Pendlerpauschale beweisen?
Hallo muss für 2015 beweisen an das Finanzamt, dass ich an 220 Tagen täglich Einweg 160 km gefahren bin. Reicht als Beweis TÜV Beriht von Ende 2014 und Kaufvertrag 5.01.2016 (habe das Auto im Januar 2016 verkauft) für die Pendlerpauschale.
6 Antworten
TÜV Bericht, aus denen die KM hervorgehen reicht völlig aus. Ggf. noch Rechnungen von Reparaturen, dort steht auch der Kilometerstand drauf..für 2016 sollte es einfach werden, da du den Kaufvertrag hast und am Jahresende belegen kannst, wie der derzeitige Kilometerstand aussieht
ähm, auf JEDEN Tüv-Bericht steht der km-Stand am Tag des Tüvs.
und Fragesteller hat die Fahrleistung nachzuweisen.
was hat das mit dem Arbeitsweg zu tun?
kommt drauf an .....
da du angibst, an 220 Tagen 160 km einfach gefahren zu sein braucht das Fahrzeug eine Jahresfahrleistung von mehr als 71.000 km ......
sollte das Fahrzeug ziemlich genau die Fahrleistung für die Fahrten Wohnung-Arbeit haben, wird es tricky ... da das Finanzamt immer davon ausgeht, dass mit dem Fahrzeug noch weitere Fahrten durchgeführt werden (Einkauf, Urlaub, Weggehen usw. )
sollte die Fahrleistung nicht nachgewiesen werden können wird das Finanzamt u.U, obwohl eigengenutzes Fahrzeug, die Werbungskosten für die Pendlerpauschale auf 4.500 € deckeln ...
Sollte reichen. Oder ist der Wagen innerhalb der Familie verkauft worden?
Hast du vielleicht sonst noch die Tankquittungen? Oder Kontoauszüge, falls mit ec-Karte gezahlt?
Nein das Auto wurde nicht in der Familie verkauft. Tankbelege habe ich vereinzelt
Du kannst eine Meldebescheinigung über deinen gemeldeten Wohnsitz abgeben und eine Arbeisbescheinigung. Aus der Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstelle errechnet sich die Pendlerpauschale
Das is mir klar aber bei der Höhe verlangt das Finanzamt einen wirklichen Nachweis der gefahrenen km
lohnabrechnungen reichen als wirklicher nachweis sofern er keinen wechselnden arbeitsplatz hat
dein Arbeitsvertrag und die Lohnzettel - daraus dürfte das ersichtlich sein.
Daraus ist nicht ersichtlich, dass er täglich 320 km gefahren ist.
doch. auf den lohnzetteln steht ja wieviele tage er gearbeitet hat, also wie oft er zur arbeit gefahren ist
quatsch ....
auf meinem Lohnzettel stehen keine Arbeitstage ....
kann ich dann auch keine Entfernungspauschale ansetzen?
Tage nein, aber die Monatsstunden - gearbeitet wurde von Mon - Freitag geteilt durch 5
auf meinem Lohnzettel stehen auch keine Monatsstunden .....
der tüvbericht reicht definitiv nicht aus. aus dem lässt sich ja nichts auf den arbeitsweg ableiten