Parkplatz gewerblich, Vermieter oder Mieter Angelegenheit?
Hallo,
habe mir ein Büro angemietet und zwei Parkplätze, einen für mich und einen für die Kunden.
Nun ist es leider so, dass viele andere Mieter oder Fremde auf meinen beschilderten Parkplätzen parken. Die große Parkfläche ist frei zugänglich, so dass andere Mieter und Fremde einfach quer rum parken.
Hatte dem Vermieter bereits geschrieben, dass ich meine Parkplätze nicht dauerhaft frei nutzen kann. Dieser meinte lediglich, dass ich als Besitzer zuständig dafür sei und ich das Recht hätte, die Autos abschleppen zu lassen. Ich könne die Kosten dann vom Störer einfordern.
Ist das denn rechtlich so, dass ich ebenfalls abschleppen lassen darf oder darf dies eigentlich nur der Vermieter bzw. Eigentümer der Flächen?
5 Antworten
Warum nicht einfach so eine Klappbarriere installieren ? An die Wand eine Kopie deines Nummerschildes, damit man erkennen kann, das unter Umständen der Parkplatz unrechtmäßig benutzt wird. Bei dem Kundenparkplatz ist es viel schwerer. Wenn der Abschleppdienst kommt, könnte der Betroffene wenn er schlau ist mitteilen, das er gerade auf dem Weg war ihre Dienste in Anspruch zu nehmen.
Ja, wennn...
Hallo,
ja dein Problem ist wohl zigtausendfach in der Welt vorhanden und wirkliche Abhilfe gibt es nur auf 2 Arten:
a)Zufahrt generell über Schrankenanlage mit Chips regeln
b)Einzelparkplatz mit "Sperre" absichern , welche Art am besten geeignet ist, solltest du mit einem Fachbetrieb vor Ort klären,um eine dauerhafte Sperrwirkung zu haben.
Die Idee mit dem Abschleppdienst ist rechtlich korrekt,bürdet dir aber ein immenses Kostenrisiko auf.Denn du must jedesmal in Vorkasse gehen und den Abschlepper bezahlen und hast dann womöglich noch weitere Anwalts-und Gerichstkosten bis du dein Geld wieder hast.
Da ist dann die einmalige (wenn auch zunächst etwas teuere) Investition in eine solide Sperrtechnik wesentlich sinnvoller.
Die Auskunft ist korrekt. Wenn Du ungebetene Gäste in Deiner Wohnung oder auf Deinem angemieteten Parkplatz hast, ist es nicht Sache des Vermieters, diese zum Verschwinden zu bewegen.
Wenn er das sagt, sollte es stimmen. Du kannst aber auch bei der Polizei nachfragen, natürlich nicht über 110, sondern bei der nächsten Wache anfragen.
Diue Aussage des Vermieters ist korrekt
Du darfst abschleppen lassen. Musst aber bei den Abschleppdiensten in vorleistung gehen.