Parkplatz nur für Mieter freigegeben

16 Antworten

Würde ich sein lassen.

§ 858 BGB - die verbotene Eigenmacht.

Kann schnell ziemlich teuer werden, wenn der eigentliche Nutzer auf die Idee kommt von dir die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu fordern.

denn ich bin ja auch Mieter, wenn auch in einem anderen Stadtteil?

Süße Idee, aber nein ;) Der "verständige Dritte" würde das Schild so verstehen, dass natürlich nur Mieter des Hauses, zu dem die Tiefgarage gehört, gemeint sind. Du würdest wahrscheinlich abgeschleppt werden und die nächste interessante Frage wäre dann, ob es eigentlich teurer ist, wenn man aus einer Tiefgarage abgeschleppt wird..? Auch die Hinweise von kevin1905 sind natürlich richtig.

Ich würde dort schon allein aus dem Grund nicht parken, weil nicht sicher ist, ob nicht doch irgendwann eine Schranke oder ein Tor runter geht. Dann steht das Auto drin - und Du draussen!

Tiefgarage (...) Schild neben der Einfahrt "Nur für Mieter". (...) rein rechtlich auch ohne Probleme parken,denn ich bin ja auch Mieter, wenn auch in einem anderen Stadtteil?

So blond kann man nicht wirklich sein, oder?

Was ist an dem Schild "Nur für Mieter" an der Tiefgarage denn missverständlich?

Natürlich kann dich derjenige, dessen bezahlte Stellfläche du blockierst, aus Rechtsgrund "Verbotene Eigenmacht", also Störung oder Entzug des Eigentums, n. § 858 des BGB abschleppen lassen und Kosten nebst Schadensersatz (Fahrerfeststellung, Halterermittlung, Taxikosten) von dir herausklagen.

G imager761

gansh  29.01.2014, 10:05

So blond kann man nicht wirklich sein

immer diese vorurteile.

Es ist doch eindeutig, dass die Tiefgarage eben nur für Mieter in diesem Gebäude gedacht ist! Du darfst also dort rein rechtlich gesehen nicht parken