Online was verkauft, knapp 1 Monat später kommt eine beschwerde?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also wenn das Teil wirklich nicht funktionieren würde, dann hätte ich als Käufer nicht einen Monat gewartet

Ich würde es auf sich beruhen lassen. Du hast es ja auch privat verkauft oder? Somit trägst Du auch keine Gewährleistung für das Teil

Nach einem Monat ist schon etwas merkwürdig.

Möglicherweise wurde sie mit dem Ding von der Polizei erwischt, da die Teile in Deutschland ja keine StVO-Zulassung haben, und musste Strafe zahlen.

Und nun versucht sie durch die Rückgabe ihren finanziellen Verlust zu minimieren.


Sarah150820 
Beitragsersteller
 21.09.2022, 09:45

Okey, dass wusste ich garnicht. Danke

Hier steht Aussage gegen Aussage. Ich hätte überhaupt keinen Vorschlag gemacht. Ausserdem, warum kommt sie so spät daher? Nein, gekauft wie gesehen. Meine Meinung.

Gegenfrage hast Du rechtssicher die Sachmängelhaftung schriftlich ausgeschlossen?

z.B. so??

Der Verkäufer betont ausdrücklich, dass eine Sachmängelhaftung nach EU-Recht ausgeschlossen ist und es sich um einen Privatverkauf handelt.


Sarah150820 
Beitragsersteller
 21.09.2022, 09:45

Nein. Aber es ist ja klar das es ein privatverkauf ist weil es ja meine Ware war. Und ich es verkauft habe.

Mediachaos  21.09.2022, 09:58
@Sarah150820

Das ist rechtlich unerheblich. Wenn Du die Haftung nicht wirksam ausgeschlossen hast und der Mangel tatsächlich existiert, bist Du haftbar.

wilees  21.09.2022, 09:58
@Sarah150820

Das es ein Privatverkauf war ist eindeutig - allerdings hast Du die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen - ergo haftest Du auch.

Ich würde ihr erklären, dass sie in der Beweispflicht bezüglich des Vorliegens eine Sachmangels ist und, wenn du Privatverkäufer bist, auch in der Beweispflicht für das Vorliegen bei Gefahrenübergang.
Wenn sie das nicht nachweisen kann, gibt es keine Nacherfüllung, dann ist das nicht dein Problem.