Bereinigtes Nettoeinkommen für Unterhalt richtig berechnen?

4 Antworten

In den unterhaltsrechtlichen Leitlinien findest du Alles was Einkommen ist und was du abziehen kannst:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Zum Nettogehalt kommt ja auch noch die durchschnittliche Steuererstattung...Und ist im Netto auch Weihnachts- und Urlaubsgeld enthalten etc.?

Der Selbstbehalt dem Kind gegenüber liegt bei 1160 Euro. Der Selbstbehalt der Mutter gegenüber bei 1280 Euro.

Zuerst wird vom bereinigtem Netto der Kindesunterhalt abgezogen. Dann kommt die Mutter dran. Hier muss man natürlich auch wissen ob sie über eigene Einkünfte verfügt.

Ob die Fahrkosten z.B. voll anrechnungsfähig sind, hängt auch davon ab, ob du tatsächlich auf das Auto angewiesen bist. Wobei man hier großzügiger ist, wenn der Mindestunterhalt ans Kind auch gewährleistet ist. Und das ist er ja auf jeden Fall!

Für das Kind dürftest du dich in Stufe 2 wiederfinden. Das wären dann 303,50 Euro als Zahlbetrag. Die weitere Rechnung steht und fällt dann mit der Kindsmutter und ihren Einkünften.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf

Für eine genaue Berechnung solltest du allerdings einen Anwalt bemühen. Natürlich geht es auch kostenfrei beim Jugendamt. Hier steht und fällt es allerdings auch oft mit den Kenntnissen des Sachbearbeiters. Alle abzugsfähigen Posten sollte dann auch gleich im Vorwege kund getan werden. Und das Jugendamt neigt auch dazu nicht die tatsächlichen Kilometer zu nehmen, sondern die günstigste Strecke laut Google.

Genau wird dir das nur das Jugendamt oder dein eigener Anwalt berechnen können, ich würde den Anwalt vorziehen und lieber etwas investieren, denn die Jugendämter rechnen gerne nicht gerade zu Gunsten des barunterhaltspflichtigen Elternteils.

Im Internet findest du auch einen kostenlosen Rechner für Trennung - bzw. Betreuungsunterhalt.

Ansonsten siehe die Antwort von @ sebi 1981

Wenn man von Deinem Einkommen die Krankenversicherung und die Fahrtkosten abzieht und andererseits die bei de Fahrtkosten zu erwartende Steuererstattung wieder dazu addiert, kommt man auf ein anrechenbares Nettoeinkommen von schätzungsweise ca. 1.900,- Euro.

Den Hauskredit kannst Du nicht berücksichtigen, denn das sind die zum normalen Lebensunterhalt gehörenden Wohnkosten. Andere müssen Miete zahlen, die sie auch nicht abziehen können.

Bei einem Einkommen von 1.900,- Euro schuldet Du monatlich 283,50 Euro Kindesunterhalt, wenn die Mutter das Kindergeld bekommt.

Es bleiben 1.616,50 Euro übrig. Sollte die Mutter keinerlei eigenes Einkommen haben, so musst Du ihr, da Dein Selbstbehalt bei 1.280,- Euro liegt, noch 336,50 Euro Betreuungsunterhalt zahlen. Insgesamt musst Du ihr also monatlich 620,- Euro überweisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung