PayPal Käuferschutz Digitale Ware?
So, ich stelle die Frage hier mal nochmal da es mir so rüberkommt als wenn viele einfach irgendetwas kommentieren ohne die Richtlinien von Paypal zu kennen.
Ich habe einen Social Media Account Verkauft, der Käufer hat mir daraufhin das Geld via PayPal überwiesen. In der Transaktion stand auch wofür das Geld ist. "Payment for ... Account".
So, Käufer hat auch Käuferschutz.
Wir haben einen Vertrag unterschrieben wo alles vermerkt ist was ich verkaufe, wie viel er zahlt usw.
Zum anderen habe ich Chat Beweise, E-Mails usw.
Nach einem kurzen Telefonat mit dem PayPal Kundendienst wo ich mich informieren wollte wie ich das Geld schneller erhalte da es einbehalten ist meinte er dass er jetzt eine Nummer bei Sendungsdaten eintragen würde und der Käufer dann nur den Erhalt bestätigen muss damit ich das Geld direkt erhalte und keine 21 Tage warten muss. Hat auch alles geklappt, Käufer hat erhalt bestätigt und Geld war dann im Guthaben.
Nun sagen hier welche dass der Käufer einfach den Käuferschutz aktivieren könnte was nicht einmal Sinn macht.
Erstens, der Käuferschutz greift nur da wo auch PayPal vermerkt wo er greifen KANN. Was bezüglich Digitater oder Virtueller Ware steht, hinterlege ich jetzt hier.
: (e) gestohlenen Gütern einschließlich digitaler oder virtueller Güter.
Demnach kann der Käuferschutz bei digitaler und oder virtueller Ware nicht greifen. Und soweit ich weiß ist ein Account etwas virtuelles und oder digitales.
Zweitens, es gibt mehrere Beweise dass er den Account erhalten hat.
Wie soll dann bitte der Käuferschutz greifen ?
2 Antworten
Der Käuferschutz greift, denn:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full?locale.x=de_DE#intangible-goods
Immaterielle Güter
Für immaterielle Güter gelten die folgenden Voraussetzungen für einen Lieferbeleg:
* Für immaterielle Güter gelten die folgenden Voraussetzungen für einen Lieferbeleg:
Für immaterielle oder digitale Güter bedeutet ein Lieferbeleg den zwingenden Nachweis der Lieferung oder der Erfüllung des Kaufvertrages. Dies kann beispielsweise ein Nachweis über die elektronische Versendung mit Datum der Versendung und der Email- oder IP-Adresse des Empfängers oder ein sonstiger Empfangsnachweis oder der Nachweis des Zugriffs durch den Empfänger sein. *Vom Empfänger empfangen oder abgerufen
Irritierend finde ich, dass im Bereich "Verkauf digitaler Güter" früher der Verkäuferschutz nur für gewerbliche Verkäufer galt. Private Verkäufer konnten dann immer noch über den Tisch gezogen werden. Diese Differenzierung der Verkäufer habe ich jetzt noch nicht gefunden.
Solange du Beweise hast dass er den Account bekommen hat, kann er sein Geld NICHT zurückziehen.
Habe ich. Kurz bevor er mir das Geld gesendet hat, hatte ich ihm die Account Daten gesendet. Danach hatte er mir geschrieben dass er das Geld überwiesen hat und da war es auch dann. Und ich meine, er hat den Erhalt bestätigt. Das wäre ja dann dumm wenn er sagt er hätte nichts erhalten.
Hm, okay. Danke für die Nachricht!
Wie sieht es denn dann in meinem Fall aus ?
Kaufvertrag vorhanden, beide unterschrieben (Elektronische so gesehen), Chats mit beweisen vorhanden, E-Mails vorhanden. ERHALT der Ware wurde auch über PayPal bestätigt.