Pfändung auf 880 Euro trotz Unterhaltspflichten ?
Hallöchen, Ich versuche es mal so kurz wie möglich und trotzdem verständlich zu machen.
Mein Freund hat 2 Kinder denen er Unterhalt bezahlt. Für das eine geht es direkt vom Gehalt weg, der Unterhalt für das 2. Kind ist immer noch nicht so wirklich berechnet. Er hat ein Nettoeinkommen von ca. 1800 Euro und soll 412 Euro pro Kind bezahlen. Jetzt wird er vom Jobcenter auf 880 Euro gepfändet, weil die Mutter des Kindes vom Jobcenter den Unterhalt bekommen hat, und kann wieder keinen Unterhalt bezahlen. So laufen ja jetzt wieder die Zahlungen auf. Dürfen die das? Gleichzeitig fordert auch das Jugendamt für den gleichen Zeitraum Geld. Was läuft da schief? Vom jobcenter kommt keine Antwort. Gleichzeitig sind aber einige Schulden in den letzten Jahren zusammen gekommen. Auch die kann er wieder nicht tilgen. Ein Teufelskreis. Was tun?
4 Antworten
Was tun?
Ergänzendes Harz 4 beantragen. Da zählt nämlich das Zuflussprinzip und Unterhalt ist vorab vom Einkommen abzuziehen.
Außerdem wie kommt er auf 412€ pro Kind ? Das ist bei 2 Kindern und 1800€ definitiv zu viel weil es höher als der Mindestunterhalt ist und der Selbstbehalt unterschritten würde.
Ohne einen Anwalt kommt er aus der Zwickmühle nicht raus,denn nur der kann anhand seines Einkommens und seiner Aufwendungen seinen Selbstbehalt korrekt berechnen und dann auch durchsetzen,dass schaft er alleine nicht !
Im ersten Fall liegt wahrscheinlich schon ein Titel und Pfändungsbeschluss vor,weil der Unterhalt schon vom Lohn gepfändet wird.
Die 880 € würde der Selbstbehalt bei einem Arbeitslosen sein bzw.das was ihm dann als Mindestbedarf nach dem SGB - ll ( Hartz lV ) zustehen würde.
Normalerweise liegt der Selbstbehalt bei Berufstätigen beim Unterhalt für minderjährige bzw.volljährige Kinder zwischen 18 - 21 wenn diese noch zur Schule gehen und bei einem Elternteil wohnen ( sind dann einem minderjährigen Kind gleichgestellt ) bei 1080 € Netto.
Deshalb kommt er da ohne Anwalt nicht weiter,es wird gefordert auch wenn es nicht rechtens ist.
Ja irgendwas stimmt da nicht ,ein Arbeitskollege von meinen Mann hat den selben Verdienst ,er zahlt für beide Kinder einen Unterhalt von 550 €.Das kann daher nicht sein das dein Freund schon für ein Kind soviel bezahlen sollt.Am besten ihr sucht euch mal einen Fachanwalt der euch da beraten kann.
Hey ihr lieben , erst mal vielen Dank für eure antworten.
Wir waren nun beim Anwalt.
Das Problem ist das Weihnachtsgeld, Aufwandsentschädigungen usw. Die werden mit angerechnet und auf das Jahr umgelegt wobei sie dann auf ein Nettoeinkommen von 2300 Euro kommen. Also ist der unterhalt wohl so rechtens :-(
Mal sehen was da nun noch kommt...