Notwehr?

6 Antworten

Nein du hast absolut richtig gehandelt, das war reine Notwehr.

Du hast dich ja nur gewehrt und das ist ok; wenn keiner von denen Angaben über Dich machen könnte, ist es egal, falls Du dann weg gegangen bist. Du kannst den Vorfall auch zur Anzeige bringen! Das wäre optimal für Dich, indem du zur Polizei gehst und sagst, ich wurde von zwei jungen Männern angepöpelt und einer davon hatte ein Messer, ich fühlte mich bedroht und habe einen davon zu Boden geschlagen, bin aber geflüchtet, weil ich Angst vor weiteren Attacken hatte


Alejandro1998  01.06.2021, 23:35

in der frage steht, bei dem messer war er sich nicht sicher..

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w60muc13  01.06.2021, 23:36
@Alejandro1998

ja ich weiß, aber angeben kann man das trotzdem und das man sich nicht sicher war, kann man auch sagen

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Murray2001 
Fragesteller
 01.06.2021, 23:37
@Alejandro1998

Nein, das ging alles schnell aber als ich am umdrehen war, um wegzurennen sah ich die Klinge rausspringen. War ganz klar ein Springmesser.

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w60muc13  01.06.2021, 23:38
@Murray2001

ja eben und du hast dich gewehrt! warum sollte man sich Abstechen lassen

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Alejandro1998  01.06.2021, 23:40
@Murray2001

also doch ein messer (stand so nicht in der frage ), das dürfte mit hoher wahrscheinlichkeit gedeckt sein

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Alejandro1998  01.06.2021, 23:43
@Murray2001

jetzt ist schon noch der zeitpunkt relevant. also nachdem du das messer gesehen hast, hast du zur abwehrhandlung angesetzt?

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Murray2001 
Fragesteller
 01.06.2021, 23:56
@Alejandro1998

Also das ging alles so schnell aber ich versuche es so gut es geht zu schildern: Also einer kam auf mich zu, sah im Augenwinkel den hinten dran in die Tasche greifen, woraufhin ich zuschlug und als ich zuschlug nichtmal 1 sekunde später, sah ich die Klinge rausspriengen.

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w60muc13  01.06.2021, 23:59
@Murray2001

ja gut aber ich finde, das Du da im Vorrecht warst, dich zu wehren! das war ok

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Alejandro1998  02.06.2021, 00:02
@Murray2001

Um ehrlich zu sein sehe ich das von der Notwehr gedeckt. Aufgrund der Tatsache, dass der der Angriff bei dem Griff in die Tasche schon unmittelbar bevorstand. Das wird dann ganz klar auch an deiner Schilderung der subjektiven Wahrnehmung liegen, inwieweit es überwiegend wahrscheinlich war, das der täter nun zum angriff ansetzen würde

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Alejandro1998  02.06.2021, 00:03
@w60muc13

Vorrecht gibt es nicht bei Notwehr... es geht immer darum einen gegenwärtigen angriff abzuwehren. Notwehr stelle keinen Freifahrtschein da, deswegen wird ja auch gründlich geprüft werden. Was aber nicht heißt dass es in dem Fall nicht vorgelegen haben könnte. Lag sogar sehr sehr wahrscheinlich vor. Nur die Defintion als Vorrecht ist falsch

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Murray2001 
Fragesteller
 02.06.2021, 00:04
@Alejandro1998

Naja, ich hätte aber nicht abgewartet was in seiner Tasche ist, denn der andere wollte ja so oder so auf mich losgehen.

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w60muc13  02.06.2021, 00:04
@Alejandro1998

es wird geprüft werden, falls es zur Anzeige vom Angreifer kommt und das Ganze bei Gericht landet, falls der Angreifer sich überhaupt eine Anzeige leistet, weil er evtl. schon vorbestraft war

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Alejandro1998  02.06.2021, 00:04
@Murray2001

Ja dann sehe ich da ja keine Problematik. Du solltest es halt schon detailliert schildern

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Alejandro1998  02.06.2021, 00:05
@w60muc13

also ich will ja nichts sagen, aber hier sollte der geschädigte strafanzeige erstatten

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Alejandro1998  02.06.2021, 00:08
@w60muc13

ne ich glaube du hast das missverstanden. Wenn der eine mit der Faust auf dich zuläuft und der andere mit dem Messer. Dann kann derjenige der bedroht wurde anzeigen. Es geht darum, von dem die Initiative ausging. Da geht es dann um eine versuchte gefährliche Körperverletzung. Derjenige der durch die wahrscheinliche Notwehrhandlung des FS geschädigt wurde, kann auch Strafantrag stellen, dieser wird aber bei der Beleuchtung des Sachverhalts ins Leere laufen, wenn die Notwehr bejaht wird

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Murray2001 
Fragesteller
 02.06.2021, 00:08
@Alejandro1998

Der, der den Schlag abbekam ? Er ist selbst Schuld, zuerst anrempeln, dann aufmucken und dann noch auf mich zu laufen..

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w60muc13  02.06.2021, 00:09
@Alejandro1998

das kann sein, muss nicht, der Streitverhalt muss wohl dann durch ein Gericht geklärt werden, durch Zeugen? die evtl. noch aufzutreiben sind, das ist etwas kompliziert; ich halte mich da jetzt auch raus

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Murray2001 
Fragesteller
 02.06.2021, 00:12
@Alejandro1998

Ich habe eigentlich garkeine Lust auf Probleme und schon garnicht auf Streit. Ich will mein Abitur fertig machen und Studieren. Auf der anderen Seite, will ich niemandem von denen nochmal begenen. Zuerst ein Messer und dann habe ich auch noch den einen K.O geschlagen, das wird diesem Streitsüchtigen sein Ego nicht zulassen. Also ohne Rache.

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Alejandro1998  02.06.2021, 00:15
@w60muc13

Wenn es so ist wie der FS es geschildert hat, wird es aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit genau auf das rauslaufen: nämlich eine versuchte gefährliche Körperverletzung und der andere könnte wegen Beihilfe belangt werden. Die GKV ist der Qualifizierungstatbestand zur einfachen KV. Also sollte der FS das anzeigen und sich nicht darum scheren, ob der Provokant auch anzeigt.

Wenn es Zeugen gibt, werden diese geladen werden

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Alejandro1998  02.06.2021, 00:17
@Murray2001

Willst du, dass die mit sowas davon kommen? Für mich würde das garnicht in Frage kommen. Und wenn die anzeigen wird eh ermittelt, und zwar alles.

Recht braucht Unrecht nicht zu weichen

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Alejandro1998  02.06.2021, 00:22
@Murray2001

Ich werde bald beruflich in der Richtung bei der StA starten, und genau bei solchen fällen würde ich auf Seiten der StA dafür sorgen, dass die Wahrheit auf den Tisch kommt und das ganz ungeschönt. Und wenn du von deinem Notwehrrecht Gebrauch gemacht hast, dann hast du auch nichts zu befürchten. Und genauso sieht es aus

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Alejandro1998  02.06.2021, 00:24
@Murray2001

Ja der Rechtsstaat muss sowas schultern. Dafür ist es gedacht. Aus der Überzeugung heraus will ich auch den Job machen. Wegen der inneren Motivation für Recht zu sorgen

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Alejandro1998  02.06.2021, 00:29
@Murray2001

Gerne, ich bin genau auf solche Fälle bei der Staatsanwaltschaft extrem gespannt

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Sirius66  02.06.2021, 07:39
@Alejandro1998

Nee, davor .... Kritisch. Der andere könnte genauso argumentieren!

"Wir wollten nach dem Weg fragen, da haut der dem ins Gesicht! Damit er mir nicht auch noch was tut, habe ich mein Messer rausgeholt!"

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Sirius66  02.06.2021, 07:41
@Murray2001

Du drehst deine Geschichte! Das solltest du lassen! Du hast das messer NACH deinem Schlag gesehen!

Ich denke nicht, dass du zu unrecht gehandelt hast. Aber damit die das nicht umdrehen, musst du in deiner Schilderung aufpassen!

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Sirius66  02.06.2021, 07:43
@Alejandro1998

Da musst du aber noch einiges lernen ....

Es mag Notwehr gewesen sein, aber für den Schlag ins Gesicht des EINEN darf der FS nicht die Hand in der Hosentasche des ANDEREN angeben.

Das ist wichtig!

Die Schilderung muss zwingend den gegenwärtigen Angriff des ersten beinhalten. Das Messer kam danach ins Spiel

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Alejandro1998  02.06.2021, 11:53
@Sirius66

Natürlich kann ich immernoch was lernen, ich hab auch nicht gesagt, dass ich fertig ausgebildeter staatsanwalt bin ;)

Ich hatte die Situation in der Schilderung so verstanden, dass der Angriff mit dem messer unmittelbar bevor stand und der FS diesen subjektiv auch so wahrgenommen hatte. Aus den Nachfragen ergeben hat sich dann aber auch die Situation, dasa der andere um Begriff davon war mit der Faust auf ihn loszugehen. Hiermit würde dann zweifelsohne ein gegenwärtiger Angriff vorliegen.

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Sirius66  02.06.2021, 13:20
@Alejandro1998

Ich sage nochmal ganz deutlich: differenzieren!

Die Notwehr mag gegeben sein, aber NICHT (!!!) wegen dem Typ mit der Hand in der Hosentasche, der irgendwo STEHT!

Wenn der FS mit Notwehr argumentieren will, MUSS er das auf den ersten Typen, der bedrohlich auf ihn zukam, beschränken!

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Alejandro1998  02.06.2021, 13:26
@Sirius66

Ja das war auch mein Gedanke, ich habe aus dem Grund auch so detailliert nachgefragt und auch nach der zeitlichen Abfolge. Man kann natürlich nicht nur aufgrund der vagen Vermutung er würde ein Messer ziehen, zuschlagen. Wenn der FS aber zum Beispiel das Messer in der Tasche erkannt hat und der Täter gerade dabei war dieses herauszuziehen, dann sieht es schon anders aus. Hier scheinen ja weniger als 1 Sekunde dazwischen gelegen zu haben. das ist so kurz, dass man es fast nicht wahrnehmen kann. Da muss man natürlich differenzieren, aber ich war in der Situation persönlich nun auch nicht anwesend. Natürlich sollte man das richtig schildern und nicht den Sachverhalt verdrehen

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Sirius66  02.06.2021, 17:15
@Alejandro1998

Nee - irgendwie kapiert ihr das alle nicht!

Man kann natürlich nicht nur aufgrund der vagen Vermutung er würde ein Messer ziehen, zuschlagen

Doch, das könnte man sogar. Aber man dürfte keinen ANDEREN schlagen!!!!!

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Alejandro1998  02.06.2021, 17:17
@Sirius66

ja aber genau das hat er doch nicht? also so ist das bei mir angekommen. Sondern denjenigen, der auch im Begriff war das Messer zu ziehen

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Sirius66  02.06.2021, 17:24
@Alejandro1998

NEIN

A und B greifen FS an. Dabei geht A aggressiv auf FS zu. Der schlägt ihm ins Gesicht, weil B die Hand in die Hosentasche steckt.

Im Weglaufen, weil A zu Boden geht, will er in der Hand von B ein Messer gesehen haben.

SO:

Die Notwehr gegen A wäre durchaus berechtigt. Aber nicht, weil B ....

Das darf er SO nicht sagen!!!!

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Alejandro1998  02.06.2021, 17:32
@Sirius66

Ja ich hatte es tatsächlich anders verstanden. Hatte Angriff von a und b auf fs verstanden. A geht mit der Faust auf Fs zu. Der B will das Messer aus der Tasche holen, was der FS ahnt und deswegen schlägt FS B wegen des Messers und nicht den A.

Ich gebe dir also vollumfänglich recht, habe die Situation allerdings anders aufgefasst

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Sirius66  02.06.2021, 18:00
@Alejandro1998

Super wichtig! Besonders, wenn man jetzt schon garantiert, sich für ungeschönte Wahrheiten stark machen zu wollen!

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Alejandro1998  02.06.2021, 19:22
@Sirius66

natürlich ist das sehr wichtig. allerdings ist es oftmals auch schwer, aufgrund einer nicht all zu detaillierten Schilderungen den Sachverhalt vollumfänglich nur anhand dieser schilderung zu ermitteln

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Sirius66  02.06.2021, 22:51
@Alejandro1998

In diesem Fall war es nicht ganz so schwer. Und das ist es, was du lernen muss. Aufmerksam, sinnerfassend lesen, zuhören, nachfragen.

kam der eine auf mich zu und der andere fasste in seine Hosentasche, als ich das sah schlug dem, der auf mich zu kam mit voller kraft mit der Faust ins Gesicht 

Und da kann es sehr gut sein, dass ein Richter nur durch das Näherkommen keinen gegenwärtigen Angriff sieht.

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Alejandro1998  02.06.2021, 23:13
@Sirius66

ja ich verstehe das schon, aber ich hatte dann ja nachgefragt

zitat: "Naja, ich hätte aber nicht abgewartet was in seiner Tasche ist, denn der andere wollte ja so oder so auf mich losgehen."

die antwort auf die nachfrage implizierte dann, dass der andere nicht nur auf den fs zukam sondern auch auf ihn losgehen wollte.

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alles richtig gemacht ! und pass auf, denke die hatten wirklich nen schlagring oder so

Keine Sorge, es war definitiv Notwehr, wenn sie dich mit einem Messer bedroht haben.


Alejandro1998  01.06.2021, 23:35

in der frage steht, bei dem messer war er sich nicht sicher..

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Notwehr könnte kritisch werden. Es nützt ja nichts, jemanden, der auf mich zukommt, abzuwehren, weil ein anderer, der weiter weg steht, in die Hosentasche greift.

Du musst - um Notwehr begründen zu können - einen gegenwärtigen Angriff abwehren. Da solltest du bei der Schilderung schon bei dem einen bleiben, der auf dich zukam. Die Bedrohung ging ja zunächst von ihm aus.

Wenn du sagst, ich habe A auf die Nase gegeben, um B abzuwehren, der in die Hosentasche gegriffen hat, geht das daneben.

Gruß S.