Noch ne Frage zu anderer frage?
https://www.gutefrage.net/frage/wer-ist-im-recht-63 dazu hab ich nochmal ne Frage. Meine Vorgesetzte trug das in die Verlaufsdoku ein. Das ist vergleichbar mit dem Klassenbucheintrag in der Schule und die Vorstufe zur Abmahnung (quasi eine offizielle Verwarnung des Vorgesetzten, die nächste Stufe wäre ein gesprächm mit dem Sozialdienst, dann eine Schriftliche Verwarnung des AG, dann eine Abmahnung). Das machte sie aber nicht sofort, sondern erst einige Monate später, als ich einen heftigen Streit mit ihr hatte wo mir paar unschöne Wörter raus gerutscht sind. Das trug sie dann ein und sagte, dass sie das mit dem Spucken im Bus jetzt auch einträgt. Vorher hatte sie mich nur mündlich drauf angesprochen.
Ist das wirklich ausreichend für ne Verwarnung?
Hätte er nicht eigentlich die Frau ausm Bus werfen müssen? Schließlich hat sie ja den Streit angefangen?
Es hatte einen Grund, warum der Bus so voll war: der vorherige Bus musste seine Fahrt zwischen zwei Haltestellen abbrechen, da ihm der Luftfederbalg geplatzt ist. Ich selbst saß da drin. Und der davor ist auch ausgefallen.
1 Antwort
Was deine Private (hundsmiserable unmenschliche Vorstellung im Bus) ich hab dir da ja schon geantwortet.
mit deiner Arbeitsstelle zu tun hat, erschließt sich mit nicht.
Allerdings wenn du dich da so wie im Bus aufführst, wundert mich gar nichts mehr.
Ich hab gerade deine weitere Frage zu deinem hundsmiserablischen Verhalten in den Öffis gelesen. Nur weil du einen Schwerbehindertenausweis hast, hast du nicht das Recht 2 Plätze zu belegen.
Ich würde dich (wenn ich dich kenne) beim VB Melden und von der Beförderung ausschließen lassen.