pferdes zu besorgen, und diesen Ersatz ausreichend einzuweisen, diese Person soll das Pferd in der Reithalle laufen lassen oder longieren, darf jedoch nicht reiten.
LG