Öffentliche WC´s bezahlen pflicht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, muss man natürlich nicht! Auch wenn es bei diesem Thema albern klingen mag, aber der juristische Hintergrund dessen ist tatsächlich ziemlich interessant: Genau genommen fehlt es für eine rechtliche Zahlungspflicht nämlich an einem Vertrag zwischen dem Benutzer und dem Toilettenwächter. Denn Letzterer hat in der Regel einen Reinigungsvertrag nur mit seinem eigenen Auftraggeber abgeschlossen, also dem Restaurant-, Discotheken- oder Kaufhausbesitzer. Und aus diesem Vertrag ist er natürlich sowieso verpflichtet, die Toiletten sauber zu halten und wird dafür von seinem Auftraggeber auch - freilich normalerweise sehr mäßig - bezahlt. Mit dem eigentlichen Benutzer der Toilette kommt ein solcher „Toilettenreinigungsvertrag“ demzufolge nicht mehr zustande. Das wäre nämlich ziemlich lebensfremd, wie gesagt, hierzu hat sich der Toilettenwächter ja schon gegenüber dem Inhaber verpflichtet.

Die Zahlung durch die Benutzer ist somit immer nur eine „Gefälligkeit“, also eine Leistung ohne vertragliche Grundlage und damit auch ohne Rechtspflicht. Man kann zahlen, muss aber nicht. Und das gilt übrigens selbst dann, wenn auf dem weißen Tischchen ein Schild mit der Aufschrift „50 Cent“ oder etwas Ähnlichem steht. Hierbei handelt es sich immer nur um eine Art „Empfehlung“, keinesfalls aber um ein rechtlich bindendes Vertragsangebot an den Benutzer, das man dann etwa durch Betreten der Toilette angenommen hätte. Rein juristisch betrachtet, befinden sich die Toilettenwächter somit auf ziemlich verlorenem Posten. Womit sie dann am Ende doch allein auf den guten Willen oder das schlechte Gewissen der Benutzer angewiesen sind.

Quelle:http://www.ksta.de/html/artikel/1217410448386.shtml

DelfinaLouisa 
Fragesteller
 21.07.2011, 17:38

danke :) Mir ist das letztens nämlich auf einer Raststätte aufgefallen, die Frau (sprach schlecht deutsch) pampte mich an ich MUSS 50 Cent bezahlen und direkt neben dem WC Raum war ein WC für Behinderte, Schwangere, Eltern mit Kind usw. und die wurden nicht angehalten zu bezahlen.

Gina02  21.07.2011, 18:24
@DelfinaLouisa

Ach ws ! Sie sprach schlecht deutsch? Würdest Du den Job übernehmen wollen? Und dann zeigt die Frau auch noch tatsächlich ein Herz für Behinderte & Co? Sorry! Kann mir schon vorstellen, wie Du da aufgetreten bist! Pais Hilton lässt grüßen!

DelfinaLouisa 
Fragesteller
 21.07.2011, 18:33
@Gina02

die wollen Gleichberechtigung

Abahatchi  04.10.2012, 12:11
@DelfinaLouisa

Na ja, rechtlich ist das immer so eine Sache. Manche Toiletten haben eine Hausordnung mit einer Gebührenerhebung. Da sieht das rechtlich schon wieder anders aus.

Wenn da aber wirklich draußen dran steht: Öffentliches Klo, und es gibt keinen Aushang bezüglich der Ordnung am Türchen, dann ist man durch aus fein raus. Trotzdem würde ich zahlen und habe ich mal keine Kleingeld dabei, sage ich, daß ich das nächste mal das doppelte drauf lege. Ich würde es sicherlich überleben.

Nur bei Gaststätten oder Einkaufszentren ist das anders. Ich gebe für die ja schon anderweitig Geld aus.

Ist dir klar, wie wenig die dafür bekommen? Ein gut Teil der Einnahme eienr toilettenfrau resultiert eben aus dem "Tellerchen".

Und nein, öffentlich ist eine Toilette in dem Augenblick nicht mehr, wo sie einer Raststätte, einem Einkaufszentrum etc gehört! dann gehört sie dem Betreiber.

Trotzdem ist die zahlung rein freiwillig!

Aber Anpampen ist dann schon etwas heftig...

Übrigens macht die Dame ihren Job dann, wenn DU es nicht siehst. IdR 1x die Stunde alle Toiletten reinigen etc. Ansonsten hat sie anwesend zu sein, wenn ein zweibeiniges Ferkel Tampongraffiti oder Pinkel-Spritzbilder an die Kabinen-Wände veranstaltet oder wenn das Papier ausgeht oderoderoder.... dann muss sie ran.

die frau verbringt ihre arbeitszeit in einer zelle, sie riecht permanent urin, oder auch nicht mehr. uns soll sie putzen wenn du pis...st? na klar sitz sie da , damit keiner sch--eis..e baut wie sadam um dann wie bush die spuren zu beseitigen :) das is ne art trinkgeld. und die entschädigung gönn ich ihr gern. außer ich wäre ein mann denn wenn sie gemein ist macht sie´s so:

http://www.loslachen.ch/wp-content/uploads/2012/09/maenner.jpg

außerdem ists doch wursch ob nun 50cent im klo oder nen fuffi draußén strafe zahlen , wobei auch noch gernn mal garagen missbraucht werden die extrems stinken. mischung aus pi..und kellermuff bähh

Erst neulich lief iwo. eine Reportage darüber. Und die sollen angeblich nicht bezahlt werden. (Die meisten nicht) Und sie kriegen dazu auch noch nur einen kleinen Teil des Trinkgeldes. Aber selbst wenn das so ist, haben die noch lange kein Recht dich anzupampen. Trinkgeld gibt man FREIWILLIG.

DelfinaLouisa 
Fragesteller
 21.07.2011, 17:44

(ja ich weiß hab ich von unten kopiert^^)

Mir ist das letztens nämlich auf einer Raststätte aufgefallen, die Frau (sprach schlecht deutsch) pampte mich an ich MUSS 50 Cent bezahlen und direkt neben dem WC Raum war ein WC für Behinderte, Schwangere, Eltern mit Kind usw. und die wurden nicht angehalten zu bezahlen.

Bezahlen muss man die Frau nicht...mich hat auch schon mal eine angemacht, weil ich nichts gegeben habe. Ich hab' ihr gesagt, dass sie mich mal kreuzweise kann und- wenn das nochmal passiert- ich mich ganz oben beschwere.

Gina02  21.07.2011, 18:19

Ich gebe gerne der Klofrau ´n Trinkgeld, wenn ich sehe, dass die Toiletten sauber sind! Und warum soll sie nicht zwischendurch mal in ´ner Zeitung blättern!? Ist mir viel lieber, al das ich 50 Ct. in ´nen Kastenschmeißeeen muss, ohne zu wissen, welcher Zustand mich da erwartet!

DelfinaLouisa 
Fragesteller
 21.07.2011, 18:21
@Gina02

aber das wird oft unfair bewertet. Manche Leute müssen bezahlen und manche nicht.