Online business über Instagram?

3 Antworten

Insta ist kein rechtsfreier Raum. Egal auf welcher Plattform du deine Produkte anbietest, du musst das von Anfang an als Gewerbe anmelden. Testphasen oder Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht.

Du musst auch damit rechnen, dass das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt kommt und deine Herstellung, Produktkennzeichnung usw. prüft. Rede lieber vorher mit denen, sonst kann es ganz üble Bußgelder geben.

Ja, du musst ein Gewerbe anmelden. Und du musst 18 sein.

Aber das ist erst der Anfang. In einem anderen Beitrag hattest du gefragt, worauf du achten musst. Hier dazu ein paar Punkte:

Wenn du unbedingt deine eigene Kosmetikmarke starten und Lipgloss verkaufen möchtest, gibt es einige wichtige Dinge, die du beachten musst, um nicht abgemahnt oder verklagt zu werden. Hier sind die wichtigsten Punkte, auf die du achten solltest:

Zuerst einmal muss dein Lipgloss sicher sein und keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten. Du musst sicherstellen, dass dein Produkt alle gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Bestimmte Inhaltsstoffe sind in Kosmetika verboten oder nur in begrenzten Mengen erlaubt. Wenn du dich nicht an diese Vorschriften hältst, könntest du abgemahnt oder sogar verklagt werden.

Die Verpackung deines Lipglosses muss korrekt gekennzeichnet sein. Du musst alle Inhaltsstoffe nach der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) auflisten. Jedes Produkt braucht eine Chargennummer, damit man im Falle eines Problems die betroffene Charge identifizieren kann. Wenn die Haltbarkeit deines Produkts nach dem Öffnen weniger als 30 Monate beträgt, musst du ein Verfallsdatum angeben. Außerdem müssen die Kontaktdaten des Herstellers oder Importeurs auf der Verpackung stehen. Wenn du diese Kennzeichnungspflichten nicht einhältst, könntest du schnell abgemahnt oder verklagt werden.

Sei ehrlich in deiner Werbung. Deine Werbung darf nicht irreführend sein, das heißt, alle Behauptungen über die Wirksamkeit oder Eigenschaften deines Lipglosses müssen wahr sein und nachweisbar sein. Achte darauf, dass du dich an die Kosmetikverordnung hältst, die regelt, welche Werbeaussagen gemacht werden dürfen. Irreführende Werbung ist ein häufiger Grund, warum Unternehmen abgemahnt oder verklagt werden.

Bevor du deine Marke und dein Logo verwendest, solltest du sicherstellen, dass sie keine bestehenden Markenrechte verletzen. Eine Markenrecherche ist notwendig, um sicherzugehen, dass deine Marke einzigartig ist. Wenn du gegen Markenrechte verstößt, kann es schnell passieren, dass du abgemahnt oder verklagt wirst. Achte auch darauf, dass deine Verpackungen und Designs keine Urheberrechte oder Geschmacksmusterrechte anderer verletzen.

Du darfst keine wettbewerbswidrigen Handlungen vornehmen, wie zum Beispiel das Nachahmen von Produkten anderer Hersteller oder unlautere Werbepraktiken. Sei fair im Wettbewerb, sonst könntest du wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt oder verklagt werden.

Wenn du online verkaufst, musst du die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Das bedeutet, dass du sorgfältig mit den Daten deiner Kunden umgehen und diese schützen musst. Verstöße gegen den Datenschutz können dazu führen, dass du abgemahnt oder verklagt wirst.

Beim Online-Verkauf müssen Verbraucher über ihr Widerrufsrecht informiert werden und die Möglichkeit haben, Produkte zurückzugeben. Alle wichtigen Informationen über das Produkt müssen klar und verständlich angegeben werden. Wenn du diese Verpflichtungen nicht erfüllst, riskierst du, abgemahnt oder verklagt zu werden.

In der EU müssen kosmetische Produkte im Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) registriert werden, bevor sie verkauft werden dürfen. Wenn du dies nicht tust, könntest du ebenfalls abgemahnt oder verklagt werden.

Um rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, dass du dich gründlich informierst und alle relevanten Vorschriften und Gesetze einhältst. Eine gute Idee ist es, einen Anwalt oder Berater für Kosmetikrecht zu konsultieren, um sicherzustellen, dass du alle notwendigen Schritte unternimmst, um nicht abgemahnt oder verklagt zu werden. Indem du die Vorschriften einhältst, sorgst du dafür, dass deine Kunden Vertrauen in deine Marke haben und du rechtlich auf der sicheren Seite bist.

Angesichts der zahlreichen rechtlichen Fallstricke und der hohen Anforderungen rate ich davon ab, als erstes Business eine eigene Marke mit Kosmetik oder Lebensmitteln zu gründen. Diese Branchen sind stark reguliert und erfordern umfassende Kenntnisse und erhebliche finanzielle Investitionen, um alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Stattdessen könntest du in einem weniger regulierten Bereich starten, um erste Erfahrungen als Unternehmer zu sammeln. Dienstleistungen, digitale Produkte oder der Verkauf von Handelswaren, die du nicht selbst herstellst, sind oft einfacher zu handhaben und bergen weniger rechtliche Risiken. Diese Geschäftsmodelle erfordern in der Regel geringere Anfangsinvestitionen und bieten dir die Möglichkeit, wichtige unternehmerische Fähigkeiten zu entwickeln, bevor du dich in komplexere und risikoreichere Branchen wie Kosmetik oder Lebensmittel wagst.

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Was kann meinem Kunden bei der Verwendung meiner Kosmetik schon passieren, wirst du vielleicht fragen. Hier einige Dinge, wofür der Kunde versuchen könnte, dich zu verklagen:

Kontaktdermatitis: Dies ist eine häufige allergische Reaktion, die Rötungen, Schwellungen, Juckreiz und Blasenbildung verursachen kann. Sie wird oft durch Duftstoffe, Konservierungsmittel oder Farbstoffe ausgelöst.

Ekzeme: Chronische Hautentzündungen, die durch bestimmte Inhaltsstoffe in Kosmetika verschlimmert werden können.

Urtikaria (Nesselsucht): Plötzliche, juckende Hautausschläge, die durch allergische Reaktionen auf Inhaltsstoffe verursacht werden können.

Asthmaanfälle: Bestimmte Duftstoffe oder Aerosole in Kosmetikprodukten können Asthmaanfälle auslösen oder verschlimmern.

Atemwegsreizungen: Einige Inhaltsstoffe, insbesondere solche in Aerosolform, können die Atemwege reizen und Husten oder Atembeschwerden verursachen.

Konjunktivitis (Bindehautentzündung): Inhaltsstoffe, die in die Augen gelangen, können zu Rötungen, Schwellungen und Schmerzen führen.

Augenreizungen: Bestimmte Chemikalien können brennen, stechen oder die Augen anderweitig reizen.

Schädliche Chemikalien: Inhaltsstoffe wie Blei, Quecksilber und Parabene können bei längerer Exposition gesundheitsschädlich sein. Sie können über die Haut aufgenommen und systemisch verteilt werden, was zu langfristigen Gesundheitsproblemen führen kann.

Hormonelle Störungen: Parabene und Phthalate sind dafür bekannt, dass sie als endokrine Disruptoren wirken und das hormonelle Gleichgewicht im Körper stören können.

Bakterielle und Pilzinfektionen: Unsachgemäße Herstellung oder Lagerung von Kosmetikprodukten kann zu Kontaminationen führen, die Hautinfektionen verursachen können.

Herpes simplex: Lippenprodukte können, wenn sie kontaminiert sind, das Herpes-simplex-Virus verbreiten.

Krebsrisiko: Einige Inhaltsstoffe, die in der Vergangenheit in Kosmetika verwendet wurden, stehen im Verdacht, krebserregend zu sein. Dazu gehören bestimmte Konservierungsstoffe und Farbstoffe.

Fortpflanzungsstörungen: Bestimmte Chemikalien in Kosmetika können die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder zu Entwicklungsstörungen bei ungeborenen Kindern führen.

Theoretisch ja, praktisch darfst du nicht einfach zu Hause gepanschte Kosmetik verkaufen.

Natürlich musst du ein Gewerbe anmelden, völlig wumpe welchen Vertriebsweg du nutzt. Gewerbeanmeldung ist aber keine große Sache, die dauert 5 Minuten.


vsfcaralho 
Fragesteller
 22.05.2024, 13:12

Wie viel kostet das ungefähr? Und muss man 18 sein

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vsfcaralho 
Fragesteller
 22.05.2024, 13:17
@LottoOtto99

Würde das auch gehen wenn ich die Daten von meiner Mutter angebe? Weil ich werde erst in paar Monaten 18

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LottoOtto99  22.05.2024, 13:17
@vsfcaralho

Das müsste dann deine Mutter machen. Dann ist sie das Gewerbe und haftet für alles, was du in ihrem Namen treibst wenn du bei ihr arbeitest.

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