Schlagring benutzt notwehr?
Moin
Bin 16 Jahre alt und bin fasziniert von Waffen und hab mir zum selbstschutz ein Schlagring besorgt (ich weiss illegal in Deutschland) da ich jeden Abend durch ein schlechtes Viertel laufen muss. Der Schlagring hat keine Zacken und ist aus Metall. Hab ihn immer in meiner Hosentasche. Vor 2 Tagen bin ich ganz normal nach Hause gelaufen als ein betrunkener Mann auf mich zu kam, er war grösser und breiter als ich und hat mich angemacht und weggeschubst, als er mich getreten hat (ohne Grund er hat einfach Stress gesucht) hab ich mich umgedreht den Ring angezogen und ihm mit der Rechten mit dem Schlagring in die Rippen geschlagen und in den Bauch getreten als er auf den Boden gefallen ist bin ich gerannt. Hab ich was zu befürchten wenn er mich kannte?? Was für Strafen kann ich erwarten?
8 Antworten
Naja, du geht ja davon aus jemanden zu schaden wenn du den Schlagring alleine Mitführst, du hättest btw, einfach weiter laufen können oder wegrennen.
Sowieso ich denke der kennt dich nicht und wird selbst schiss haben die Polizei anzurufen, da er ja selbst angefangen hat.
Keine sorge du bist höchstwahrscheinlich aus dem Schneider, pack aber den Schlagring weg und hole dir einfach pfefferspray oder legale meeles
Da er betrunken war glaube ich nicht, dass etwas passiert. Du könntest auf jeden Fall für den Schlagring belangt werden und auch nicht komplett, da du noch nicht die volle Strafmündigkeit besitzt.
Ja, bis zu drei Jahren Haftstrafe und das alleine schon weil du das Teil besitzt und mitgeführt hast. Die gefährliche Körperverletzung kommt noch oben drauf, da dein Gegner unbewaffnet und es somit unverhältnismäßig war. Tolle Sache, oder?
Es ist absolut unverhältnismäßig, denn der Angreifer war betrunken. Und gerade in der heutigen Zeit stehen unsere Gerichte ganz besonders auf das mitführen von verbotenen Gegenständen.
Die Benutzung eines Schlagringes kann nur nachgewiesen werden, wenn direkt nach dem Angriff ein Gutachten eines Arztes erstellt wurde. Somit fällt das schon mal nicht unter das Waffengesetz.
Er kann sagen, dass er mit der bloßen Faust geschlagen hat. Oder, dass er sein metallisches Feuerzeug aus der Tasche genommen und in die Faust geschoben hat, wenn eine Kamera das mit schlechter Qualität aufgezeichnet haben sollte.
Er kann sich auch ein Alibi suchen oder auswandern. Es war aber nicht die Frage wie er es vertuschen kann, sondern ob sein Handeln strafbar war. Das sind zwei Paar Schuhe
Strafbar ist meines Wissens nach nur der Besitz, nicht aber der Einsatz. Das sind zwei paar Schuhe. 😉
das einzige mögliche Szenario indem der Einsatz legitim gewesen wäre ist, wenn der Angreifer das Teil selbst mitgebracht hätte. Er selbst hat das Teil aber mitgeführt und hatte also den Vorsatz es auch zu benutzen. Aus der Sache kommt der nicht raus. So wird aus einer einfachen eine schwere Körperverletzung
Dann sind wir aber wieder bei Anfang. Ihm muss erst einmal nachgewiesen werden, dass er es besessen hat. Es hätte genau so gut ein Feuerzeug sein können, was er aus seiner Tasche geholt hat.
Man muss solche Fälle immer getrennt betrachten, nicht pauschal. In einem anderen Fall wäre es unangebracht und er würde bestraft werden. In seinem Fall jedoch ist das nur möglich, wenn der betrunkene Mann am gleichen Tag ein Gutachten erstellen lassen hat.
Sonst müsste man davon ausgehen, dass ihm das nachgewiesen werden kann, und das ist in seinem Fall sehr schwierig.
Verstoß gegen das Waffengesetz, gefährliche Körperverletzung.
Wo kein Kläger, da kein Richter!
Ansonsten käme es ziemlich "Dicke" für Dich als vermutlich kriminellem Vorsatztäter, der aufgrund des mitgeführen verbotenen Gegenstandes scheinbar darauf lauert, "den auch mal einzusetzen"!?!
Über ein Strafmaß entscheidet dann auf Antrag der Staatsanwaltschft gemäß Jugendstrafrecht ein Richter.
Hab keine Vorstrafen und würde den nie Einsetzen ohne vorher angegriffen zu werden
Ja, wenn du angezeigt wirst, erwartet dich ein Strafverfahren wengen illegalem Waffenbesitz und gefährlicher Körperverletzung.
Strafbar gem. §§ 51WaffG ; 224 StGB
Unverhältnismäßig war es nicht, wenn der Mann bulliger und größer war als er. Er hätte sich, ohne Einsatz einer stumpfen Waffe, nicht wehren können.