Nur einzelne Paragraphen vom Manteltarifvertrag im Arbeitsvertrag zulässig?

Mein Arbeitsvertrag  - (Überstunden, Paragraph, Zuschläge)

4 Antworten

Gibt es auch unbezahlte Überstunden?

Ja, tatsächlich kann Ihr Arbeitgeber Überstunden auch pauschal durch Ihr Monatsgehalt oder Ihren monatlichen Lohn abgelten. Allerdings gelten hierfür strenge Richtlinien. Befindet sich in Ihrem Vertrag eine solche Klausel, sollten Sie diese unbedingt auf ihre Gültigkeit überprüfen lassen. Prinzipiell sind diese nämlich nur zulässig, wenn die Anzahl der pauschal abgegoltenen Überstunden genau definiert ist. Per Arbeitsvertrag darf also zum Beispiel geregelt sein, dass bis zu zwei Überstunden pro Woche in Ihrem Gehalt oder Lohn enthalten und damit pauschal abgegolten sind. Nicht aber, dass Überstunden prinzipiell nicht ausgeglichen werden, weder finanziell noch zeitlich.

Damit ist meine Frage wohl schon beantwortet. Mein Chef hat meine Überstunden zu zahlen.

Tarifverträge sind nur dann komplett verbindlich, wenn beide Vertragspartner im entsprechenden Verband sind (Arbeitgeberverband, Gewerkschaft). Alternativ sind Tarifverträge komplett verbindlich, wenn sie als allgemeinverbindlich erklärt wurden.

Bist Du also beispielsweise in der Gewerkschaft, Dein Arbeitgeber jedoch nicht im Arbeitgeberverband, muss er keine Rücksicht auf den (kompletten) Tarif-vertrag nehmen. Dann kann er Bestandteile davon in den Arbeitsvertrag aufnehmen, muss jedoch nicht.

stephan1977thz 
Fragesteller
 03.07.2016, 10:33

Ok....dann kann er also machen, was er will.
Da er aber Paragraph 4 im Vertrag stehen hat, kann ich nach 40 Stunden den Hammer fallen lassen, bzw. den LKW abstellen. Oder?

In meinem Vertrag steht unter Arbeitszeit zwar auch, das ich mich zu
Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn und Feiertagsarbeit verpflichte.....aber
unentgeltlich kann er mit Sicherheit knicken. Laut meiner Fahrschule ist
dieser Satz auch gar nicht mehr zulässig.

Ok....dann kann er also machen, was er will.
Da er aber Paragraph 4 im Vertrag stehen hat, kann ich nach 40 Stunden den Hammer fallen lassen, bzw. den LKW abstellen. Oder?

In meinem Vertrag steht unter Arbeitszeit zwar auch, das ich mich zu Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn und Feiertagsarbeit verpflichte.....aber unentgeltlich kann er mit Sicherheit knicken. Laut meiner Fahrschule ist dieser Satz auch gar nicht mehr zulässig.

Wenn eure Firma nicht im Tarifverbund ist muss sich dein Chef nur an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Ansonsten gilt Vertragsfreiheit.