Öffentliche Party/ Brandschutz

7 Antworten

http://www.schure.de/21072/nvstaettvo.htm#p47 das ist jetzt für niedersachsen. mein stand ist, die party beim ordnungsamt und bei der feuerwehr anzumelden , die machen dann auflagen was zu beachten ist...von einer brandschutzverordnung weiß ich nichts, wenn wir sowas gemacht haben, haben wir immer reichlich feuerlöscher vor ort gehabt

Vorbemerkung: 800 Leute auf 200 qm! Also 4 Personen auf einen Quadratmeter. Großartige Party! Also ich würde da nicht hingehen, da es dann fast wie im Duisburger Tunnel zur Loveparade ist.

Zu Frage 1: Selbst wenn nicht alle Teilnehmer gleichzeitig anwesend sein sollten ist das ganze, so wie Du es beschrieben hast, eine (zeitweilige) Nutzungsänderung von Lager-/Produktionshalle zu Versammlungsstätte. Diese ist bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Die will dann, wenn sie vernünftig arbeitet von der Brandschutzbehörde eine Stellungnahme.

Ein Brandschutzkonzept wird wohl auf jeden Fall verlangt werden (keine Brandschutzverordnung). Darin wird der rechnerische Nachweis der notwendigen Rettungswegbreite, Begrenzung der Besucherzahl durch Zählmöglichkeiten von Zu- und Abgängen, Anzahl und Anordnung der Notausgänge, Anzahl der notwendigen Ordnungskräfte, Sanitätsdienst, Brandsicherheitswache, Feuerlöscher. Bestuhlungsplan. Gestaltung der Deko, Gestaltung des Caterings, Verwendung Flüssiggas, Heizung....

Das Brandschutzkonzept kann nur ein Profi von einer Brandschutzfirma oder einer erfahrener Eventagentur erstellen und muss von der Bauaufsicht bestätigt werden.

Zu Frage 2: Das würde Geld kosten! Nicht wenig. Von Kommune zu Kommune unterschiedlich, von Anbieter zu Anbieter (Ersteller BSK) unterschiedlich. Stundensätze? Pauschalen? Gebührensatzungen?

Zu Frage 3: In der Regel muss die Nutzungsänderung immer wieder neu beantragt werden. Wenn sich das Brandschutzkonzept nicht ändert spart man die Erstellungskosten. Aber um eine kostenpflichtige Abnahme durch die Behörden kommt man (meist) nicht herum.

Scratchi 
Fragesteller
 08.02.2012, 11:13

Die 800 Leute werden nicht nur für die Halle gerechnet. Dazu gehört noch ein Vorplatz mit ca. 300m².

Aber danke für die anderen nützlichen Antworten!

ich rate dir zur Not mal die berufsfeuerwehr deiner stadt zu kontaktieren. Wenn da wirklich 800 Leute kommen, kannst du das ja mal telefonisch mit denen besprechen und dir anhören, was die dazu sagen. Wenn es einer wissen muss, dann sind die das.

Den Ausführungen von Beagle53 kann ich bezüglich des Verfahrens zustimmen. Damit du die Voraussetzungen (Rettungswege, Brandschutz,...) für eine Genehmigung besser einschätzen kannst, empfehle ich dir, die Muster-Verstammlungsstättenverordnung mit der zugehörigen Begründung von der Website der Bauministerkonferenz herunterzuladen und durchzulesen.

http://www.bauministerkonferenz.de/

und dann weiter unter -> "Mustervorschriften und Mustererlasse" -> "Bauaufsicht / Bautechnik"

Die Party findet damit in einem Gebäude statt. Damit müsste die Versammlungsstättenverordnung greifen. Somit ist der Weg zur Bauaufsicht richtig und es ist eine Ausnahme von der VersammlungsstättenVO zu beantragen. Im Genehmigungsverfahren werden auch Fragen zum Brandschutz geklärt.