Pausenregelung bei Spätschichtzuschlag?
Hallo, ich hätte eine Frage bzgl. Pausenregelungen in Verbindung mit Spätöffnungszuschlägen.
Bei einer Arbeitszeit von unter 6 Std braucht man ja keine Pause, wenn man allerdings in der Spätschicht arbeitet bekommt man Spätöffnungszuschläge, in meinem Fall hier 18 min. In Verbindung mit dem Zuschlag habe ich knapp über 6 Std Arbeitszeit auf dem Zeitkonto obwohl ich ja nur knapp unter 6 Std gearbeitet habe.
Die Frage nun, wie ist das jetzt mit der Pausenregelung. Müsste ich nun einen Pause von 30min machen oder nicht?
Danke für eure Antworten
2 Antworten
Für das Arbeitszeitgesetz und seine Regelungen zählt nur die tatsächlich gearbeitete Zeit.
Wenn dein Arbeitgeber dir in der Spätschicht quasi 18 min zusätzlich zahlt, die du aber gar nicht anwesend bist, ist das für den Arbeitsschutz irrelevant. Wichtig wäre nur für dich bzw. hauptsächlich deinen Arbeitgeber, dass das aus den Arbeitszeitaufzeichnungen irgendwie hervorgeht.
Gesetzlich sind 30 Minuten ab 6 Stunden Arbeitszeit vorgeschrieben.
Wird der Aufschlag als gearbeitete Zeit zu Deiner Anwesenheit addiert, oder ist das nur ein finanzieller Zuschlag, der sich in der gestempelten Zeit nicht bemerkbar macht?
Beispiel: Du kommst um 16:00 Uhr, gehst um 21:50 Uhr. Damit hast Du effektiv 5 Stunden und 50 Minuten gearbeitet. Werden diese 18 Minuten Aufschlag nun so gewertet, dass Du um 22:08 Uhr ausgestempelt hast - was letztlich Deine Anwesenheit verlängert?
Oder bekommst Du nur in der Gehaltsabrechnung für 5 Stunden 32 Minuten 100 % Gehalt und für die restlichen 18 Minuten 125 % Gehalt?
Soweit bin ich auch schon, nur Zält der Spätschichtaufschlag ( 18 min ) zu diesen 6 Stunden dazu. Denn ohne wäre ich bei 5.55 und mit bei 6.13