Was ist nach Auszug des Pferdes zu zahlen?
Ich habe mein Pferd in einem Pensionsstall mit einem gültigen Einstellvertrag eingestellt. Diesen möchte ich nun kündigen und den Stall spontan wechseln (wegen persönlichem Umzug).
§ im Vertrag sieht vor, dass die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des gleichen Kalendermonats eingehen muss.
Für mich verständlich, dass ich am 30.03.2025 die Kündigung entspannt abgeben kann mit Vertragsende zum 30.04.2025.
Mir stellt sich nun die Frage, muss ich den vollen Mietpreis zahlen?
Hierzu steht folgendes im Vertrag:
Pensionspreis beträgt X Euro monatlich und ist immer bis zum 3. Werktag zu zahlen.
Vorübergehende Abwesenheit des Pferdes (Klinik, Turnier,..) befreit den Einsteller nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.
Für die Reservierung einer Box beträgt die Reservierungsgebühr (Leermiete) monatlich X Euro.
Der letzte Satz in dem Paragraph macht mich stutzig, weil einerseits von der Reservierung "gesprochen" wird aber andererseits, dieser Betrag als Leermiete angegeben wird.
Kann mir da jemand helfen? Muss ich die Leermiete oder den vollen Betrag zahlen, wenn ich mein Pferd einen Monat vorher abhole? Danke vorab
9 Antworten
Bei Offenställen gibt es in der Regel keinen Rechtsanspruch auf eine Leermiete. Bei Boxenhaltung kann man ersparte Aufwendungen oft geltend machen und die Leermiete zahlen - es sei denn, der Vertrag schließt dies rechtswirksam aus. Man wusste ja bei Vertragsschluss, was drin steht. Insofern kann ein Stallbetreiber das mit der entsprechend rechtssicheren Formulierung schon ausschließen. Wenn man einen Vertrag, der auf Vollzahlung beharrt, nicht einhalten möchte, muss man ja auch nicht unterschreiben.
Hier könnte man argumentieren, dass die kurzfristige Abwesenheit zu viel Rechenaufwand wäre, wohingegen in ganzen Monaten die Leermiete leichter zu verwalten ist und man es somit so interpretiert. Weiteres müsste man juristisch im gesamten Vertrag prüfen lassen.
Grundsätzlich den vollen Betrag. Je nachdem, wie gut man mit dem SB steht, kann man miteinander reden und ggf nur die Leermiete zahlen.
Leermiete wäre z.B. durchaus eine Variante, wenn Pferd A verstirbt, du dir aber zeitnah was neues suchst und dann erstmal die Box/den Platz reservierst. Aber bei Kündigung kommt es wirklich auf den Stallbesitzer an.
Du zahslt den Betrag voll, da du die Box ja nicht leer vormietest, sonder kündigst. Sprich: Den April zahlst du voll, egal wann du gehst, außer der SB kommt auf dich zu und bietet dir an, weil er schon einen Nachfolger hat, dass du nur bis zum Tag deines Verlassens des Stalles zahlen musst und ab da der Neue Einsteller einziehen kann.
Ich würde davon ausgehen, dass dann nur die Leermiete zu zahlen ist, da der Stallbetreiber ja Kosten für Futter und Streu nicht aufwenden muss.
So sehe ich es eigentlich auch. Leermiete ist Leermiete, ob mein Pferd später einzieht oder früher auszieht.
Es wird halt blöderweise bei der Leermiete auch nicht angegeben wie lange im Voraus du das bekannt geben müsstest damit die Leermiete tragend wird.
So kann der Stallbetreiber argumentieren, dass er bereits Futtermittel für das Pferd auch im Voraus eingekauft hat und auch Angestellte vorab gebucht hat die dein Pferd versorgen müssen.
Findet denn überhaupt schon ein Streit statt wegen der Kosten? Am meisten erreicht man nämlich einfach indem man freundlich und offen ein Gespräch führt bevor man auf Paragraphen und Rechten besteht.