Parken auf dem Radweg?

4 Antworten

80 € und ein Punkt.

Außerdem ist es in der Situation wahrscheinlich, dass man abgeschleppt wird, rechne daher sicherheitshalber nochmal etwa 250 € für Abschleppkosten obendrauf.

55 - 100€, evtl 1 Punkt und evtl. zivilrechtliche Forderungen des Radfahrers, je nach Situation.

Woher ich das weiß:Recherche

Für den Fahrer ( nicht den Halter ) des Fahrzeugs beträgt das Bußgeld 55€ ohne Behinderung 70€+1Punkt mit Behinderung und 80€ +1 Punkt mit Gefährdung.

Voraussetzung ist hierbei natürlich das der Fahrer auch ermittel werden konnte, z.B. weil er den Verstoß zugibt. Sollte der Fahrer nicht ermittelt werden, muß der Halter die Verfahrenskosten in der Regel 23,50 tragen.

Ob nach den neuen Recht ein Fahrtenbuch auferlegt werden kann, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann ist noch unklar, da es noch keine Urteile disbezüglich gibt. Denkbar wäre dies, wenn es Punkte gibt. Allerdings wird es für die Ordnungsbehörde schwierig, wenn der Halter Angaben zum Personenkreis macht, also verschiedene potentielle Fahrer benennt.