Personen am Gleis - Jedoch gegangen bevor der Zug kam. Straftat?
Hallo. Heute gab es ein Vorfall mit einer Person am Gleis. Die Person saß dort, jedoch bevor die Schienen runter gingen und die Glocken geleutet haben, dass der Zug bald kommt. Währenddessen hat ein Beobachter die Polizei gerufen, da sie warscheinlich Angst hatten.
Als die Schienen nach einigen Minuten runter gingen (was immer so ist), da der Zug nach paar Minuten kommen würde, ist die Person gegangen. Somit hatte der Zug verspätung zur Sicherheit, da es trotzdem von der Polizei verständigt wurde, aber eine Notbremse gab es nicht, da der Zug ja nicht mal da war, wo die Person dort saß. Die Polizei ist durch die Gegend rumgefahren.
Meine Frage wäre, ob die Polizei sowas nachverfolgt. Oder ob es überhaupt eine Straftat ist. Der Zug kam erst nachdem die Person aus der Gleise weg war. Also war der Zug nicht Mal von Weitem da, als die Person dort saß. Die Person ist ja gegangen, als die Schienen runter gingen und die Glocken geleutet haben. Deswegen bin ich mir unsicher, ob sowas nachverfolgt wird und das würde mich gerne interessieren.
2 Antworten
Wenn der Zugverkehr nicht gestört wird, wird sowas eventuell aufgenommen. aber ob es eine Anzeige gibt, ist was völlig anderes. Ich vermute eher die haben Sie/Ihn gesucht um zu gucken ob die Person Suizid gefährdet ist....
Wird der Zugverkehr gestört sieht das völlig anders aus Dann reagiert auch die DB.
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Nochwas.
Darf ich das morgen beim Frühstück erzählen?
Schienen Runtergingen???
Schienen auf denen der Zug fährt, liegen auf den Schwellen was das Gleisbett ergibt. Das geht garantiert nicht hoch.🤣😂
Du meinst Schranken....
Das jemand mal Wlan mit DSL verwechselt kommt hier täglich 200 mal vor
Aber Schienen und Schranken das kam mir nun noch gar nicht unter....
Die Züge sind eben langsamer angekommen und haben gehupt. Ansonsten war nichts. Und oh ups, meinte die Schranken! :) Klar, kannst du das beim Frühstück erzählen🤣 Danke für deine Antwort.
- Da die Person rechtzeitig gegangen ist ist das keine Straftat selbst eine Ordnungswidrigkeit müsste das Nichtmal gewesen sein den keiner weiß warum die Person da sass ! Da sie gegangen ist ist auch Eigengefährdung ausgeschossen!
- Aber dennoch war es nicht falsch die Polizei zu rufen!
- Wen überhaupt könnte die DB eine Anzeige erstaten wen sie dadurch zu spät kamm!