Notwehr?
Hey, ich habe eine Frage, und zwar wurde ich heute auf der Straße von zwei Jungen Männern, schätze so Anfang 20 angerempelt und angepöpelt und als ich dumm zurück wurde, kam der eine auf mich zu und der andere fasste in seine Hosentasche, als ich das sah schlug dem, der auf mich zu kam mit voller kraft mit der Faust ins Gesicht (aus Panik) und rannte anschließend Weg, da es, wie ich es mir dachte, sich um ein Messer handelte. Nur gingen bei dem einem kurz die Lichter aus und er fiel fast hin also taumelte. Hätte ich sollen zuerst wegrennen ?? Was wenn die mich anzeigen ? Immerhin kann ich nicht beweisen, dass einer ein Messer hatte :/
Wie sieht die Rechtslage aus ?
6 Antworten
Nein du hast absolut richtig gehandelt, das war reine Notwehr.
Du hast dich ja nur gewehrt und das ist ok; wenn keiner von denen Angaben über Dich machen könnte, ist es egal, falls Du dann weg gegangen bist. Du kannst den Vorfall auch zur Anzeige bringen! Das wäre optimal für Dich, indem du zur Polizei gehst und sagst, ich wurde von zwei jungen Männern angepöpelt und einer davon hatte ein Messer, ich fühlte mich bedroht und habe einen davon zu Boden geschlagen, bin aber geflüchtet, weil ich Angst vor weiteren Attacken hatte
ja ich weiß, aber angeben kann man das trotzdem und das man sich nicht sicher war, kann man auch sagen
Nein, das ging alles schnell aber als ich am umdrehen war, um wegzurennen sah ich die Klinge rausspringen. War ganz klar ein Springmesser.
ja eben und du hast dich gewehrt! warum sollte man sich Abstechen lassen
also doch ein messer (stand so nicht in der frage ), das dürfte mit hoher wahrscheinlichkeit gedeckt sein
jetzt ist schon noch der zeitpunkt relevant. also nachdem du das messer gesehen hast, hast du zur abwehrhandlung angesetzt?
Also das ging alles so schnell aber ich versuche es so gut es geht zu schildern: Also einer kam auf mich zu, sah im Augenwinkel den hinten dran in die Tasche greifen, woraufhin ich zuschlug und als ich zuschlug nichtmal 1 sekunde später, sah ich die Klinge rausspriengen.
ja gut aber ich finde, das Du da im Vorrecht warst, dich zu wehren! das war ok
Um ehrlich zu sein sehe ich das von der Notwehr gedeckt. Aufgrund der Tatsache, dass der der Angriff bei dem Griff in die Tasche schon unmittelbar bevorstand. Das wird dann ganz klar auch an deiner Schilderung der subjektiven Wahrnehmung liegen, inwieweit es überwiegend wahrscheinlich war, das der täter nun zum angriff ansetzen würde
Vorrecht gibt es nicht bei Notwehr... es geht immer darum einen gegenwärtigen angriff abzuwehren. Notwehr stelle keinen Freifahrtschein da, deswegen wird ja auch gründlich geprüft werden. Was aber nicht heißt dass es in dem Fall nicht vorgelegen haben könnte. Lag sogar sehr sehr wahrscheinlich vor. Nur die Defintion als Vorrecht ist falsch
Naja, ich hätte aber nicht abgewartet was in seiner Tasche ist, denn der andere wollte ja so oder so auf mich losgehen.
es wird geprüft werden, falls es zur Anzeige vom Angreifer kommt und das Ganze bei Gericht landet, falls der Angreifer sich überhaupt eine Anzeige leistet, weil er evtl. schon vorbestraft war
Ja dann sehe ich da ja keine Problematik. Du solltest es halt schon detailliert schildern
also ich will ja nichts sagen, aber hier sollte der geschädigte strafanzeige erstatten
ne ich glaube du hast das missverstanden. Wenn der eine mit der Faust auf dich zuläuft und der andere mit dem Messer. Dann kann derjenige der bedroht wurde anzeigen. Es geht darum, von dem die Initiative ausging. Da geht es dann um eine versuchte gefährliche Körperverletzung. Derjenige der durch die wahrscheinliche Notwehrhandlung des FS geschädigt wurde, kann auch Strafantrag stellen, dieser wird aber bei der Beleuchtung des Sachverhalts ins Leere laufen, wenn die Notwehr bejaht wird
Der, der den Schlag abbekam ? Er ist selbst Schuld, zuerst anrempeln, dann aufmucken und dann noch auf mich zu laufen..
nein nein.. du solltest es anzeigen. und dabei alles möglichst genau schildern
das kann sein, muss nicht, der Streitverhalt muss wohl dann durch ein Gericht geklärt werden, durch Zeugen? die evtl. noch aufzutreiben sind, das ist etwas kompliziert; ich halte mich da jetzt auch raus
Ich habe eigentlich garkeine Lust auf Probleme und schon garnicht auf Streit. Ich will mein Abitur fertig machen und Studieren. Auf der anderen Seite, will ich niemandem von denen nochmal begenen. Zuerst ein Messer und dann habe ich auch noch den einen K.O geschlagen, das wird diesem Streitsüchtigen sein Ego nicht zulassen. Also ohne Rache.
Wenn es so ist wie der FS es geschildert hat, wird es aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit genau auf das rauslaufen: nämlich eine versuchte gefährliche Körperverletzung und der andere könnte wegen Beihilfe belangt werden. Die GKV ist der Qualifizierungstatbestand zur einfachen KV. Also sollte der FS das anzeigen und sich nicht darum scheren, ob der Provokant auch anzeigt.
Wenn es Zeugen gibt, werden diese geladen werden
Willst du, dass die mit sowas davon kommen? Für mich würde das garnicht in Frage kommen. Und wenn die anzeigen wird eh ermittelt, und zwar alles.
Recht braucht Unrecht nicht zu weichen
Ich werde bald beruflich in der Richtung bei der StA starten, und genau bei solchen fällen würde ich auf Seiten der StA dafür sorgen, dass die Wahrheit auf den Tisch kommt und das ganz ungeschönt. Und wenn du von deinem Notwehrrecht Gebrauch gemacht hast, dann hast du auch nichts zu befürchten. Und genauso sieht es aus
Ja der Rechtsstaat muss sowas schultern. Dafür ist es gedacht. Aus der Überzeugung heraus will ich auch den Job machen. Wegen der inneren Motivation für Recht zu sorgen
Gerne, ich bin genau auf solche Fälle bei der Staatsanwaltschaft extrem gespannt
Nee, davor .... Kritisch. Der andere könnte genauso argumentieren!
"Wir wollten nach dem Weg fragen, da haut der dem ins Gesicht! Damit er mir nicht auch noch was tut, habe ich mein Messer rausgeholt!"
Du drehst deine Geschichte! Das solltest du lassen! Du hast das messer NACH deinem Schlag gesehen!
Ich denke nicht, dass du zu unrecht gehandelt hast. Aber damit die das nicht umdrehen, musst du in deiner Schilderung aufpassen!
Da musst du aber noch einiges lernen ....
Es mag Notwehr gewesen sein, aber für den Schlag ins Gesicht des EINEN darf der FS nicht die Hand in der Hosentasche des ANDEREN angeben.
Das ist wichtig!
Die Schilderung muss zwingend den gegenwärtigen Angriff des ersten beinhalten. Das Messer kam danach ins Spiel
Natürlich kann ich immernoch was lernen, ich hab auch nicht gesagt, dass ich fertig ausgebildeter staatsanwalt bin ;)
Ich hatte die Situation in der Schilderung so verstanden, dass der Angriff mit dem messer unmittelbar bevor stand und der FS diesen subjektiv auch so wahrgenommen hatte. Aus den Nachfragen ergeben hat sich dann aber auch die Situation, dasa der andere um Begriff davon war mit der Faust auf ihn loszugehen. Hiermit würde dann zweifelsohne ein gegenwärtiger Angriff vorliegen.
Ich sage nochmal ganz deutlich: differenzieren!
Die Notwehr mag gegeben sein, aber NICHT (!!!) wegen dem Typ mit der Hand in der Hosentasche, der irgendwo STEHT!
Wenn der FS mit Notwehr argumentieren will, MUSS er das auf den ersten Typen, der bedrohlich auf ihn zukam, beschränken!
Ja das war auch mein Gedanke, ich habe aus dem Grund auch so detailliert nachgefragt und auch nach der zeitlichen Abfolge. Man kann natürlich nicht nur aufgrund der vagen Vermutung er würde ein Messer ziehen, zuschlagen. Wenn der FS aber zum Beispiel das Messer in der Tasche erkannt hat und der Täter gerade dabei war dieses herauszuziehen, dann sieht es schon anders aus. Hier scheinen ja weniger als 1 Sekunde dazwischen gelegen zu haben. das ist so kurz, dass man es fast nicht wahrnehmen kann. Da muss man natürlich differenzieren, aber ich war in der Situation persönlich nun auch nicht anwesend. Natürlich sollte man das richtig schildern und nicht den Sachverhalt verdrehen
Nee - irgendwie kapiert ihr das alle nicht!
Man kann natürlich nicht nur aufgrund der vagen Vermutung er würde ein Messer ziehen, zuschlagen
Doch, das könnte man sogar. Aber man dürfte keinen ANDEREN schlagen!!!!!
ja aber genau das hat er doch nicht? also so ist das bei mir angekommen. Sondern denjenigen, der auch im Begriff war das Messer zu ziehen
NEIN
A und B greifen FS an. Dabei geht A aggressiv auf FS zu. Der schlägt ihm ins Gesicht, weil B die Hand in die Hosentasche steckt.
Im Weglaufen, weil A zu Boden geht, will er in der Hand von B ein Messer gesehen haben.
SO:
Die Notwehr gegen A wäre durchaus berechtigt. Aber nicht, weil B ....
Das darf er SO nicht sagen!!!!
Ja ich hatte es tatsächlich anders verstanden. Hatte Angriff von a und b auf fs verstanden. A geht mit der Faust auf Fs zu. Der B will das Messer aus der Tasche holen, was der FS ahnt und deswegen schlägt FS B wegen des Messers und nicht den A.
Ich gebe dir also vollumfänglich recht, habe die Situation allerdings anders aufgefasst
Super wichtig! Besonders, wenn man jetzt schon garantiert, sich für ungeschönte Wahrheiten stark machen zu wollen!
natürlich ist das sehr wichtig. allerdings ist es oftmals auch schwer, aufgrund einer nicht all zu detaillierten Schilderungen den Sachverhalt vollumfänglich nur anhand dieser schilderung zu ermitteln
In diesem Fall war es nicht ganz so schwer. Und das ist es, was du lernen muss. Aufmerksam, sinnerfassend lesen, zuhören, nachfragen.
kam der eine auf mich zu und der andere fasste in seine Hosentasche, als ich das sah schlug dem, der auf mich zu kam mit voller kraft mit der Faust ins Gesicht
Und da kann es sehr gut sein, dass ein Richter nur durch das Näherkommen keinen gegenwärtigen Angriff sieht.
ja ich verstehe das schon, aber ich hatte dann ja nachgefragt
zitat: "Naja, ich hätte aber nicht abgewartet was in seiner Tasche ist, denn der andere wollte ja so oder so auf mich losgehen."
die antwort auf die nachfrage implizierte dann, dass der andere nicht nur auf den fs zukam sondern auch auf ihn losgehen wollte.
alles richtig gemacht ! und pass auf, denke die hatten wirklich nen schlagring oder so
Keine Sorge, es war definitiv Notwehr, wenn sie dich mit einem Messer bedroht haben.
Notwehr könnte kritisch werden. Es nützt ja nichts, jemanden, der auf mich zukommt, abzuwehren, weil ein anderer, der weiter weg steht, in die Hosentasche greift.
Du musst - um Notwehr begründen zu können - einen gegenwärtigen Angriff abwehren. Da solltest du bei der Schilderung schon bei dem einen bleiben, der auf dich zukam. Die Bedrohung ging ja zunächst von ihm aus.
Wenn du sagst, ich habe A auf die Nase gegeben, um B abzuwehren, der in die Hosentasche gegriffen hat, geht das daneben.
Gruß S.
in der frage steht, bei dem messer war er sich nicht sicher..