Selbstgebauter Schlagring?

1 Antwort

Jeder Umgang mit verbotenen Waffen ist illegal, und Umgang bedeutet nicht nur Erwerb und Besitz, siehe § 1 Absatz 3 Waffengesetz:

Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Umgang mit einer Schusswaffe hat auch, wer diese unbrauchbar macht.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__1.html