Nicht zurück bekommen?

2 Antworten

Wenn du deine Eltern und anderen Geschwister einschaltest?

Sämtliche ausgeliehen Dinge muss auch ich immer aktiv wieder zurückfordern, sonst entsorgt sie der Andere später stillschweigend.

Bücher: Sogar mein Name + Adresse hineinschreiben nützt nichts!

Immer habe ich meine Dinge beschädigt und zu spät zurück bekommen! Drum leihe ich konsequenterweise nichts mehr aus!

Wenn der Andere trotz Allem immer noch darauf besteht, meinen Gegenstand auszuleihen, habe ich folgende Lifehacks erfunden:
  • Falls der Artikel finanziell ersetzbar ist, verlange ich im Vorfeld den finanziellen Wert + noch etwas dazu als Kaution.
  • Ich setze einen Vertrag auf: Nur noch gegen Unterschrift ausleihen. So kannst du's später beweisen.
  • Tragbare Gegenstände wie Bücher, DVD's: Ich vereinbare mit der Person ein Termin für ein Treffen. So bin ich während der Ausleihdauer persönlich vor Ort. Währenddessen kann die Person meine Bücher mit dem Handy die Bücher fotografieren od. sonst wie einlesen. Wenn ich wieder nach Hause gehe, nehme ich meine Sachen kommentarlos wieder mit.
Ohne Unterschrift hast du leider keine Chance, das Ganze zu beweisen. Da bist du leider wirklich nur noch auf den Goodwill deines Bruders angewiesen...
Falls es dir "nur" um den finanziellen Wert geht, kannst du wenigstens diesen Betrag auf dem rechtlichen Weg einfordern versuchen:
Das erreichst du nur noch mit einer Betreibung.
Betreibung aufsetzen: Kostenlose Rechtsberatungen werden dir weiter helfen!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich musste mich schon öfters auf juristischem Weg durchsetze

Du kannst natürlich auch deinen Bruder wegen Unterschlagung anzeigen. Allerdings musst du dann das Eigentum an dieser Tasche auch beweisen können. (Kaufbeleg und Quittung)


Weissauned00 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 11:45

Kann ich beweisen ja

DerHans  12.05.2025, 11:48
@Weissauned00

Wie gesagt anzeigen oder zivilrechtlich auf Herausgabe verklagen, kannst du ihn natürlich.

thunderwulf499  12.05.2025, 16:46

Wie siehst du die Rechtslage, wenn die Tasche ein Geschenk war?