Online was verkauft, knapp 1 Monat später kommt eine beschwerde?
Guten Tag
Ich habe auf einer Online Plattform "tutti" Etwas verkauft. Um genau zu sein ein Hoverboard. Jetzt kamm die Person auf mich zu und sage es würde nicht ganz gut funkzionieren. Aber ich habe es selber mehrmals ausprobiert ob damit noch alles in Ordnung ist und habe keine Probleme fest gestellt. War auch der Grund warum ich es verkauft habe. Jetzt will Sie ihr Geld wieder zurück. Aber wie schon gesagt ist es jetzt 1 Monat später. Ich habe ihr einen Vorschlag gemacht das ich ihr ein Teil zurück gebe nur will Sie noch mehr.
Was würdet ihr tun?
8 Antworten
Also wenn das Teil wirklich nicht funktionieren würde, dann hätte ich als Käufer nicht einen Monat gewartet
Ich würde es auf sich beruhen lassen. Du hast es ja auch privat verkauft oder? Somit trägst Du auch keine Gewährleistung für das Teil
Nach einem Monat ist schon etwas merkwürdig.
Möglicherweise wurde sie mit dem Ding von der Polizei erwischt, da die Teile in Deutschland ja keine StVO-Zulassung haben, und musste Strafe zahlen.
Und nun versucht sie durch die Rückgabe ihren finanziellen Verlust zu minimieren.
Hier steht Aussage gegen Aussage. Ich hätte überhaupt keinen Vorschlag gemacht. Ausserdem, warum kommt sie so spät daher? Nein, gekauft wie gesehen. Meine Meinung.
Gegenfrage hast Du rechtssicher die Sachmängelhaftung schriftlich ausgeschlossen?
z.B. so??
Der Verkäufer betont ausdrücklich, dass eine Sachmängelhaftung nach EU-Recht ausgeschlossen ist und es sich um einen Privatverkauf handelt.
Das ist rechtlich unerheblich. Wenn Du die Haftung nicht wirksam ausgeschlossen hast und der Mangel tatsächlich existiert, bist Du haftbar.
Das es ein Privatverkauf war ist eindeutig - allerdings hast Du die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen - ergo haftest Du auch.
Ich würde ihr erklären, dass sie in der Beweispflicht bezüglich des Vorliegens eine Sachmangels ist und, wenn du Privatverkäufer bist, auch in der Beweispflicht für das Vorliegen bei Gefahrenübergang.
Wenn sie das nicht nachweisen kann, gibt es keine Nacherfüllung, dann ist das nicht dein Problem.
Nein. Aber es ist ja klar das es ein privatverkauf ist weil es ja meine Ware war. Und ich es verkauft habe.