Nicht zurück bekommen?
Hallo, ich habe meinem Bruder eine sehr teure Handtasche ausgeliehen und egal was ich mache er will sie mir nicht mehr zurück geben ich wollte wissen ob ich da rechtliche Schritte einleiten kann oder nicht weil keine Ahnung es ist ja mein Bruder und vielleicht nehmen sie es ja nicht ernst.. Ich habe wirklich schon alles versucht aber er lügt mich an und zögert es immer mehr hinaus er hätte sie mir Dezember zurückgeben sollen..
2 Antworten
Wenn du deine Eltern und anderen Geschwister einschaltest?
Sämtliche ausgeliehen Dinge muss auch ich immer aktiv wieder zurückfordern, sonst entsorgt sie der Andere später stillschweigend.
Bücher: Sogar mein Name + Adresse hineinschreiben nützt nichts!
Immer habe ich meine Dinge beschädigt und zu spät zurück bekommen! Drum leihe ich konsequenterweise nichts mehr aus!
Wenn der Andere trotz Allem immer noch darauf besteht, meinen Gegenstand auszuleihen, habe ich folgende Lifehacks erfunden:
- Falls der Artikel finanziell ersetzbar ist, verlange ich im Vorfeld den finanziellen Wert + noch etwas dazu als Kaution.
- Ich setze einen Vertrag auf: Nur noch gegen Unterschrift ausleihen. So kannst du's später beweisen.
- Tragbare Gegenstände wie Bücher, DVD's: Ich vereinbare mit der Person ein Termin für ein Treffen. So bin ich während der Ausleihdauer persönlich vor Ort. Währenddessen kann die Person meine Bücher mit dem Handy die Bücher fotografieren od. sonst wie einlesen. Wenn ich wieder nach Hause gehe, nehme ich meine Sachen kommentarlos wieder mit.
Ohne Unterschrift hast du leider keine Chance, das Ganze zu beweisen. Da bist du leider wirklich nur noch auf den Goodwill deines Bruders angewiesen...
Falls es dir "nur" um den finanziellen Wert geht, kannst du wenigstens diesen Betrag auf dem rechtlichen Weg einfordern versuchen:
Das erreichst du nur noch mit einer Betreibung.
Betreibung aufsetzen: Kostenlose Rechtsberatungen werden dir weiter helfen!
Du kannst natürlich auch deinen Bruder wegen Unterschlagung anzeigen. Allerdings musst du dann das Eigentum an dieser Tasche auch beweisen können. (Kaufbeleg und Quittung)
Wie gesagt anzeigen oder zivilrechtlich auf Herausgabe verklagen, kannst du ihn natürlich.
Kann ich beweisen ja