Ordnungsmaßnahmen Schule?

4 Antworten

Ich sehe hier zwei Themenbereiche:

Erstens: Es ist eine Rechtsfrage. Dies kommt in Deiner Themenauswahl aber nicht zum Ausdruck. Ich lese die Frage nicht, weil ich Anwalt für Schulrecht bin, sondern mich das Themengebiet «Schulalltag» interessiert. Wenn Du also auf jemanden hoffst, der sich auskennt, würde ich die Frage mit anderen Themen versehen. Beispiel: Schulrecht, Anwalt, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen usw. Das Thema Schulwechsel ist nicht das, was Deine Frage berührt

Zweitens: Das für mich wichtigere Thema ist aber ein anderes, auch wenn ich den Grund für die Ordnungsmaßnahme nicht kenne und nicht weiß, ab sie rechtlich vertretbar ist.
Ist es nicht irgendwie absurd, dass Dein Kind gezwungen ist, eine Schule zu besuchen und es dann vonseiten der Schulleitung die Möglichkeit gibt, ihn der Schule zu verweisen? Was passiert denn, wenn Du die Entscheidung triffst, Dein Kind von der Schule zu nehmen? Ich meine ohne Schulwechsel.
Die erste Frage muss doch sein, will Dein Kind in die Schule? Wenn es von einer Ordnungsmaßnahme betroffen ist, muss ja etwas vorgefallen sein, was den Verdacht zulässt, es will dort nicht hin.

Aber gut, ohne weitere Infos kann man eh nichts konkretes dazu sagen. Ich würde eine richtige Rechtsberatung in Anspruch nehmen und klären lassen, was zulässig ist und was nicht. Oder Du lässt es einfach weiterlaufen und schaust, was vonseiten Deines Sohnes passiert. Vielleicht provoziert er ja den Rauswurf?

Gruß Matti


Goldmari445 
Beitragsersteller
 04.11.2024, 19:15

Vielen lieben Dank, da hast du Recht, mit den Themenbereichen habe ich falsch gemacht. Sorry, ich bin hier nicht oft.

Werde mich rechtlich beraten lassen, das wird das Beste sein.

Ja das stimmt so.

Wenn er wieder den gleichen oder ähnlichen Mist macht - und es muss schon echt viel passieren um einen Schulausschluss zu bekommen - dann geht das in Ordnung.


Goldmari445 
Beitragsersteller
 04.11.2024, 18:29

Okay, vielen Dank!

Die Akte wird jedenfalls übermittelt und die Schule darf auch dahingehend reagieren und bei einem neuen Verstoß "weniger wohlwollend" reagieren bei bekannter Historie


Goldmari445 
Beitragsersteller
 04.11.2024, 18:15

Ja, das habe ich mir gedacht. Aber kann da gleich ein Schulausschluss erfolgen?

Isuzu189  04.11.2024, 18:17
@Goldmari445

Das hängt natürlich davon ab was das Vergehen wäre. Außerdem steht ja oben "Schulausschluss drohen kann"

Die Schule darf Vorkommnisse an anderen Schulen aber halt für die Beurteilung mitverwenden.

Wenn jetzt - nur beispielsweise - die Maßnahme aufgrund Schlägerei erfolgt ist und er macht sowas an der neuen Schule auch : Wieso sollte da dann lange gefackelt werden?

Schestko  04.11.2024, 18:19
@Goldmari445

Ein Schulausschluss kann generell nur in ganz krassen Fällen und als letztes Mittel erfolgen. Wenn die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind, spielt es auch keine Rolle, welche Ordnungsmaßnahmen da vorher ergriffen wurden.

Goldmari445 
Beitragsersteller
 04.11.2024, 18:22
@Schestko

In der alten Schule wäre es zu einem Schulausschluss gekommen.

Schestko  04.11.2024, 18:34
@Goldmari445

Du meinst Schulverweis, richtig? Die genauen Voraussetzungen kannst du im Schulgesetz des Bundeslandes in dem dein Sohn zur Schule geht nachlesen. Es müsste eine erhebliche Störung des Schulfriedens vorliegen, sodass es der Schule oder den Mitschülern nicht zumutbar ist, wenn dein Sohn dort weiterhin zur Schule geht.

Wüsste zumindest nicht was dagegen sprechen sollte diese mitzunehmen.


Goldmari445 
Beitragsersteller
 04.11.2024, 18:17

Also kann er bei einem Vorfall der Schule verwiesen werden?

Isuzu189  04.11.2024, 18:18
@Goldmari445

Wieso machst du dir Sorgen darüber? Damit es zu einer Ordnungsmaßnahme kommt muss ja richtig was vorgefallen sein und wenn der Sohn einen Neuanfang möchte dann muss er sich auch entsprechend bemühen

Goldmari445 
Beitragsersteller
 04.11.2024, 18:25
@Isuzu189

Er bemüht sich ja und ist seit April auf der neuen Schule. Bisher war alles okay, aber natürlich kann es, trotz Hilfen die er bekommt, zu Rückfällen kommen. Deswegen meine Sorge.