Kann ich ohne Bekenntnis dennoch zur Messe gehen?

10 Antworten

Selbstverständlich kannst Du an der Messe teilnehmen.

Die Sakramente empfangen (Beichte, Kommunion) ist nach den Regeln der Kirche verboten. Du weißt sicher selber, daß das nicht kontrolliert wird - niemand wird dich am Empfang hindern. Aber dieses Verbot ist im christlichen Glauben begründet. Man muß diesen Glauben nicht teilen, aber wenn man an den Gottesdiensten einer Glaubensgemeinschaft teilnimmt, auch und gerade wenn man selbst nicht (mehr) dazugehört, dann sollte man deren Regeln selbstverständlich mit Respekt behandeln.

Aber auch ohne Teilnahme an der Kommunion kann der Besuch der Messe Dir etwas geben (z. B. etwas, woran Du Dich "festhalten kannst", wie Du sagst). Wenn Du hingehst, wirst du auch merken, ob das noch etwas für Dich ist, und was es Dir wirklich geben kann. Dann kannst Du Dich auch für oder gegen einen Wiedereintritt entscheiden.

Ein Wiedereintritt ist natürlich möglich, aber Du wirst sicher nach den Gründen gefragt.

Es ist überhaupt nicht "dämlich", Halt in der Religion zu suchen. Sehr viele Menschen tun dies, auch sehr viel klügere Leute als die, die glauben, Dich deswegen verspotten zu müssen. Es ist eine zutiefst menschliche Regung.

Ob es Gott wirklich gibt, wird man nie beweisen oder widerlegen können. Gott sei Dank mußt Du das auch nicht. Wenn Dir der Glaube etwas gibt, ist das Deine persönliche Sache. Und die Evolution etc. hat damit überhaupt nichts zu tun. Selbstverständlich erklären die Naturwissenschaften, wie die Welt funktioniert (bzw. sie liefern ein Modell, daß die physische Realität so genau abbildet, wie die Daten es erlauben). Wer das leugnet, lebt wirklich in einer Scheinwelt. Aber hinter der physischen Realität noch eine liebende Macht anzunehmen widerspricht der Evolution oder anderen naturwissenschaftlichen Modellen überhaupt nicht.

Da die weder Mitgliedsausweise herausgeben noch Türsteher vor Ihren Schamanentempeln vor ihren Märchenstunden aufstellen, um Nichtvereinsmitglieder auszusieben, kannst Du da locker ohne jede Schwierigkeit hingehen.

Wenn Du wieder Vereinsmitglied im Fischerclub werden willst, auch kein Problem, geh zum Hohepriester, erzähl dem das, der stellt einen Antrag auch Wiedereintritt, der Bischof schickt eines Tages zurück, ja kann der, und schwupp bist Du drin.

Schwierigkeiten erwarten Dich sicherlich nicht, die verlieren dermaßen viele Mitglieder, dass die um jedes Schäfchen froh sind, welches zu ihnen kommt um künftighin Mitgliedbeiträge zu entrichten, keine Sorge.

Hiothesta 
Fragesteller
 09.07.2015, 13:56

Sobald ich die Antwort auszeichnen kann, werde ich dies unverzüglch tun. Danke, selten so viel gelacht.

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Ja, kannst du. Es ist manchmal nicht gerne gesehen, wenn du am Abendmahl teilnimmst, aber auch das wird meistens locker gehandhabt.

Hiothesta 
Fragesteller
 09.07.2015, 00:46

xD

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jimithechainsaw  09.07.2015, 09:40

Die haben dort essen? Auch vegetarisch?

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In die Hl. Messe kannst du jederzeit gehen, dir bleiben nach einem Kirchenaustritt  nur die Sakramente verwehrt. Das heißt konkret, du kannst nicht mehr zur Beichte und Kommunion gehen, weil du sonst ein Sakrileg begehen würdest. Der Kirchenaustritt besagt nämlich, dass man mit der Kirche Christi nichts mehr zu tun haben möchte und damit auch Seinen Willen, durch die Kirche zu wirken und die Sakramente zu spenden, nicht beachtest.Die Kirche ist der Leib Christi. Deshalb gilt Kirchenaustritt objekt als schwere Sünde und trennt aus diesem Grund vom Empfang der Sakramente. Natürlich muss man sich nicht "rechtfertigen" oder würde es vom unwissenden Priester bemerkt, wenn du trotzdem die Sakramente empfangen würdest. Es ist eine Gewissenssache, die man vor Gott verantworten muss.

Eintreten kannst du jederzeit, man wird aber nach Gründen fragen, die die Ernsthaftigkeit des Wiedereintritts deutlich machen. Ein schönes Ambiente bezüglich einer kirchlichen Trauung z.B. reicht da sicher nicht aus und wäre auch vor Gott nicht wahrhaftig.

An einer Messe "teilnehmen" darf in der katholischen Kirche jeder.

An der hl. Kommunion teilnehmen, beichten, kirchlich heiraten usw. darf man nicht, wenn man exkommuniziert ist. Außerdem darf man keine kirchlichen Ämter mehr übernehmen. Das droht einem, wenn man grob gegen religiöse Regeln verstößt: Z.B. bei falschem Umgang mit den Sakramenten, Abtreibung oder eben Kirchenaustritt.

Wenn ein Pfarrer erfährt, dass jemand exkommuniziert ist, muss er dafür sorgen, dass derjenige/diejenige all diese Sachen in seiner Kirchengemeinde nicht mehr machen kann.

Bei einem Wiedereintritt muss die Exkommunikation nicht zwangsläufig sofort aufgehoben werden, so dass es sein kann, dass man die "vollen Rechte" nicht sofort wiederbekommt.