Pausenregelung bei Spätschichtzuschlag?

2 Antworten

Für das Arbeitszeitgesetz und seine Regelungen zählt nur die tatsächlich gearbeitete Zeit.

Wenn dein Arbeitgeber dir in der Spätschicht quasi 18 min zusätzlich zahlt, die du aber gar nicht anwesend bist, ist das für den Arbeitsschutz irrelevant. Wichtig wäre nur für dich bzw. hauptsächlich deinen Arbeitgeber, dass das aus den Arbeitszeitaufzeichnungen irgendwie hervorgeht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – STOP - Safety first!

Gesetzlich sind 30 Minuten ab 6 Stunden Arbeitszeit vorgeschrieben.


niki12594 
Beitragsersteller
 14.04.2025, 19:54

Soweit bin ich auch schon, nur Zält der Spätschichtaufschlag ( 18 min ) zu diesen 6 Stunden dazu. Denn ohne wäre ich bei 5.55 und mit bei 6.13

sumpfbub  15.04.2025, 08:51
@niki12594

Wird der Aufschlag als gearbeitete Zeit zu Deiner Anwesenheit addiert, oder ist das nur ein finanzieller Zuschlag, der sich in der gestempelten Zeit nicht bemerkbar macht?

Beispiel: Du kommst um 16:00 Uhr, gehst um 21:50 Uhr. Damit hast Du effektiv 5 Stunden und 50 Minuten gearbeitet. Werden diese 18 Minuten Aufschlag nun so gewertet, dass Du um 22:08 Uhr ausgestempelt hast - was letztlich Deine Anwesenheit verlängert?

Oder bekommst Du nur in der Gehaltsabrechnung für 5 Stunden 32 Minuten 100 % Gehalt und für die restlichen 18 Minuten 125 % Gehalt?