P1 Böller?
Wenn ich jetzt auf den Polenmarkt fahre darf ich da P1 Böller mit nach Deutschland nehmen wie Explorer 4,
Auch wenn keine Deutsche Beschreibung drauf steht und was soll ich dem Zoll sagen?
3 Antworten
P1 mit CE ist ja bei uns legal und von daher sehe ich keinen Grund mir Gedanken zu machen. Kannst dir ja einige Auszüge aus Gesetzestexten, Wikipedia usw ausdrucken und mitnehmen.........z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Pyrotechnik :
Ein Verbringen aus anderen EU-Staaten ist allerdings gestattet, so lange es sich auf Gegenstände der Kategorien F1, F2 (hier gibt es allerdings Beschränkungen, ausgenommen sind z. B. Raketen mit einer Nettoexplosivstoffmasse von über 20 g oder Bodenknallkörper mit Blitzknallsatz)[2], T1, sowie P1 beschränkt. Das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, T2, sowie P2 bedarf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis.
Das würde ich z.B. ausdrucken und mitnehmen......
Was kann passieren, wenn ich kein Feuerlöscher dabei habe? Ist es denn gar nicht mehr legal oder gibt es eine Geldstrafe?
Ist die Frage wie du das Gesetz interpretierst. Wenn dir die LGZ (Lagergruppenzuordnung) der BAM für Feuerwerkskörper in Deutschland egal ist, dann kannst du jegliche P1 Böller deiner Wahl aus dem Ausland mit deutscher Beschreibung einführen. Solang der Feuerwerkskörper keine deutsche Beschreibung hat, ist er sowieso nicht für den deutschen Markt gedacht und (meines Wissens nach (bitte auch korrigieren falls sich hier jmd besser auskennt)) in Deutschland nicht legal.
Exploder 4 von Tropic haben meines Wissens auch keine LGZ. Deine - nach meinem Rechtsverständnis - legalen Möglichkeiten wären die Cobra P1 von DiBlasio Elio, die China Böller A P1 von Funke, die Honey Badger P1 von Funke, die (Thunder) Schallerzeuger P1 von Pyrounion oder die TP2 Flash Banger von Tropic. Wobei die TP2 auch schon wieder Grauzone sind, aber der Einfachheit halber lassen wir das einfach mal weg.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst (so wie ich zB), dann kaufst du dir nur Kat.P1 Schallerzeuger welche eine deutsche Beschreibung haben und von der BAM eine eingetragene LGZ haben (kannst du online nachlesen).
Wurde schon oft genug unter ähnlichen Beiträgen geschrieben, das machts nur leider richtiger. Bis jetz konnte oder wollte mir zumindest noch keiner den dazugehörigen Absatz im Gesetzestext zeigen.
Die sind hier ja ganzjährig erhältlich und an Silvester hatten sich massig Personen mit F2 Feuerwerk in Polen legal eingedeckt, also müsste es theoretisch gehen, aber ich würde es nicht machen, weil die Gefahr immer besteht, dass du irgend eine Vorschrift übersiehtst, selbst wenn du vorher beim Zoll anrufst ist ein "das Glauben wir nicht und selbst wenn, dann hat sich der Kollege vertan" nicht hilfreich.
Gibt es da nicht ein Gesetz was ich ausdrucken kann um den das beim Zoll zu Zeigen wenn man Kontrolliert wird?
Wie gesagt, P1 Schallerzeuger mit CE Kennzeichnung sind legal und hier das ganze Jahr lang ab 18 Jahren erhältlich. Es geht eher um die Einführbestimmungen bei denen - so könnte ich mir vorstellen- man immer leicht was übersehen kann oder es handelt sich dann am Ende doch nicht um das auf der Verpackung beschriebene Feuerwerk.
Deswegen würde ich die Dinger lieber in Deutschland kaufen.
Wo kann ich die denn in Deutschland kaufen da kosten die gleich 5 € mehr
Eine LGZ brauchen nur Händler zum lagern.