Nur einzelne Paragraphen vom Manteltarifvertrag im Arbeitsvertrag zulässig?
Guten Morgen....
darf mein Arbeitgeber nur einzelne Paragraphen aus dem Manteltarifvertrag in meinem Arbeitsvertrag verankern?
In meinem Arbeitsvertrag finden nämlich nur die Paragraphen 3,4 und 15 des Manteltarifvertrages sowie Paragraph 15 vom Lohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer des privaten Verkehrsgewerbes im Lande Niedersachsen Anwendung.
Über nachtzuschläge, überstundenzuschläge etc. steht nichts in meinem Vertrag und mein Arbeitgeber hat dieses auch bisher nie bezahlt !
Meiner Meinung nach hat sich mein (noch) Arbeitgeber nur die für ihn günstigsten Paragraphen rausgesucht und den Rest einfach weggelassen.
Darf man das so machen?
Da ich nun mal vor ein paar Wochen schriftlich um Nachtzuschläge gebeten und mit einem Anwalt gedroht habe, ist mein Chef zum Anwalt gedackelt.
Dieser Rechtsverdreher hat mir nun geschrieben, das mir 15% Zuschläge in der Zeit von 22-6 Uhr zustehen.
Sieh mal einer an....!
Nachtzuschläge sind aber im Manteltarifvertrag unter Paragraph 5 geregelt und der steht ja auch nicht in meinem Vertrag ! Komisch oder? 😉
Ich hab ja auch noch einige Überstunden als Berufskraftfahrer angesammelt, da ich ja laut Paragraph 4 nur eine 40 Stunden Woche habe...hmmm😉
Wie würdet ihr Euch verhalten? Hat jemand ne Idee?
Wäre Euch sehr dankbar.
Ich denke mal, das ich eh zum Anwalt muss...mal sehen.
4 Antworten
Gibt es auch unbezahlte Überstunden?
Ja, tatsächlich kann Ihr Arbeitgeber Überstunden auch pauschal durch Ihr Monatsgehalt oder Ihren monatlichen Lohn abgelten. Allerdings gelten hierfür strenge Richtlinien. Befindet sich in Ihrem Vertrag eine solche Klausel, sollten Sie diese unbedingt auf ihre Gültigkeit überprüfen lassen. Prinzipiell sind diese nämlich nur zulässig, wenn die Anzahl der pauschal abgegoltenen Überstunden genau definiert ist. Per Arbeitsvertrag darf also zum Beispiel geregelt sein, dass bis zu zwei Überstunden pro Woche in Ihrem Gehalt oder Lohn enthalten und damit pauschal abgegolten sind. Nicht aber, dass Überstunden prinzipiell nicht ausgeglichen werden, weder finanziell noch zeitlich.
Damit ist meine Frage wohl schon beantwortet. Mein Chef hat meine Überstunden zu zahlen.
Tarifverträge sind nur dann komplett verbindlich, wenn beide Vertragspartner im entsprechenden Verband sind (Arbeitgeberverband, Gewerkschaft). Alternativ sind Tarifverträge komplett verbindlich, wenn sie als allgemeinverbindlich erklärt wurden.
Bist Du also beispielsweise in der Gewerkschaft, Dein Arbeitgeber jedoch nicht im Arbeitgeberverband, muss er keine Rücksicht auf den (kompletten) Tarif-vertrag nehmen. Dann kann er Bestandteile davon in den Arbeitsvertrag aufnehmen, muss jedoch nicht.
Ok....dann kann er also machen, was er will.
Da er aber Paragraph 4 im Vertrag stehen hat, kann ich nach 40 Stunden den Hammer fallen lassen, bzw. den LKW abstellen. Oder?
In meinem Vertrag steht unter Arbeitszeit zwar auch, das ich mich zu
Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn und Feiertagsarbeit verpflichte.....aber
unentgeltlich kann er mit Sicherheit knicken. Laut meiner Fahrschule ist
dieser Satz auch gar nicht mehr zulässig.
Ok....dann kann er also machen, was er will.
Da er aber Paragraph 4 im Vertrag stehen hat, kann ich nach 40 Stunden den Hammer fallen lassen, bzw. den LKW abstellen. Oder?
In meinem Vertrag steht unter Arbeitszeit zwar auch, das ich mich zu Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn und Feiertagsarbeit verpflichte.....aber unentgeltlich kann er mit Sicherheit knicken. Laut meiner Fahrschule ist dieser Satz auch gar nicht mehr zulässig.
Wenn eure Firma nicht im Tarifverbund ist muss sich dein Chef nur an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Ansonsten gilt Vertragsfreiheit.